Kartellgesetz (KG)

Zusammenfassung der Rechtsnorm KG:



Das schweizerische Kartellgesetz zielt darauf ab, den Wettbewerb zu fördern und zu schützen, indem es wettbewerbsbeschränkende Praktiken wie Kartelle und Missbrauch von Marktmacht verbietet. Es regelt auch Fusionen und Übernahmen, um sicherzustellen, dass sie den Wettbewerb nicht unangemessen einschränken. Die Wettbewerbskommission (WEKO) überwacht die Einhaltung des Gesetzes und kann bei Verstössen Geldstrafen verhängen, um fairen Wettbewerb und den Schutz der Verbraucherinteressen zu gewährleisten.

Art. 15 KG vom 2023

Art. 15 Kartellgesetz (KG) drucken

Art. 15 Beurteilung der Zulässigkeit einer Wettbewerbsbeschränkung

1 Steht in einem zivilrechtlichen Verfahren die Zulässigkeit einer Wettbewerbsbeschränkung in Frage, so wird die Sache der Wettbewerbskommission zur Begutachtung vorgelegt.

2 Wird geltend gemacht, eine an sich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung sei zur Verwirklichung überwiegender öffentlicher Interessen notwendig, so entscheidet der Bundesrat.


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Art. 15 Kartellgesetz (KG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE140256Vorsorgliche MassnahmenMarkt; Service; Beklagten; Marke; Recht; System; Vertrag; Importeur; Entscheid; Systemmarkt; Parteien; Wettbewerbs; Schweiz; Gericht; Massnahme; Marken; Servicepartner; Vertrieb; Geschäft; Hinweis; Hersteller; Unternehmen; Servicevertrag; Erwägungen; Werkstatt; Ersatzteile; Marktbeherrschung
VDJug/2012/32-LCart; éfenderesse; érative; Affinage; Autre; Entre; LCart; Autres; Alpage; Accès; établi; Expert; érêt; égal; Entreprise; énéral; également; énérale; écessaire; ésion; Clerc; ération; édéral; érieur; était
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGHG.2017.132Entscheid Art. 13 ZPO, Art. 17 Abs. 1 ZPO, Art. 36 ZPO (SR 272), Art. 15 Abs. 1 KG (SR Gericht; Vertrag; Zuständigkeit; Gerichtsstand; Gesuch; Gerichtsstandsklausel; Gesuchsgegnerin; Kanton; Massnahme; Klage; Vollstreckungsort; Handlung; Kantons; Gallen; Streitigkeit; Gerichte; Kündigung; Vertragsverhältnis; Ansprüche; Massnahmen; Hauptsache; Gerichtsstandsklauseln; Lehre; Verträge; Verhalten; Sachzusammenhang
GRU 2021 91Zugang zu amtlichen DokumentenVergleich; Verfahren; Vergleichsvereinbarung; Vergleichsvereinbarungen; Bundesverwaltungsgericht; Graubünden; Herausgabe; Verwaltungs; Interesse; Recht; Kanton; Verwaltungsgericht; Entscheid; Zugang; Verfügung; Gericht; Urteil; Dokumente; Kantons; Jahresbericht; Interessen; Abschluss; Richter; Verfahrens; Stunden; Dokumenten; Unternehmen; Departement
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
112 II 512Art. 48 ff., Art. 68, Art. 84 OG: Kantonaler Rechtsmittelentscheid über einen Schiedsspruch; Weiterziehung an das Bundesgericht. Bedeutung des Vorbehalts gemäss Art. 15 Abs. 1 KG. 1. Gegen kantonale Rechtsmittelentscheide im Schiedsgerichtsverfahren ist ausschliesslich die staatsrechtliche Beschwerde gegeben, auch wenn sie Zwischenentscheide über die Zuständigkeit des Schiedsgerichts betreffen (E. 1). Umdeutung der unzulässigen Berufung in eine staatsrechtliche Beschwerde; Kognition des Bundesgerichts (E. 2a). 2. Tragweite des Vorbehalts des ordentlichen Rechtswegs nach Art. 15 Abs. 1 KG (E. 2b, 2c). Berufung; Bundesgericht; Schiedsgericht; Recht; Schiedsgerichts; Zuständigkeit; Beklagten; Obergericht; Entscheid; Rechtsmittel; Rechtsmittelentscheid; Obergerichts; Verletzung; Nichtigkeit; Poolvertrag; Richter; Konkordat; Urteil; Rechtsmittelentscheide; Nichtigkeitsbeschwerde; Hinweis; Streit; Entscheide; Kartellverpflichtung; Ferrowohlen; Gültigkeit; Literatur; Gericht

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-257/2015Energie (Übriges)Strom; Gotthard; AlpTransit; Quot;; Endverbraucher; Consorzio; Lotto; Netzzugang; Vorinstanz; StromVG; Bundes; Verfügung; Energie; Miete; Anspruch; Verfahren; Bauunternehmung; Werkvertrag; Mieter; Beschwerdegegner; Urteil; Recht; Verbrauch; Elektrizität; Preis; Vertrag; Regel
A-213/2015Energie (Übriges)Strom; AlpTransit; Gotthard; Quot;; Endverbraucher; Comestei; Consorzio; Netzzugang; Vorinstanz; StromVG; Bundes; Verfügung; Werkvertrag; Energie; Verfahren; Bauunternehmung; Miete; Beschwerdegegner; Anspruch; Mieter; Urteil; Recht; Verbrauch; Regel; Elektrizität; Preis; Vertrag

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
-Basler Kommentar Kartellgesetz2010
Philipp Zurkinden, Hans Rudolf Trüeb, GigerBasler Kommentar Kartellgesetz2010