CPC Art. 158 - Preuve ? futur

Einleitung zur Rechtsnorm CPC:



Art. 158 CPC de 2024

Art. 158 Code de procédure civile (CPC) drucken

Art. 158 Preuve futur

1 Le tribunal administre les preuves en tout temps:

  • a. lorsque la loi confère le droit d’en faire la demande;
  • b. lorsque la mise en danger des preuves ou un intérêt digne de protection est rendu vraisemblable par le requérant.
  • 2 Les dispositions sur les mesures provisionnelles sont applicables.


    Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Art. 158 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHHG210212ForderungFahrzeug; Daten; Reparatur; Beweis; Klägers; Versicherung; Beklagten; Reparaturkosten; Schaden; Schweiz; Klage; Fehler; Geschwindigkeit; Partei; Unfall; Ersatz; Zeitwert; Ziffer; Parteien; Forderung; Fahrzeugs; Gericht; Recht; Privatgutachten; Anspruch; Leasing; Schadens; ändlich
    ZHPF230026Vorsorgliche Beweisführung / KostenStreit; Streitwert; Beweis; Entscheid; Vorinstanz; Recht; Parteien; Beweisführung; Verfahren; Gericht; Mangel; Schlichtungsgesuch; Parteientschädigung; Entscheidgebühr; Hauptverfahren; Beschwerde; Gesuch; Prozesskosten; Verfahrens; Gutachten; Begründung; Gebühr; Hauptprozess; Rechtsbegehren; Verfügung; Dispositiv; Akten
    Dieser Artikel erzielt 298 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
    Hier geht es zur Registrierung.
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    LUAR 13 22§ 12 Abs. 2 lit. d AAV (Verordnung betreffend die Aufsicht über die Anwältinnen und Anwälte). Die Aufsichtsbehörde über die Anwältinnen und Anwälte ist nicht befugt, einer Klientin Auskunft über die Berufshaftpflichtversicherung ihres Anwalts zu erteilen.Aufsicht; Anwalt; Aufsichtsbehörde; Berufshaftpflichtversicherung; Versicherung; Anwalts; Anwältin; Anwältinnen; Anwälte; Haftpflicht; Schaden; Fellmann; Haftpflichtversicherung; Gesuch; Recht; Bekanntgabe; Gesuchsgegner; Klient; Daten; Forderung; Forderungsrecht; Pflicht; Anwaltsregister; Geschädigten; Gesuchsgegners; Versicherungsvertrag; Anwaltspatent
    BSZB.2021.44 (AG.2022.89)vorsorgliche BeweisführungBerufung; Patientin; Zivilgericht; Beweis; Schaden; -Spital; Gesuch; Recht; Beweisführung; Entscheid; Herstellerin; Unbill; Parteien; Zivilgerichts; Parteientschädigung; Interesse; Beweismittel; Behauptung; Berufungsbeklagte; Anspruch; Sorgfaltspflichtverletzung; Mehrwertsteuer; Berufungsklägerin; Gutachten; Gericht
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    143 III 113 (5A_295/2016)Art. 129 und 170 ZGB; Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO; Auskunftsgesuch des geschiedenen Ehegatten im Abänderungsprozess. Zur Frage, ob der materiellrechtliche Auskunftsanspruch nach Art. 170 ZGB über die Auflösung der Ehe hinaus im Zusammenhang mit einem Verfahren zur Abänderung des nachehelichen Unterhalts (Art. 129 ZGB) nachwirkt (E. 4.3). Zu den Voraussetzungen, unter denen der geschiedene Ehegatte im Abänderungsprozess im Rahmen einer vorsorglichen Beweisführung (Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO) Auskünfte über das Einkommen des Exehegatten erzwingen kann (E. 4.4). Beweis; Auskunft; Auskunfts; Abänderung; Beweisführung; Auflösung; Urteil; Scheidung; Verfahren; Ehegatte; Auskunftspflicht; Recht; Einkommen; Sachverhalt; Unterhalt; Bundesgericht; Beschwerdegegner; Hinweis; Ehegatten; Gesuch; Kommentar; Beweismittel; Unterhalts; Renten; Entscheid; Abänderungsprozess; Auskunftsanspruch; Voraussetzungen
    142 III 40 (4A_352/2015)Intervention in die vorsorgliche Beweisführung "ausserhalb eines Prozesses" (Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO). Zusammenfassung der anwendbaren Rechtsprinzipien beim Verfahren der vorsorglichen Beweisführung "ausserhalb eines Prozesses" (E. 3.1). Eine Nebenintervention ist in einem solchen Verfahren zulässig (E. 3.2). Die intervenierende Partei kann um ihren Beitritt ersuchen und in jedem Verfahrensstadium teilnehmen, so auch bei der Berufung oder Beschwerde (E. 3.3). édure; Expert; Intervention; être; Administration; Expertise; érêt; érant; écis; Tribunal; été; éjà; Intervenant; -traitante; édéral; écision; érieur; ément; ègle; Schweizerische; ître; énoncé; ègles; érir; était; état; Espèce; STAEHELIN; Zivilprozessordnung

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Walter Fellmann, Sutter-Somm, Hasenböhler, Leuenberger, Schweizer Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung [ZPO]2016
    Walter Fellmann, Sutter-Somm, Hasenböhler, Leuenberger, Schweizer Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung [ZPO]2016