Obligationenrecht (OR)

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 15 OR vom 2025

Art. 15 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 15 Ersatz der
Unterschrift

Kann eine Person nicht unterschreiben, so ist es, mit Vorbehalt der Bestimmungen über den Wechsel, gestattet, die Unterschrift durch ein beglaubigtes Handzeichen zu ersetzen oder durch eine öffentliche Beurkundung ersetzen zu lassen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 15 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VDHC/2016/479Appel; Sàrl; écision; évrier; Registre; évision; ésident; Appelante; ’appel; érant; ésidente; égal; établi; égale; élai; èces; écessaires; équisition; écembre; Inscription; éclaration; Avait; était; Lappel; édé; ésent
VDHC/2013/420-été; Registre; Inscription; éposé; écision; élai; Chambre; écembre; égal; équisition; éracité; Préposé; égulariser; érêt; édéral; Office; LPA-VD; Organe; érieur; Administration; édition; ésident; émoluments; Entreprise; était

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBEZ.2023.49-Gericht; Aufsicht; Entscheid; Betreibung; Aufsichtsbehörde; Betreibungs; Basel; SchKG; Gerichtsschreiber; Unterschrift; Vorname; Konkurs; Auflage; Basel-Stadt; Kanton; Recht; Konkursamt; Zahlungsbefehl; Vornamen; Familienname; Ausstand; Sekretär; Betreibungsamt; Kommentar; Namens; Pfändung; Richter; Organisation; Verfahren
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 43 (4A_269/2017)Art. 394 und 412 OR; Auftrag; Mäklervertrag; Abgrenzung; Erfolgshonorar. Abgrenzung zwischen Auftrag und Mäklervertrag: Grundsätze. Qualifikation einer Vereinbarung, welche eine erfolgsabhängige Honorierung vorsieht (E. 3).
Regeste b
Editionsbegehren. Abgrenzung zwischen materiellrechtlichem Auskunftsanspruch und zivilprozessualem Editionsbegehren (E. 4).
Auftrag; Erfolg; Mäkler; Vertrag; Mandat; Verkauf; Mäklervertrag; Entschädigung; Mandats; Transaktion; Auftraggeber; Mandatsvereinbarung; Beauftragte; Vertrags; Vorinstanz; Edition; Leistung; Editionsbegehren; Leistungen; Erfolgsfall; Erfolgskommission; Beklagten; Vermittlung; Vertrages; Verweis; Beratung; Ziffer; Verkaufs
140 III 150 (4A_465/2013)Aktivlegitimation bei einer Mehrheit von Gläubigern. Berechtigung mehrerer Gläubiger an einer Forderung: Abgrenzung von Einzelgläubigerschaft, gemeinschaftlicher Gläubigerschaft und Teilgläubigerschaft (E. 2.2); Anwendung auf den Fall zweier Miteigentümer, die ihre Liegenschaft als Ganze verkaufen (E. 2.3). Gläubiger; Verkäufer; Teilgläubiger; Gläubigerschaft; Kaufpreis; Forderung; Teilgläubigerschaft; Käufer; Vertrag; Miteigentümer; Entscheid; Kaufpreisforderung; Leistung; Obligationen; Vorinstanz; Grundstück; Obligationenrecht; HUGUENIN; Urteil; Kantonsgericht; Schuldner; GAUCH/SCHLUEP/EMMENEGGER; Aktivlegitimation; Gläubigern; Einzelgläubigerschaft; Kreisgericht; Schweizerisches; Zahlungsbefehl; Verkäufern

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-6825/2018Wirtschaftliche LandesversorgungSchaden; Recht; Beklagten; Pflicht; Bundes; Quot;; Versicherung; Klage; Verjährung; Schadens; Verein; Parteien; Zeitpunkt; Mitglied; Grundstück; Pflichtlagerhaltung; Bundesverwaltungsgericht; Statuten; Beweis; Kanton; Eigenschaden; Forderung; Eintritt; Regulativ; Sanierung; Landes; Haftung; Landesversorgung; Vereins; ändig
B-2961/2019Maturità svizzeraRsquo;; Rsquo;esame; Rsquo;autorità; Rsquo;art; Tribunale; Rsquo;ordinanza; Rsquo;esclusione; Secondo; Rsquo;indicazione; Rsquo;allegato; Rsquo;esito; SEFRI; Rsquo;altro; Inoltre; Rsquo;ultimo; Etica/Plagio; Rsquo;esami; Nella; Rsquo;ultima; Visto; “Allegati”; “Etica; /Plagio”; Rsquo;interesse; Verwaltungsrecht; Corte; Commissione; Rsquo;annullamento; Lrsquo;autorità; Rsquo;istituto

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2024.21, BP.2024.15Beschuldigte; Richt; Beschuldigten; Untersuchung; Gericht; Untersuchungs; Gericht; Bundes; Untersuchungshaft; Über; Flucht; Ersatzmassnahme; Kammer; Recht; Verfahren; Ersatzmassnahmen; Person; Verfahren; Entlassung; Beschwerdekammer; Therapie; Fluchtgefahr; Bundesgericht; Urteil
RR.2022.217, RR.2022.218Berufung; Gericht; Richter; Kammer; Berufungskammer; Gerichtsschreiber; Ausstand; Bundes; Richterin; Gesuch; Gerichtsschreiberin; Gesuchs; Verfahren; Richterinnen; Bundesstrafgericht; Gerichtsschreiberinnen; Gesuchsteller; Recht; Ausstandsgesuch; Verfahren; Nebenamtliche; Bundesstrafgerichts; Berufungsverfahren; StBOG; Person; Präsident; Urteil; Bundesgericht; Kammer; Kolvodouris

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Keller, Donatsch, Schweizer, Lieber, Wohlers Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2020
Hans-Jakob Mosimann Kommentar AHVG, IVG, Zürich2018