MStG Art. 151 -

Einleitung zur Rechtsnorm MStG:



Das schweizerische Militärstrafgesetz (MStG) legt die strafrechtlichen Regeln für Angehörige der schweizerischen Armee fest, einschliesslich Vergehen wie Fahnenflucht und Befehlsverweigerung. Es definiert strafbare Handlungen und die entsprechenden Sanktionen, um Disziplin und Ordnung in der Armee aufrechtzuerhalten und die Effektivität der Streitkräfte zu gewährleisten. Das MStG ist ein zentraler Bestandteil des schweizerischen Militärrechts und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Soldaten und militärischer Führung.

Art. 151 MStG vom 2025

Art. 151 Militärstrafgesetz (MStG) drucken

Art. 151 (1)

(1) Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 9. Okt. 1981, mit Wirkung seit 1. Okt. 1982 (AS 1982 1535; BBl 1980 I 1241).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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