CPC Art. 156 - Safeguarding legitimate interests

Einleitung zur Rechtsnorm CPC:



Art. 156 CPC from 2024

Art. 156 Civil Procedure Code (CPC) drucken

Art. 156 Safeguarding legitimate interests

The court shall take appropriate measures to ensure that taking evidence does not infringe the legitimate interests of any parties or third party, such as business secrets.


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Art. 156 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRU230048Rechtshilfe / EinvernahmeRecht; Rechtshilfe; Vorladung; Beschwerdeführers; Schweiz; Entscheid; Superior; Court; Vorinstanz; Gericht; Rechtshilfeersuchen; HBewUe; Befragung; Akten; Schweizerische; Rechtshilfeverfahren; Beschwerdeverfahren; Parteibefragung; Zusammenhang; Beweiswürdigung; Bundesgericht; Obergericht; Kantons; Zivilkammer; Oberrichter; Gerichtsschreiber; Lakic; Einvernahme; Horgen
ZHNP230002ForderungBerufung; Beklagte; Beklagten; Vorinstanz; Verhandlung; Verfahren; Berufungsverfahren; Organ; Sistierung; Schutzmassnahmen; Gericht; Urteil; Parteien; Anordnung; Antrag; Akten; Bundesgericht; Oberrichter; Hauptverhandlung; Klage; Organs; Teilnahme; Begründung; Interesse; Entscheid; Berufungskläger; Obergericht; Kantons
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGHG.2004.94Entscheid Art. 2 LugÜ (SR 0.275.11); Art. 2 und Art. 112 Abs. 1 IPRG (SR 291); Art. 14 Beklagten; Arbeitnehmer; Rechnung; Arbeitnehmerüberlassungsverträge; Recht; LugÜ; Klage; Vertrag; Über; Verfahren; Verrechnung; Ansprüche; Einzelfirma; Duplik; Fürstlichen; Landgericht; Betrag; Liechtenstein; Arbeitnehmerüberlassungsverträgen; Forderungen; Arbeitsvertrag; Rechnungen; Höhe; Quot; Leuenberger/; Fürstentum; ücklich
BSBEZ.2023.83-Partei; Parteien; Parteientschädigung; Sicherheit; Zahlungsunfähig; Zahlungsunfähigkeit; Stellung; Gefährdung; Beschwerde; Zivilgericht; Stellungnahme; Recht; Kautionsgr; Zivilgerichts; Bericht; Zivilgerichtspräsident; Verfügung; Beweis; Geschäfts; Gesuch; Ansicht; Vermögens; Fortführung; Auflage; önne
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
113 Ia 433Art. 4 BV; Kantonales Zivilprozessrecht. a) Es ist nicht willkürlich, wenn im Bündner Zivilprozess die richterliche Fragepflicht gemäss Art. 112 Abs. 1 ZPO auf Beweisofferten nicht unbesehen angewendet wird (E. 1). b) Die Verhandlungsmaxime gemäss Art. 156 Abs. 2 und 3 der Bündner ZPO wird in willkürlicher Weise verletzt, wenn die Klage mangels Beweisen abgewiesen wird, obwohl die nicht bewiesene Tatsache aufgrund der Vorbringen und des Verhaltens der Parteien eindeutig zugestanden ist (E. 4). Beschwerdegegner; Klage; Beweis; Kantonsgericht; Grundbuch; Bündner; Vorbringen; Candrian; Zivilprozess; Verhalten; Beschwerdegegners; Grundbucheintrag; Behauptung; Ausführung; Graubünden; Fragepflicht; Tatsache; Ausführungen; Rüge; Urteil; Beweisofferten; Frist; Bezirksgericht; Entscheid; Richter; öllig