
Art. 152 Presidi
Mintga cussegl elegia or da ses mez in president sco er l’emprim ed il segund vicepresident per la durada d’in onn. Ina reelecziun per l’onn proxim è exclusa.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
Art. 152 Presidi
Mintga cussegl elegia or da ses mez in president sco er l’emprim ed il segund vicepresident per la durada d’in onn. Ina reelecziun per l’onn proxim è exclusa.
BGE | Regeste | Schlagwörter |
106 IV 183 | Art. 42 Ziff. 5 StGB. Aufhebung der Verwahrung vor Ablauf der normalen Mindestdauer. 1. Gegen richterliche Entscheidungen über Vollzugsfragen ist die Nichtigkeitsbeschwerde gegeben. 2. Materielle und formelle Voraussetzungen der vorzeitigen Aufhebung der Verwahrung. Dem Verwahrten zustehende Rechtsbehelfe. | Antrag; Behörde; Verwahrung; Aufhebung; Entscheid; Verwahrte; Richter; Recht; Verwahrten; Gesuch; Voraussetzung; Bezirksgericht; Massnahme; Kantons; Nichtigkeitsbeschwerde; Voraussetzungen; Dauer; Gesetzgeber; Urteil; Obergericht; Antragsrecht; Stellung; Mindestdauer; Bundesgericht; Entlassung; Vorinstanz |
98 Ia 574 | Art. 4 BV (Willkür); interkommunale Doppelbesteuerung (Wallis). Art. 46 Abs. 2 BV ist auf die Doppelbesteuerung durch mehrere Gemeinden desselben Kantons nicht anwendbar. Verweist aber das kantonale Recht für die interkommunale Steuerausscheidung ausdrücklich auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung zur interkantonalen Doppelbesteuerung, so werden die von dieser Rechtsprechung aufgestellten Regeln zum Inhalt kantonalen Rechts,dessen Anwendung das Bundesgericht auf eine Verletzung von Art. 4 BV hin überprüfen kann. Fall der Steuerausscheidung zwischen zwei Walliser Gemeinden. | Steuer; Einkommen; Gemeinde; Verlust; Doppelbesteuerung; Bundesgericht; Kanton; Steuerrekurskommission; Reineinkommen; Recht; Hotel; Gemeinden; Einkommens; Periode; Abzug; Wallis; Urteil; Kantons; Rechtsprechung; Entscheid; Einkünfte; Erwägung; Steuerausscheidung; Einkommenssteuer; Einkünften; Finanzgesetz; Steueraufteilung; ätzlich |