BV Art. 152 - Presidi

Einleitung zur Rechtsnorm BV:



Art. 152 Constituziun federala da la Confederaziun svizra (BV) drucken

Art. 152 Presidi

Mintga cussegl elegia or da ses mez in president sco er l’emprim ed il segund vicepresident per la durada d’in onn. Ina reelecziun per l’onn proxim è exclusa.


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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
106 IV 183Art. 42 Ziff. 5 StGB. Aufhebung der Verwahrung vor Ablauf der normalen Mindestdauer. 1. Gegen richterliche Entscheidungen über Vollzugsfragen ist die Nichtigkeitsbeschwerde gegeben. 2. Materielle und formelle Voraussetzungen der vorzeitigen Aufhebung der Verwahrung. Dem Verwahrten zustehende Rechtsbehelfe. Antrag; Behörde; Verwahrung; Aufhebung; Entscheid; Verwahrte; Richter; Recht; Verwahrten; Gesuch; Voraussetzung; Bezirksgericht; Massnahme; Kantons; Nichtigkeitsbeschwerde; Voraussetzungen; Dauer; Gesetzgeber; Urteil; Obergericht; Antragsrecht; Stellung; Mindestdauer; Bundesgericht; Entlassung; Vorinstanz
98 Ia 574Art. 4 BV (Willkür); interkommunale Doppelbesteuerung (Wallis). Art. 46 Abs. 2 BV ist auf die Doppelbesteuerung durch mehrere Gemeinden desselben Kantons nicht anwendbar. Verweist aber das kantonale Recht für die interkommunale Steuerausscheidung ausdrücklich auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung zur interkantonalen Doppelbesteuerung, so werden die von dieser Rechtsprechung aufgestellten Regeln zum Inhalt kantonalen Rechts,dessen Anwendung das Bundesgericht auf eine Verletzung von Art. 4 BV hin überprüfen kann. Fall der Steuerausscheidung zwischen zwei Walliser Gemeinden. Steuer; Einkommen; Gemeinde; Verlust; Doppelbesteuerung; Bundesgericht; Kanton; Steuerrekurskommission; Reineinkommen; Recht; Hotel; Gemeinden; Einkommens; Periode; Abzug; Wallis; Urteil; Kantons; Rechtsprechung; Entscheid; Einkünfte; Erwägung; Steuerausscheidung; Einkommenssteuer; Einkünften; Finanzgesetz; Steueraufteilung; ätzlich