Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) Art. 149a

Zusammenfassung der Rechtsnorm SchKG:



Das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) ist ein zentrales Gesetz in der schweizerischen Rechtsordnung, das die Verfahren zur Beitreibung von Schulden und zur Abwicklung von Konkursverfahren regelt. Es besteht aus zwei Teilen: dem Schuldbetreibungsrecht, das die Zwangsvollstreckung von Geldforderungen regelt, und dem Konkursrecht, das die Insolvenz von natürlichen und juristischen Personen behandelt. Das SchKG enthält detaillierte Bestimmungen über Verfahrensschritte wie die Betreibung auf Pfändung oder den Konkursantrag, gewährt Gläubigern und Schuldnern klare Rechte und Pflichten und dient der geregelten Abwicklung von Zahlungsunfähigkeitssituationen zur Sicherung von Gläubigerinteressen und zur Wahrung der wirtschaftlichen Stabilität in der Schweiz.

Art. 149a SchKG vom 2025

Art. 149a Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) drucken

Art. 149a Verjährung
und Löschung
(1)

1 Die durch den Verlustschein verurkundete Forderung verjährt 20 Jahre nach der Ausstellung des Verlustscheines; gegenüber den Erben des Schuldners jedoch verjährt sie spätestens ein Jahr nach Eröffnung des Erbganges.

2 Der Schuldner kann die Forderung jederzeit durch Zahlung an das Betreibungsamt, welches den Verlustschein ausgestellt hat, tilgen. Das Amt leitet den Betrag an den Gläubiger weiter oder hinterlegt ihn gegebenenfalls bei der Depositenstelle.

3 Nach der Tilgung wird der Eintrag des Verlustscheines in den Registern gelöscht. Die Löschung wird dem Schuldner auf Verlangen bescheinigt.

(1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 149a Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS190029Steigerung (Beschwerde über ein Betreibungsamt)SchKG; Betreibung; Recht; Schuld; Beschwerde; Gesetzgeber; Faust; Faustpfand; Verwertung; Vorinstanz; Regel; Eigentümer; Beschwerdegegner; Pfändung; Verfahren; Inhabertitel; Eigentümeroder; Regelung; Betreibungsamt; Forderung; Gläubiger; Kommission; Schuldner; Betrag; Schuldbrief
ZHPS190050Nichtigkeit der Betreibung (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Betreibung; Nichtigkeit; Recht; SchKG; Verfahren; Vorinstanz; Aufsichtsbehörde; Urteil; Betreibungen; Feststellung; Interesse; Schuldbetreibung; Konkurs; Schuldbetreibungs; Konkurssachen; Begehren; Entscheid; Beschwerdeführers; Rechtsschutzinteresse; Verfahrens; Urteils; Obergericht; Betreibungsamt; Aufhebung; Bestimmungen; Kanton; Bundesgericht
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVR130004Rekurs gegen VerrechnungsanzeigeVerlust; Gericht; Rekurs; Verlustschein; Rekurrent; Verlustscheine; Rekursgegnerin; Verrechnung; Rekurrenten; Parteien; Sicherheit; Parteientschädigung; Gerichtskosten; Recht; Sicherheitsleistung; Verfahren; Forderung; Gerichte; Kaution; Sicherheitsleistungen; Forderungen; Duplikat; Verlustes; Inkasso; Archiv; Zivilprozess; Gerichtskostenforderungen
AGAG ZSU.2023.173-Recht; Entscheid; Rechtsöffnung; Schuld; Betreibung; Apos; Beklagten; SchKG; Frist; Verjährung; Obergericht; Verfügung; Stellung; Kanton; Forderung; Stellungnahme; Erlass; Verlustschein; Entscheide; Betreibungsamtes; Kantons; Beweismittel; Schweizerische; Bundesgericht; Präsident; Regionalen; Zahlungsbefehl; Gesuchsteller; ätet
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-3942/2013MehrwertsteuerGesellschaft; Kollektivgesellschaft; Forderung; Mehrwertsteuer; Konkurs; SchKG; MWSTG; Verjährung; Betreibung; Recht; Gesellschafter; Verlustschein; Bundesverwaltungsgericht; Steuer; Verfahren; Urteil; Forderungen; Mehrwertsteuerforderung; Verjährungsfrist; Betreibungs; Verfügung; Entscheid; Steuerforderung; Bestimmungen; Person; Frist
A-491/2007MehrwertsteuerSchKG; Bundes; Forderung; Verjährung; Verlust; Verlustschein; Recht; Mehrwertsteuer; Recht; Konkurs; Forderungen; Verjährungsfrist; MWSTG; Schuldbetreibung; Bundesgesetz; MWSTV; Bundesverwaltungsgericht; Schuldner; Gesetze; Kommentar; Mehrwertsteuerforderung; Bundesrat; Rechtsvorschlag; Urteil; öffentlich-rechtliche; Busse; Bundesgesetzes; ährt