CPC Art. 150 - Oggetto della prova

Einleitung zur Rechtsnorm CPC:



Art. 150 CPC dal 2025

Art. 150 Codice di procedura civile (CPC) drucken

Art. 150 Disposizioni generali Oggetto della prova

1 Oggetto della prova sono i fatti controversi, se giuridicamente rilevanti.

2 Possono pure essere oggetto della prova l’uso e gli usi locali e, in caso di controversie patrimoniali, il diritto straniero.


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Art. 150 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG210222ForderungBeklagte; Beklagten; Leistung; Werkvertrag; Sanitär; Parteien; Recht; SIA-Norm; Unternehmer; Leistungen; Leistung; Abzug; Vergütung; Bestellung; Betrag; Revisions; Dachgeschoss; Vertrag; Abnahme; Erstellung; Revisionspläne; Ausführung; Klage; Beweis; ällig
ZHHG210222ForderungBeklagte; Beklagten; Leistung; Werkvertrag; Sanitär; Parteien; Recht; SIA-Norm; Unternehmer; Leistungen; Leistung; Abzug; Vergütung; Bestellung; Betrag; Revisions; Dachgeschoss; Vertrag; Abnahme; Erstellung; Revisionspläne; Ausführung; Klage; Beweis; ällig
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB190004Aufsichtsbeschwerde (FE180073-...)Obergericht; Aufsicht; Aufsichtsbeschwerde; Verfahren; Verwaltungskommission; Obergerichts; Rekurs; Kantons; Beschwerdegegner; Oberrichterin; Pflichtverletzungen; Rechtsmittel; Verfahrens; Gerichtsschreiberin; Heuberger; Golta; Bezirksrichter; Amtspflichten; Kenntnisnahme; Scheidungsverfahren; Einigungsverhandlung; Protokoll; Rekurskommission; Beilage; Bezirksgericht; Entscheid; Geschäfts-Nr; Mitwirkend:; Obergerichtspräsident
ZHVB160012Aufsichtsbeschwerde gegen die Beschwerdegegnerin und gegen deren Verfügung vom 24. Mai 2016 (FE130430-K/Z11)Aufsicht; Aufsichts; Recht; Verfahren; Beschwerde; Aufsichtsbeschwerde; Verfahrens; Beweis; Aufsichtsbehörde; Obergericht; Obergerichts; Scheidung; Liegenschaft; Frist; Entscheid; Verfügung; Gericht; Rechtsmittel; Beschwerdeführers; Rechtsverzögerung; Verwaltung; Eheleute; Gutachten; Kantons; Verwaltungskommission; Scheidungsverfahren; Hauser/Schweri/Lieber; Massnahmen; Eingabe
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 67 (4A_338/2017)Art. 229 ZPO; Zeitpunkt des Aktenschlusses. Recht der Parteien, sich zweimal unbeschränkt zu äussern; Grundsätze. Eine (zeitliche) Auftrennung von Einreichen neuer Beweismittel und Vorbringen neuer Tatsachen ist unzulässig (E. 2). Beweismittel; Parteien; Instruktionsverhandlung; Tatsachen; Schriftenwechsel; Recht; Noven; Urteil; Vorinstanz; Vorladung; Instruktionsrichter; Akten; Gelegenheit; Verhandlung; Urkunden; Einreichung; Bezirksgericht; Replik; Kantonsgericht; Luzern; Schriftenwechsels; Aktenschluss; Voraussetzungen; änkte
143 III 297 (5A_256/2016)Art. 28 und 28a Abs. 1 Ziff. 3 ZGB; Persönlichkeitsverletzung durch Mitwirkung an einer Medienkampagne. Art. 28a Abs. 3 ZGB i.V.m. Art. 42 Abs. 2 und Art. 423 OR sowie Art. 85 ZPO; Substanziierung des Gewinnherausgabeanspruchs. Art. 28a Abs. 3 ZGB i.V.m. Art. 49 OR sowie Art. 152, 157 und 168 Abs. 1 lit. f ZPO; Nachweis erlittener seelischer Unbill. Zu den Voraussetzungen, unter denen die Beteiligung an einer Medienkampagne einer übermässigen Einmischung in die Individualität des Betroffenen gleichkommt und eine widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung darstellt, die sich auch durch ein öffentliches Informationsinteresse nicht rechtfertigen lässt (E. 6). Zum (Neben-)Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung, der dem Verletzten mit Blick auf die Substanziierung seines (nach Massgabe von Art. 42 Abs. 2 OR zu schätzenden) Gewinnherausgabeanspruchs zusteht (E. 8). Zur Tauglichkeit von Parteiverhör und Beweisaussage als Beweismittel im Streit um die infolge der Persönlichkeitsverletzung erlittene seelische Unbill (E. 9). Medien; Gewinn; Beweis; Handelsgericht; Persönlichkeit; Bericht; Berichte; Recht; Beschwerdegegnerinnen; Anspruch; Urteil; Persönlichkeitsverletzung; Gewinnherausgabe; Interesse; Medienkampagne; Vorinstanz; Berichterstattung; Beschwerdeführers; Gewinns; Rechnung; Rechnungslegung; Klage; Auskunft; Verletzung; Substanziierung; Bundesgericht; Informationen; Entscheid

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5766/2016AufsichtsmittelGutachten; Gebühr; Gutachter; Gutachtens; Verfügung; Gutachterinnen; Vorinstanz; Gebühren; Vorsorge; Recht; Aufsicht; Bundes; Urteil; Aufwand; Stiftung; Erstellung; Gebührenordnung; Sinne; Vorsorgeeinrichtung; Akten; BVGer; Massnahme; Dispositiv; Pensionskasse; Dispositiv-Ziff; Verfahren; Beschwerde

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Sutter-Somm, Hasenböhler Kommentar zur ZPO2016
Schmid, Jent-Sørensen, Sarbach, Schweizer 2. Aufl., Zürich2015