Login
Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.
Art. 153 Besondere Massnahmen zum Schutz von Opfern von Straftaten gegen die sexuelle Integrität
1 Opfer von Straftaten gegen die sexuelle Integrität können verlangen, von einer Person gleichen Geschlechts einvernommen zu werden.
2 Eine Gegenüberstellung mit der beschuldigten Person darf gegen den Willen des Opfers nur angeordnet werden, wenn der Anspruch der beschuldigten Person auf rechtliches Gehör nicht auf andere Weise gewährleistet werden kann.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB220232 | Versuchte Nötigung etc. | Beschuldigte; Privatklägerin; Beschuldigten; Berufung; Richt; Beschimpfung; Kinder; Recht; Verteidigung; Vorinstanz; Urteil; Nötigung; Recte; Sinne; Recte:; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Anklage; Verfahren; Genugtuung; Entschädigung; Bezirksgericht; Drohung; Urteils; Vorwurf; Vorwürfe; Berufungsverfahren; Leiche |
ZH | SB210359 | Mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern etc. | äger; Privatklägerin; Beschuldigte; Beschuldigten; Handlung; Urteil; Handlungen; Berufung; Nötigung; Vorinstanz; Aussage; Verfahren; Penetration; Sinne; Verteidigung; Freiheit; Asservat-Nr; Vorfall; Hinweis; Freiheitsstrafe; Aussagen; Kinder; Geldstrafe; DNA-Spur; Hinweise; Klage; Kindern |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | HB.2020.21 (AG.2020.474) | Anordnung der Untersuchungshaft bis zum 17. September 2020 | Basel; Delikte; Fortsetzung; Basel-Stadt; Verfügung; Untersuchungshaft; Person; Fortsetzungsgefahr; Verbrechen; Vergehen; Sicherheit; Staatsanwaltschaft; Ersatzmassnahmen; Tatverdacht; Taten; Taten; Sucht; Anordnung; Verfahren; Zwangsmassnahmengericht; Haftentlassung; Entscheid; Verfahren; Recht; Vortaten; Auflage; ässige |
BS | HB.2020.5 (AG.2020.173) | Anordnung der Untersuchungshaft bis zum 15. Mai 2020 | Massnahme; Basel; Massnahmen; Massnahmenvollzug; Delikt; Sicherheit; Untersuchungshaft; Basel-Landschaft; Person; Basel-Stadt; Diebstahl; Vollzugs; Massnahmenvollzugs; Recht; Delikte; Gerichts; Sicherheitsgefährdung; Vermögensdelikt; Geschädigte; Anordnung; Staatsanwalt; Bericht; Taten; Vermögensdelikte; Staatsanwaltschaft; Verfügung; Verfahren |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
143 IV 397 (6B_800/2016) | Art. 147 Abs. 1 StPO; Verzicht auf das Teilnahmerecht. Der Verzicht des Beschuldigten auf sein Teilnahmerecht bei Beweiserhebungen durch die Staatsanwaltschaft kann auch vom Verteidiger erklärt werden. Soweit der bei Einvernahmen anwesende Verteidiger gegen die Abwesenheit des Beschuldigten nicht opponiert und keinen Antrag auf dessen Teilnahme stellt, darf angenommen werden, dieser habe auf sein Teilnahmerecht verzichtet. Soweit ein gültiger Verzicht vorliegt, verletzt die im Berufungsverfahren erhobene Rüge der Verletzung des Teilnahmerechts den Grundsatz von Treu und Glauben (E. 3.4). Regeste b Art. 6 Ziff. 3 lit. d EMRK, Art. 152 Abs. 3 i.V.m. Art. 149 Abs. 2 lit. b StPO; indirekte Konfrontation. Bei der Wahrung des Konfrontationsrechts sind die Interessen der Verteidigung gegen diejenigen des Opfers abzuwägen. Soweit dem Opfer eine direkte Konfrontation nicht zumutbar ist und der Beschuldigte während der Zeugeneinvernahme den Saal verlassen muss, ist es nicht zwingend, dass die Befragung per Video übertragen wird (E. 5.2). | Teilnahme; Verteidiger; Einvernahme; Urteil; Teilnahmerecht; Einvernahmen; Person; Vorinstanz; Recht; Staatsanwaltschaft; Konfrontation; Opfer; Befragung; Untersuchung; Verteidigung; Beweise; Beschwerdeführer; Verletzung; Zeugen; Beschwerdeführers; Verfahren; Beweiserhebung; Personen; Ermittlung; Teilnahmerechte; Polizei; Ehefrau; öglich |
Autor | Kommentar | Jahr |
Schmid, Schweizer, Jositsch | , 3. Auflage | 2018 |
Schmid, Schweizer, Jositsch | , 3. Auflage | 2018 |