DBG Art. 149 - Verfahren und Entscheid

Einleitung zur Rechtsnorm DBG:



Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer ist ein wichtiges Gesetz in der Schweiz, das die Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen regelt. Es legt die Grundlagen für die Erhebung der direkten Bundessteuer fest, basierend auf Einkommen und Vermögen, und definiert Steuerpflichtige, Steuerbemessung, Steuersätze sowie Verfahren zur Festsetzung, Erhebung und Kontrolle der Steuer. Das Gesetz wird regelmässig aktualisiert, um Änderungen in der Steuerpolitik und der wirtschaftlichen Situation zu berücksichtigen, und zielt darauf ab, eine gerechte und transparente Besteuerung sicherzustellen sowie die Einnahmen des Bundes zu sichern.

Art. 149 DBG vom 2025

Art. 149 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) drucken

Art. 149 Verfahren und Entscheid

1 Für die Behandlung des Revisionsbegehrens ist die Behörde zuständig, welche die frühere Verfügung oder den früheren Entscheid erlassen hat.

2 Ist ein Revisionsgrund gegeben, so hebt die Behörde ihre frühere Verfügung oder ihren früheren Entscheid auf und verfügt oder entscheidet von neuem.

3 Gegen die Abweisung des Revisionsbegehrens und gegen die neue Verfügung oder den neuen Entscheid können die gleichen Rechtsmittel wie gegen die frühere Verfügung oder den früheren Entscheid ergriffen werden.

4 Im Übrigen sind die Vorschriften über das Verfahren anwendbar, in dem die frühere Verfügung oder der frühere Entscheid ergangen ist.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 149 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSGSTA.2005.156Verfahren, Revisionsgründe, zumutbare SorgfaltVeranlagung; Rekurrent; Revision; Rekurrenten; Veranlagungsverfügung; Steuererklärung; Einsprache; Veranlagungsbehörde; Aufrechnung; Rekurs; Rechtsmittel; Unterlagen; Steuerpflichtigen; Revisionsgr; Verfahren; Einzelfirma; Veranlagungsverfügungen; Einkommen; Buchungen; Bundessteuer; Erwerbstätigkeit; Antrag; Entscheid

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSR.2018.00016Revision; nachträglich eingetretene neue TatsachePflichtige; Revision; Verfügung; Steuern; Verwaltungsgericht; Steuerverfahren; Pflichtigen; Bundessteuer; Steuerperiode; Steueramt; Staat; Tatsache; Verfahren; Staats; Einsprache; Kanton; Kantons; Urteil; Gemeindesteuern; Rechnung; Entscheid; Rekurs; Tatsachen; Steuerverfügung; Steueramts
BSDGV.2020.2 (AG.2020.378)Antrag auf Wiedererwägung (AGE vom 5. März 2013)Revision; Revisionsbegehren; Steuerrekurskommission; Verwaltungsgericht; Gesuch; Entscheid; Frist; Basel; Beweis; Rechtsmittel; Urteil; Auflage; Nichteintretensentscheid; Wiederherstellung; Gesuchs; Verwaltungsgerichts; Sachentscheid; Rekurs; Revisionsgr; Basel-Stadt; Eingabe; Kommentar; Beweismittel; Bundesgericht; Gesuchsgegnerin; Wiedererwägung; Looser
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.