AHVG Art. 153h - Gebühren

Einleitung zur Rechtsnorm AHVG:



Das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) regelt die staatliche Alters- und Hinterlassenenversicherung in der Schweiz. Es legt die Voraussetzungen für den Bezug von Renten fest, regelt die Höhe und Berechnung dieser Renten und finanziert die Versicherung durch Beiträge von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und dem Staat. Das Gesetz dient der Existenzsicherung älterer Menschen und Hinterbliebener und trägt zur sozialen Sicherheit in der Schweiz bei.

Art. 153h AHVG vom 2025

Art. 153h Bundesgesetz über die Alters- und
Hinterlassenenversicherung (AHVG) drucken

Art. 153h Gebühren

Der Bundesrat kann Gebühren vorsehen für die Dienstleistungen, welche die Zentrale Ausgleichsstelle im Zusammenhang mit der systematischen Verwendung der AHV-Nummer ausserhalb der AHV erbringt.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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