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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 15 StGB vom 2024

Art. 15 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 15 Notwehr

Wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht, so ist der Angegriffene und jeder andere berechtigt, den Angriff in einer den Umständen angemessenen Weise abzuwehren.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 15 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB230094Versuchte Nötigung etc.Beschuldigte; Beschuldigten; Zeugin; Richt; Rungen; Massnahme; Läge; Behandlung; Privatkläger; Amtlich; Amtliche; Ausführungen; Verteidigung; Sodann; Vorinstanz; Gutachten; Fähig; Ambulante; Berufung; Sinne; Schizophrenie; Recht; Kinder; Aussage; Verwiesen; Pfefferspray; Diagnose; Amtlichen; Aussagen
ZHSB220367Einfache Körperverletzung etc.Schuldig; Beschuldigte; Vatkläger; Privatkläger; Digten; Schuldigten; Beschuldigten; Prot; Recht; Urteil; Aussage; Faust; Berufung; Aussagen; Fragen; Recht; Vorinstanz; Sinne; Vatklägers; Privatklägers; Einvernahme; Kinder; Schlag; Körper; Beschimpfung; Polizei; Sicherheitsbeamte; Faustschläge; Geldstrafe
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2014.00706Warnungsentzug; Bindung an das Strafurteil; ne bis in idem.Beschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Urteil; Recht; Führerausweis; Frist; Verfahren; Strassenverkehr; Geschwindigkeit; Führerausweisentzug; Beschwerdeführers; Sachverhalt; Fahrzeug; August; Widerhandlung; Beschwerdegegnerin; Richter; Beurteilung; Vorliegenden; Umstände; Verfahren; Mittelschwer; November; Rechtsprechung; Gehör; Verletzung; Gefahr; Bundesgericht; Tatsachen
BSSB.2019.28 (AG.2021.274)Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 III 11 (4A_36/2021)
Regeste
Art. 754 ff. OR ; aktienrechtliche Verantwortlichkeit; Klagebefugnis. In der Konstellation, in der sowohl die Gesellschaft als auch der Gläubiger und/oder Aktionär unmittelbar bzw. direkt geschädigt sind, besteht, solange die Gesellschaft aufrecht steht, mangels Konkurrenzsituation keine Einschränkung der Klagebefugnis des Gläubigers und/oder Aktionärs (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 3.2-3.2.3.2).
Gesellschaft; Gläubiger; Beschwerde; Recht; Schaden; Klage; Beschwerdeführerin; Konkurs; Geschädigt; Aktionär; Gläubigers; Konstellation; Klage; Unmittelbar; X-Fonds; Bundesgericht; Mittelbare; Konkurrenz; Schutz; Gesellschafts; Organ; Verwaltung; Unmittelbare; Schädigung; Urteil; Einschränkung; Aktionärs; Beschwerdegegner; Handelsgericht
147 II 144 (2C_383/2020)
Regeste
 a Art. 42 Abs. 1 KG ; Art. 6 VwVG ; Unterscheidung zwischen den "von der Untersuchung Betroffenen" und "Dritten" mit Blick auf die Befragung aktueller und ehemaliger Organe eines untersuchungsbetroffenen Unternehmens. Der Begriff der "von der Untersuchung Betroffenen" umschliesst nur die Verfahrensparteien eines Kartellsanktionsverfahrens (E. 4.4). Ob eine Person als Verfahrenspartei zu qualifizieren ist, beantwortet sich nach Art. 6 VwVG (E. 4.5). Personen, die in einem untersuchungsbetroffenen Unternehmen eine Organfunktion bekleiden, verfügen nicht aus eigenem Recht über die Parteistellung; weil sie in diesem Verfahren allerdings eine juristische Person vertreten, der Parteistellung zukommt, sind sie trotzdem als Partei zu behandeln (E. 4.6). Demgegenüber ist ein ehemaliges Organ ein "Dritter" (E. 4.7).
Recht; Organ; Person; Unternehmen; Aussage; Verfahren; Tenetur; Verfahren; Zeuge; Ehemalige; Personen; Zeugen; Partei; Tenetur-Grundsatz; Untersuchung; Organe; Nemo-tenetur-Grundsatz; Recht; Verfahrens; Urteil; Untersuchungsbetroffene; Beschwerde; Vorinstanz; Juristische; Sanktion; Untersuchungsbetroffenen; Aussageverweigerungsrecht; Organs; Unternehmens; Kartellsanktionsverfahren

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
E-971/2019Asyl und WegweisungBeschwerde; Beschwerdeführer; Handlung; Verwerflich; Verwerfliche; Vorinstanz; Handlungen; Individuell; Recht; Individuelle; Sinne; Verwerflichen; Verfügung; Beschwerdeführers; Delikt; Rechtliche; Tatbeitrag; Organisation; Akten; Annahme; Tötung; Person; Habe; Delikte; Bundesverwaltungsgericht; Erpressung; Flüchtling; Rechtlichen; Schweiz; Tätigkeiten
D-7352/2018Asyl (ohne Wegweisungsvollzug)Beschwerde; Taliban; Beschwerdeführer; Recht; Befehl; Getötet; Kampf; Grenzpolizist; Mitglieder; Bruder; Tötung; Polizei; Habe; Bundesverwaltungsgericht; Verfügung; Schweiz; Kampfhandlungen; Flüchtling; Handlungen; Rache; Vorinstanz; Sinne; Befehlsnotstand; Notwehr; Verwerfliche; Person; Habe; Polizist; Bruders; Staat

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2023.17Revision; Beschwerde; Bundes; Beruf; Berufung; Gesuchsteller; Verfahren; Beschwerdekammer; Revisionsgesuch; Beschluss; Berufungskammer; Rechtsmittel; Verfahren; StBOG; Bundesstrafgericht; Gericht; Durchsuchung; Bundesgericht; Bundesstrafgerichts; Revisionsgr?nde; Sicherstellung; Parteien; Geb?hr; Bundesanwaltschaft; Urteils; BStKR; Nichteintreten; Geb?hren; Wohnung
BB.2022.45Bundes; Beschwerde; Revision; Verfahren; Beschwerdekammer; Revisionsgesuch; Gesuchsteller; Berufungskammer; Bundesgericht; StBOG; Bundesstrafgericht; Rechtsmittel; Gericht; Verfahren; Parteien; Beschluss; Geb?hr; Bundesstrafgerichts; BStKR; Bundesanwaltschaft; Wohnung; Frist; Geb?hren; StBOG; Einreichung; Sicherstellung; Durchsuchung; Gerichtsgeb?hr; Aufzuheben

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Stefan Trechsel, Christopher GethPraxiskommentar Schweizerisches Strafgesetzbuch2013
Stefan TrechselPraxiskommentar, 2. Aufl., Zürich2013
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