BV Art. 152 - Vorsitz

Einleitung zur Rechtsnorm BV:



Die Bundesverfassung der Schweiz ist das wichtigste Gesetz des Landes, das die Grundprinzipien des Staates festlegt. Sie wurde erstmals 1848 verabschiedet und zuletzt 1999 überarbeitet. Die Verfassung regelt die Organisation der Bundesbehörden, die Grundrechte der Bürger, die Beziehungen zwischen Bund und Kantonen sowie die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit. Sie bildet die Grundlage des schweizerischen Rechtssystems, gewährleistet die Gewaltenteilung und schützt unter anderem Meinungs- und Religionsfreiheit sowie die Menschenwürde.

Art. 152 BV vom 2024

Art. 152 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) drucken

Art. 152 Vorsitz

Jeder Rat wählt aus seiner Mitte für die Dauer eines Jahres eine Präsidentin oder einen Präsidenten sowie die erste Vizepräsidentin oder den ersten Vizepräsidenten und die zweite Vizepräsidentin oder den zweiten Vizepräsidenten. Die Wiederwahl für das folgende Jahr ist ausgeschlossen.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
106 IV 183Art. 42 Ziff. 5 StGB. Aufhebung der Verwahrung vor Ablauf der normalen Mindestdauer. 1. Gegen richterliche Entscheidungen über Vollzugsfragen ist die Nichtigkeitsbeschwerde gegeben. 2. Materielle und formelle Voraussetzungen der vorzeitigen Aufhebung der Verwahrung. Dem Verwahrten zustehende Rechtsbehelfe. Antrag; Behörde; Verwahrung; Aufhebung; Entscheid; Verwahrte; Richter; Recht; Verwahrten; Gesuch; Voraussetzung; Bezirksgericht; Massnahme; Kantons; Nichtigkeitsbeschwerde; Voraussetzungen; Dauer; Gesetzgeber; Urteil; Obergericht; Antragsrecht; Stellung; Mindestdauer; Bundesgericht; Entlassung; Vorinstanz
98 Ia 574Art. 4 BV (Willkür); interkommunale Doppelbesteuerung (Wallis). Art. 46 Abs. 2 BV ist auf die Doppelbesteuerung durch mehrere Gemeinden desselben Kantons nicht anwendbar. Verweist aber das kantonale Recht für die interkommunale Steuerausscheidung ausdrücklich auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung zur interkantonalen Doppelbesteuerung, so werden die von dieser Rechtsprechung aufgestellten Regeln zum Inhalt kantonalen Rechts,dessen Anwendung das Bundesgericht auf eine Verletzung von Art. 4 BV hin überprüfen kann. Fall der Steuerausscheidung zwischen zwei Walliser Gemeinden. Steuer; Einkommen; Gemeinde; Verlust; Doppelbesteuerung; Bundesgericht; Kanton; Steuerrekurskommission; Reineinkommen; Recht; Hotel; Gemeinden; Einkommens; Periode; Abzug; Wallis; Urteil; Kantons; Rechtsprechung; Entscheid; Einkünfte; Erwägung; Steuerausscheidung; Einkommenssteuer; Einkünften; Finanzgesetz; Steueraufteilung; ätzlich