SG | IV 2011/181 | Entscheid Art. 9 ATSG. Art. 42 IVG. Hilflosenentschädigung. Lebenspraktische Begleitung. Eine Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung setzt eine Hilflosigkeit in mindestens zwei der sechs alltäglichen Lebensverrichtungen voraus, was vorliegend zu verneinen ist, oder aber den Bedarf an dauernder persönlicher Überwachung. Ein solcher ist nicht bereits gegeben, wenn die versicherte Person nicht alleine gelassen werden will, sondern erst dann, wenn die versicherte Person sich selbst oder andere in Gefahr bringen würde. Lebenspraktische Begleitung ist schliesslich Hilfe zur Bewältigung der Anforderungen des Alltags im Sinne eines selbständigen Wohnens (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 5. Juni 2012, IV 2011/181). | IV-act; Begleitung; Hilflosigkeit; Abklärung; Lebens; Lebensverrichtung; Hilflosenentschädigung; Haushalt; Überwachung; Hilfe; Lebensverrichtungen; Dritthilfe; Person; Abklärungen; Invalidenversicherung; IV-Stelle; Dialyse; Hilfsmittel; Verrichtung |
LU | S 06 612 | Art. 14 und 15 ATSG; Art. 8 Abs. 1 und 4 (in der seit 1.1.2003 gültigen Fassung) und Art. 24 Abs. 2 IVG; Art. 21septies Abs. 1 und 2 IVV. Das Taggeld von Erwerbstätigen ist stets zu kürzen, wenn dieses zusammen mit dem während der Eingliederung erzielten bzw. zumutbarerweise möglichen Lohn das massgebende Erwerbseinkommen der versicherten Person überschreitet (Erw. 4). Die aus dem Verhältnismässigkeitsgrundsatz (Art. 8 Abs. 1 IVG) fliessende Rechtsfigur der Austauschbefugnis setzt einen substitutionsfähigen aktuellen gesetzlichen Leistungsanspruch und eine funktionelle Gleichartigkeit der austauschbaren Behelfe voraus (Erw. 5b). Über die Austauschbefugnis können keine Leistungen begründet werden, für die kein Rechtsanspruch besteht, sei es mangels gesetzlicher Grundlage, sei es wegen rechtskräftiger Abweisung eines Leistungsbegehrens (Erw. 5c/aa). Zum typischen Kreis der Austauschbefugnis zählen die Sachleistungen. Taggelder als Geldleistungen sind von der Austauschbefugnis nicht betroffen (Erw. 5c/cc und dd). | Taggeld; Austausch; Leistung; Austauschbefugnis; Recht; Eingliederung; Ausbildung; Umschulung; Taggelder; Kürzung; Erwerbs; Leistungen; Massnahme; Homöopathin; Person; Verhältnismässigkeitsgrundsatz; Geldleistung; Sozialarbeiterin; Urteil; Massnahmen; Hinweis; Sachleistung; IV-Stelle |