Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)

Zusammenfassung der Rechtsnorm DBG:



Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer ist ein wichtiges Gesetz in der Schweiz, das die Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen regelt. Es legt die Grundlagen für die Erhebung der direkten Bundessteuer fest, basierend auf Einkommen und Vermögen, und definiert Steuerpflichtige, Steuerbemessung, Steuersätze sowie Verfahren zur Festsetzung, Erhebung und Kontrolle der Steuer. Das Gesetz wird regelmässig aktualisiert, um Änderungen in der Steuerpolitik und der wirtschaftlichen Situation zu berücksichtigen, und zielt darauf ab, eine gerechte und transparente Besteuerung sicherzustellen sowie die Einnahmen des Bundes zu sichern.

Art. 150 DBG vom 2025

Art. 150 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) drucken

Art. 150 Berichtigung von Rechnungsfehlern und Schreibversehen

1 Rechnungsfehler und Schreibversehen in rechtskräftigen Verfügungen und Entscheiden können innert fünf Jahren nach Eröffnung auf Antrag oder von Amtes wegen von der Behörde, der sie unterlaufen sind, berichtigt werden.

2 Gegen die Berichtigung oder ihre Ablehnung können die gleichen Rechtsmittel wie gegen die Verfügung oder den Entscheid ergriffen werden.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 150 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSGSTA.2011.11Berichtigung einer rechtskräftigen VerfügungVeranlagung; Steuer; Revision; Veranlagungsbehörde; Vorinstanz; Steuerpflicht; Wegzug; Berichtigung; Steuerpflichtigen; Besteuerung; Rekurrent; Rekurrenten; Steuergericht; Wegzugs; Wille; Urteil; Entscheid; Verfahren; Einkommen; Revisionsentscheid; Steuerausscheidung; Gemeinde; Willen; Kanton; System

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSGSTA.2022.21-Rekurrenten; Einsprache; Veranlagung; Recht; Steuergericht; Entscheid; Rechtsmittel; Liegenschaft; Berichtigung; Einsprachefrist; Veranlagungen; Verfügung; Rekurs; Vorinstanz; Bundessteuer; Fehler; Frist; Staats; Olten-Gösgen; Liegenschaftsunterhalt; Schreibversehen; Eingabe; Entscheide; Handarbeit; Liegenschaftskosten; Veranlagungsbehörde; Datum; Steuerpflichtigen
SOSGSTA.2020.33-Rekurrent; Rekurrenten; Apos; Erwerb; Veranlagung; Vorsorge; Steuer; Erwerbstätigkeit; Recht; Abzug; Rekurs; Bezug; Gesellschaft; Säule; Voraussetzungen; Steuergericht; Einkommen; Urteil; Veranlagungsbehörde; Bundessteuer; Lagerraum; Verfügung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
142 II 433 (2C_436/2015)Art. 2 lit. b, Art. 5 Abs. 1 lit. b PublG; Art. 15 PublV; Art. 3 lit. e und Art. 12 VwVG; Art. 8 ZGB; Art. 34 und 116 ZG; Art. 1 ZTG; Einordnung der zollrechtlichen Berichtigung, Abgrenzung von den direktsteuerlichen Berichtigungstatbeständen und Verhältnis zur zollrechtlichen Beschwerde. Dem Generaltarif kommt Gesetzesrang zu. Die zollrechtliche Berichtigung hat die Richtigstellung einer unzutreffenden Veranlagungsverfügung zum Gegenstand; sie wirkt sich daher zwangsläufig auf das Dispositiv aus. Beweisführungs- und Beweislast im Berichtigungsverfahren (E. 3.2). Ob eine Falschanmeldung vorliegt, ist berichtigungsweise zu klären. Die Beschwerde ist erst im Anschluss an die Verfügung über die Berichtigung zulässig (E. 3.4). Der Beweis der Nämlichkeit ist im konkreten Fall nicht erbracht (E. 4). Die fehlende Veröffentlichung der Anhänge 1 und 2 zum ZTG, welche den Generaltarif enthalten, ändert nichts an dessen Gesetzesrang (E. 5). Berichtigung; Bundes; Veranlagung; Berichtigungs; Beweis; Zollkreis; Zollkreisdirektion; Spediteurin; Zollstelle; Zollanmeldung; Recht; Urteil; Person; Tarifnummer; PublG; Berichtigungsverfahren; Einfuhr; Entscheid; Zolltarif; Generaltarif; Verfügung; Sachverhalt; Rindfleisch; Beschwerde; Bundesgericht; Veranlagungsverfügung; Sammlung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
- Kommentar zum DBG2015
Marti, Peter, Schweizer Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht2008