Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) Art. 149

Zusammenfassung der Rechtsnorm SchKG:



Das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) ist ein zentrales Gesetz in der schweizerischen Rechtsordnung, das die Verfahren zur Beitreibung von Schulden und zur Abwicklung von Konkursverfahren regelt. Es besteht aus zwei Teilen: dem Schuldbetreibungsrecht, das die Zwangsvollstreckung von Geldforderungen regelt, und dem Konkursrecht, das die Insolvenz von natürlichen und juristischen Personen behandelt. Das SchKG enthält detaillierte Bestimmungen über Verfahrensschritte wie die Betreibung auf Pfändung oder den Konkursantrag, gewährt Gläubigern und Schuldnern klare Rechte und Pflichten und dient der geregelten Abwicklung von Zahlungsunfähigkeitssituationen zur Sicherung von Gläubigerinteressen und zur Wahrung der wirtschaftlichen Stabilität in der Schweiz.

Art. 149 SchKG vom 2024

Art. 149 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) drucken

Art. 149 Ausstellung
und Wirkung

1 Jeder Gläubiger, der an der Pfändung teilgenommen hat, erhält für den ungedeckten Betrag seiner Forderung einen Verlustschein. Der Schuldner erhält ein Doppel des Verlustscheins. (1)

1bis Das Betreibungsamt stellt den Verlustschein aus, sobald die Höhe des Verlustes feststeht. (2)

2 Der Verlustschein gilt als Schuldanerkennung im Sinne des Artikels 82 und gewährt dem Gläubiger die in den Artikeln 271 Ziffer 5 und 285 erwähnten Rechte.

3 Der Gläubiger kann während sechs Monaten nach Zustellung des Verlustscheines ohne neuen Zahlungsbefehl die Betreibung fortsetzen.

4 Der Schuldner hat für die durch den Verlustschein verurkundete Forderung keine Zinsen zu zahlen. Mitschuldner, Bürgen und sonstige Rückgriffsberechtigte, welche an Schuldners Statt Zinsen bezahlen müssen, können ihn nicht zum Ersatze derselben anhalten.

5(3)

(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).
(2) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).
(3) Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, mit Wirkung seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 149 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT230187RechtsöffnungGesuch; Gesuchsgegner; Vorinstanz; Beschwerde; Rechtsöffnung; Entscheid; Beschwerdeverfahren; Verlustschein; Akten; Betreibung; Antrag; Rechtsmittel; Gesuchsgegners; Verfahren; Kanton; SchKG; Parteien; Bundesgericht; Kantons; Oberrichter; Urteil; Entscheidgebühr; Parteientschädigung; Sinne; Erwägungen; Noven
ZHRT230020RechtsöffnungRecht; Rechtsöffnung; Gesuch; Gesuchsgegner; Verlust; Verlustschein; Vorinstanz; Zession; Forderung; Gläubiger; Gläubigerin; Pfändung; Entscheid; Urteil; Beschwerdeschrift; Erwägung; Kantons; Verfahren; SchKG; Erwägungen; Rechtsöffnungstitel; Fusion; Beschwerdeverfahren; Bundesgericht; Entschädigung; Akten; Pfändungsverlustschein; Urkunde
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2010.00415Nachträgliche Berichtigung der Steuerkraft-AbschöpfungGemeinde; Steuerkraft; Gemeinden; Finanzausgleich; Verfügung; Revision; Kanton; Kantons; Verwaltung; Recht; Finanzausgleichs; Berechnung; Finanzdaten; Verlusts; Rekurs; Zeitpunkt; Steuerkraftabschöpfung; Gemeindeamt; Justiz; Verlustschein; Oetwil; Limmat; Zahlung; Berichtigung; Justizdirektion
SOSCBES.2024.2-Betreibung; Konkurs; Pfändung; SchKG; Betreibungsamt; Einrede; Vermögens; Gläubiger; Pfändungsankündigung; Forderung; Recht; Olten-Gösgen; Pfändungsverlustschein; Aufsichtsbehörde; Schuldbetreibung; Betreibungsamtes; Verlustschein; Zahlungsbefehl; Rechtsvorschlag; Gläubigerin; Nichtig; Fortsetzungsbegehren; Schuldner; Forderungen; Interesse; Verfahren; Nichtigkeit; Akten; Frist; Richter
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 358 (5A_446/2020)
Regeste
Art. 68, Art. 80 Abs. 2 Ziff. 2, Art. 149 SchKG ; Betreibungskosten im Verlustschein. Für ausgewiesene Kosten im Verlustschein einer öffentlich-rechtlichen Forderung kann definitive Rechtsöffnung erteilt werden (E. 2 und 3).
Betreibung; Recht; Rechtsöffnung; SchKG; Pfändungsverlustschein; Betreibungskosten; Schuldner; Forderung; Basel-Stadt; Gläubiger; Kanton; Verlustschein; Betreibungsamt; Vorinstanz; Verfügung; Rechtsöffnungstitel; Schuldners; Urteil; Verfahren; Rechtsvorschlag; -rechtliche; Betreibungsamtes; Kantons; Hinweis; Schuldbetreibung; Konkurs; Zivilgericht; Entscheid; Schuldanerkennung
144 III 360 (5A_375/2017)Art. 80 f., Art. 149a Abs. 1 SchKG; definitive Rechtsöffnung, Verjährung der im Verlustschein verurkundeten Forderung. Verjährungsfrist einer in einem ausländischen Schiedsurteil zugesprochenen Forderung, für welche ein Verlustschein ausgestellt wurde (E. 3). SchKG; Recht; Verlust; Verjährung; Verlustschein; Forderung; Betreibung; Rechtsöffnung; Schuldner; Urteil; Zwangsvollstreckung; Verjährungsfrist; Betreibungs; Forderung; Forderungen; Gläubiger; Verlustforderung; Pfändung; Kommentar; Konkurs; Schiedsurteil; Gesuch; Verlustscheines; Schuldbetreibung; Zwangsvollstreckungsrecht; Betrag; Obergericht; Kantons

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-6366/2016Erleichterte EinbürgerungVerlustschein; Verlustscheine; Recht; Einbürgerung; Betreibung; Vorinstanz; SEM-act; Bürger; Gesuch; Bürgerrecht; Forderung; Betreibungen; Bundesverwaltungsgericht; Gläubiger; Verlustscheinen; Schuldner; Verfahren; Beschwerdeführers; Verfügung; Verjährung; Schweiz; Rechtsordnung; Verlustscheinforderung; Entscheid; Ehefrau; Verfahrens; Praxis; Bürgerrechtsgesetz; ändische
A-3942/2013MehrwertsteuerGesellschaft; Kollektivgesellschaft; Forderung; Mehrwertsteuer; Konkurs; SchKG; MWSTG; Verjährung; Betreibung; Recht; Gesellschafter; Verlustschein; Bundesverwaltungsgericht; Steuer; Verfahren; Urteil; Forderungen; Mehrwertsteuerforderung; Verjährungsfrist; Betreibungs; Verfügung; Entscheid; Steuerforderung; Bestimmungen; Person; Frist

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Kren Kostkiewicz, Schmid, Vock Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs2017
Kren Kostkiewicz, Schmid, Vock Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs2017