Strafgesetzbuch (StGB)
Art. 15 StGB vom 2024
Art. 15 Notwehr
Wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht, so ist der Angegriffene und jeder andere berechtigt, den Angriff in einer den Umständen angemessenen Weise abzuwehren.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 15 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB230094 | Versuchte Nötigung etc. | Beschuldigte; Beschuldigten; Zeugin; Richt; Rungen; Massnahme; Läge; Behandlung; Privatkläger; Amtlich; Amtliche; Ausführungen; Verteidigung; Sodann; Vorinstanz; Gutachten; Fähig; Ambulante; Berufung; Sinne; Schizophrenie; Recht; Kinder; Aussage; Verwiesen; Pfefferspray; Diagnose; Amtlichen; Aussagen |
ZH | SB220367 | Einfache Körperverletzung etc. | Schuldig; Beschuldigte; Vatkläger; Privatkläger; Digten; Schuldigten; Beschuldigten; Prot; Recht; Urteil; Aussage; Faust; Berufung; Aussagen; Fragen; Recht; Vorinstanz; Sinne; Vatklägers; Privatklägers; Einvernahme; Kinder; Schlag; Körper; Beschimpfung; Polizei; Sicherheitsbeamte; Faustschläge; Geldstrafe |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB.2014.00706 | Warnungsentzug; Bindung an das Strafurteil; ne bis in idem. | Beschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Urteil; Recht; Führerausweis; Frist; Verfahren; Strassenverkehr; Geschwindigkeit; Führerausweisentzug; Beschwerdeführers; Sachverhalt; Fahrzeug; August; Widerhandlung; Beschwerdegegnerin; Richter; Beurteilung; Vorliegenden; Umstände; Verfahren; Mittelschwer; November; Rechtsprechung; Gehör; Verletzung; Gefahr; Bundesgericht; Tatsachen |
BS | SB.2019.28 (AG.2021.274) | Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte | |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
148 III 11 (4A_36/2021) | Regeste Art. 754 ff. OR ; aktienrechtliche Verantwortlichkeit; Klagebefugnis. In der Konstellation, in der sowohl die Gesellschaft als auch der Gläubiger und/oder Aktionär unmittelbar bzw. direkt geschädigt sind, besteht, solange die Gesellschaft aufrecht steht, mangels Konkurrenzsituation keine Einschränkung der Klagebefugnis des Gläubigers und/oder Aktionärs (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 3.2-3.2.3.2). | Gesellschaft; Gläubiger; Beschwerde; Recht; Schaden; Klage; Beschwerdeführerin; Konkurs; Geschädigt; Aktionär; Gläubigers; Konstellation; Klage; Unmittelbar; X-Fonds; Bundesgericht; Mittelbare; Konkurrenz; Schutz; Gesellschafts; Organ; Verwaltung; Unmittelbare; Schädigung; Urteil; Einschränkung; Aktionärs; Beschwerdegegner; Handelsgericht |
147 II 144 (2C_383/2020) | Regeste a Art. 42 Abs. 1 KG ; Art. 6 VwVG ; Unterscheidung zwischen den "von der Untersuchung Betroffenen" und "Dritten" mit Blick auf die Befragung aktueller und ehemaliger Organe eines untersuchungsbetroffenen Unternehmens. Der Begriff der "von der Untersuchung Betroffenen" umschliesst nur die Verfahrensparteien eines Kartellsanktionsverfahrens (E. 4.4). Ob eine Person als Verfahrenspartei zu qualifizieren ist, beantwortet sich nach Art. 6 VwVG (E. 4.5). Personen, die in einem untersuchungsbetroffenen Unternehmen eine Organfunktion bekleiden, verfügen nicht aus eigenem Recht über die Parteistellung; weil sie in diesem Verfahren allerdings eine juristische Person vertreten, der Parteistellung zukommt, sind sie trotzdem als Partei zu behandeln (E. 4.6). Demgegenüber ist ein ehemaliges Organ ein "Dritter" (E. 4.7). | Recht; Organ; Person; Unternehmen; Aussage; Verfahren; Tenetur; Verfahren; Zeuge; Ehemalige; Personen; Zeugen; Partei; Tenetur-Grundsatz; Untersuchung; Organe; Nemo-tenetur-Grundsatz; Recht; Verfahrens; Urteil; Untersuchungsbetroffene; Beschwerde; Vorinstanz; Juristische; Sanktion; Untersuchungsbetroffenen; Aussageverweigerungsrecht; Organs; Unternehmens; Kartellsanktionsverfahren |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
E-971/2019 | Asyl und Wegweisung | Beschwerde; Beschwerdeführer; Handlung; Verwerflich; Verwerfliche; Vorinstanz; Handlungen; Individuell; Recht; Individuelle; Sinne; Verwerflichen; Verfügung; Beschwerdeführers; Delikt; Rechtliche; Tatbeitrag; Organisation; Akten; Annahme; Tötung; Person; Habe; Delikte; Bundesverwaltungsgericht; Erpressung; Flüchtling; Rechtlichen; Schweiz; Tätigkeiten |
D-7352/2018 | Asyl (ohne Wegweisungsvollzug) | Beschwerde; Taliban; Beschwerdeführer; Recht; Befehl; Getötet; Kampf; Grenzpolizist; Mitglieder; Bruder; Tötung; Polizei; Habe; Bundesverwaltungsgericht; Verfügung; Schweiz; Kampfhandlungen; Flüchtling; Handlungen; Rache; Vorinstanz; Sinne; Befehlsnotstand; Notwehr; Verwerfliche; Person; Habe; Polizist; Bruders; Staat |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BG.2023.17 | | Revision; Beschwerde; Bundes; Beruf; Berufung; Gesuchsteller; Verfahren; Beschwerdekammer; Revisionsgesuch; Beschluss; Berufungskammer; Rechtsmittel; Verfahren; StBOG; Bundesstrafgericht; Gericht; Durchsuchung; Bundesgericht; Bundesstrafgerichts; Revisionsgr?nde; Sicherstellung; Parteien; Geb?hr; Bundesanwaltschaft; Urteils; BStKR; Nichteintreten; Geb?hren; Wohnung |
BB.2022.45 | | Bundes; Beschwerde; Revision; Verfahren; Beschwerdekammer; Revisionsgesuch; Gesuchsteller; Berufungskammer; Bundesgericht; StBOG; Bundesstrafgericht; Rechtsmittel; Gericht; Verfahren; Parteien; Beschluss; Geb?hr; Bundesstrafgerichts; BStKR; Bundesanwaltschaft; Wohnung; Frist; Geb?hren; StBOG; Einreichung; Sicherstellung; Durchsuchung; Gerichtsgeb?hr; Aufzuheben |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Stefan Trechsel, Christopher Geth | Praxiskommentar Schweizerisches Strafgesetzbuch | 2013 |
Stefan Trechsel | Praxiskommentar, 2. Aufl., Zürich | 2013 |