Obligationenrecht (OR)

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 151 OR vom 2025

Art. 151 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 151 Aufschiebende Bedingung I. Im
Allgemeinen

1 Ein Vertrag, dessen Verbindlichkeit vom Eintritte einer ungewissen Tatsache abhängig gemacht wird, ist als bedingt anzusehen.

2 Für den Beginn der Wirkungen ist der Zeitpunkt massgebend, in dem die Bedingung in Erfüllung geht, sofern nicht auf eine andere Absicht der Parteien geschlossen werden muss.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 151 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNP170016ForderungAktie; Aktien; Vertrag; Kapital; Parteien; Beklagten; Recht; Berufung; Gesellschaft; Kapitalerhöhung; Betreibung; Einzelrichter; Kaufpreis; Urteil; Verfahren; Aktienkapital; Nennwert; Vereinbarung; Entscheid; Kapitals; Preis; Vertrages; Verhältnis; Forderung; Klage
ZHPS160143ArrestArrest; Mitglied; Programm; Forderung; Forderungen; Anreiz; Reglement; Mitgliedsverband; Projek; Vorinstanz; Anreizzahlung; -Programm; Umsetzung; HatTrick; Verwendung; Zweck; Arrests; Mitgliedsverbände; Arrestschuldne; Artik; Entwick; UEFA-Mitglied; Arrestschuldner; Forward; Fussball; Arrestlegung; Recht
Dieser Artikel erzielt 18 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB.2002.00029MitarbeiteroptionenRecht; Mitarbeiter; Option; Rechtserwerb; Einkommen; Vesting-Periode; Optionen; Zeitpunkt; Rekurskommission; Zufluss; Erwerb; Mitarbeiteroption; Besteuerung; Pflichtige; Ermessen; Zuteilung; Bedingung; Mitarbeiteroptionen; Einkommens; Übertragung; Steueramt; Verwaltungsgericht; Ermessens; Arbeitsverhältnis; Vermögensrecht; Anspruch; Bezug; Aktien; üsst
LUA 04 86§ 54 Abs. 1 StG; Art. 210 Abs. 1 DBG. Zeitliche Bemessung des Einkommens. Frage der steuerrechtlichen Realisierung eines Pflegelohnes. Fall einer Mutter, die von ihrem entmündigten Sohn ein Grundstück erwirbt und einen Teil des Kaufpreises mittels Anrechnung eines Pflegelohnes für erbrachte Pflegedienste bezahlt. Kaufvertrag; Einkommen; Zustimmung; Vertrag; Genehmigung; Zeitpunkt; Grundstück; Gemeinde; Rechtsgeschäft; Anspruch; Gemeinderat; Vormundschaftsbehörde; Kaufvertrages; Einkünfte; Pflege; Regierungsstatthalter; Urteil; Obergericht; Bemessung; Einkommens; Forderung; Schwebe; Geschäft; Bedingung; Interesse; Grundbuch; Leistung
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
135 III 433 (4A_398/2007)Art. 160 Abs. 1 OR; Inhalt der Konventionalstrafe; Bestimmtheit der strafbewehrten Pflichten. Als Konventionalstrafe kann sowohl eine positive Leistung als auch ein Rechtsverlust vereinbart werden, z.B. die Reduktion einer Kaufpreisforderung (Änderung der Rechtsprechung; E. 3). Das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot findet bei der Umschreibung der strafbewehrten Pflichten keine Anwendung; Generalklauseln, nach denen für jede Vertragsverletzung eine Strafe geschuldet ist, sind zulässig (E. 4). Konventionalstrafe; Recht; Vertrag; Verhalten; Vertrags; Parteien; Bedingung; Beschwerdegegner; Patienten; Vereinbarung; Praxis; Zahlung; Pflicht; Urteil; Leistung; Obergericht; Klausel; Vorinstanz; Schuld; Kaufpreisrate; Verhaltens; Obligationenrecht; Schuldner; Praxisübernahme; Klage; Leistungsversprechen; ängig
133 V 346Art. 5 Abs. 2 Satz 1 AHVG; Art. 7 lit. c AHVV: Beitragsrechtliche Behandlung gevesteter Mitarbeiteroptionen. Analog zur seit Mai 2003 geltenden (einkommens-)steuerrechtlichen Praxis bei Mitarbeiteroptionen mit Vesting-Klausel ist beitragsrechtlich massgeblich, in welchem Zeitpunkt die Option effektiv ausgeübt wurde. Nicht erheblich ist demgegenüber, wann die Option zugeteilt wurde oder zu welchem Zeitpunkt die Vesting-Periode abgelaufen ist. Soweit in Rz. 2022.2 der Wegleitung über den massgebenden Lohn (WML) etwas Abweichendes gesagt wird, ist die Weisung gesetzwidrig (E. 4 und 5).
Mitarbeiter; Option; Arbeit; Optionen; Mitarbeiteroption; Mitarbeiteroptionen; Einkommen; Vesting; Zeitpunkt; Arbeitnehmer; Praxis; Recht; Verwaltung; Kreis; Ausübung; Besteuerung; Erwerb; Vesting-Periode; Aktie; Kreisschreiben; Erwerbs; Arbeitsverhältnis; Einkommens; Aktien; Beitragspflicht; Zufluss; Anwartschaft; Rundschreiben

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-6825/2018Wirtschaftliche LandesversorgungSchaden; Recht; Beklagten; Pflicht; Bundes; Quot;; Versicherung; Klage; Verjährung; Schadens; Verein; Parteien; Zeitpunkt; Mitglied; Grundstück; Pflichtlagerhaltung; Bundesverwaltungsgericht; Statuten; Beweis; Kanton; Eigenschaden; Forderung; Eintritt; Regulativ; Sanierung; Landes; Haftung; Landesversorgung; Vereins; ändig
B-3729/2014ArbeitsvermittlungBeklagten; Leistungs; Vergütung; Programm; Budget; Leistungsvereinbarung; Vertrag; Leistungsvereinbarungen; Teilnehmer; Zuweisung; Person; Arbeit; Parteien; Bundes; Klage; Einsatzplätze; Einnahmen; Zuweisungen; Massnahme; Beweis; Recht; Massnahmen; Einsatzprogramm; Mehrzuweisungen; Betrag; Einsatzprogramme; Urteil; Auftrag

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2013.8Gesuch um Erlass der Verfahrenskosten oder RatenzahlungBundes; Gericht; Verfahren; Bundesstrafgericht; Betreibung; Verfahrens; Kammer; Entscheid; Apos;; Gerichtskasse; Bundesstrafgerichts; Verfahrenskosten; Raten; Gesuch; Ratenzahlung; Ruckstuhl; Situation; Bedingung; Rückzug; Basel; Erlass; Sinne; Behörde; Auslagen; Basler; Kommentar; Urteil; Schweiz; Notbedarf; Schwenzer

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Sutter-Somm, Hasenböhler, Leuenberger, Schweizer Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung2016
Sutter-Somm, Hasenböhler, Leuenberger, Schweizer Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung2016