DBG Art. 148 - Frist

Einleitung zur Rechtsnorm DBG:



Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer ist ein wichtiges Gesetz in der Schweiz, das die Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen regelt. Es legt die Grundlagen für die Erhebung der direkten Bundessteuer fest, basierend auf Einkommen und Vermögen, und definiert Steuerpflichtige, Steuerbemessung, Steuersätze sowie Verfahren zur Festsetzung, Erhebung und Kontrolle der Steuer. Das Gesetz wird regelmässig aktualisiert, um Änderungen in der Steuerpolitik und der wirtschaftlichen Situation zu berücksichtigen, und zielt darauf ab, eine gerechte und transparente Besteuerung sicherzustellen sowie die Einnahmen des Bundes zu sichern.

Art. 148 DBG vom 2025

Art. 148 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) drucken

Art. 148 Frist

Das Revisionsbegehren muss innert 90 Tagen nach Entdeckung des Revisionsgrundes, spätestens aber innert zehn Jahren nach Eröffnung der Verfügung oder des Entscheides eingereicht werden.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 148 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRA 2020 35Kantons- und Gemeindesteuern (Revision)Revision; Veranlagung; Recht; Kanton; Miete; Kantons; Veranlagungsverfügung; Mieter; Mietzins; Veranlagungsverfügungen; Graubünden; Einsprache; Rechtsmittel; Gemeindesteuern; Revisionsgesuch; Verfahren; Sorgfalt; Steuerverwaltung; Frist; Zeitpunkt; Entscheid; Revisionsgr; Nichteintretensentscheid; Bf-act; Rechtskraft; Mieters; Revisionsentscheid

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB.2014.00110Berichtigung und Revision bei irrtümlicher Nichtdeklaration qualifizierter BeteiligungenSteuererklärung; Revision; Pflichtige; Steuerbehörde; Wertschriften; Steuer; Recht; Tatsache; Revisionsgr; Tatsachen; Deklaration; Steueramt; Beteiligungen; Person; Bundessteuer; Berichtigung; Pflichtigen; Entscheid; Verfügung; Richner; Steuerpflichtigen; önnen
SOSGSTA.2022.44-Revision; Katasterschätzung; Rekurrent; Recht; Rekurrenten; Veranlagung; Steuerpflichtigen; Olten-Gösgen; Veranlagungen; Katasterschätzungen; Steuergericht; Rechtsmittel; Entscheid; Bundessteuer; Revisionsgr; Eigenmietwert; Verfügung; Revisionsgesuch; Rekurs; Staats; Verfahren; Fehler; Tatsache; Steuern
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Felix Richner, Marti Kommentar zum Zürcher Steuergesetz2021
Felix Richner Kommentar zum Zürcher Steuergesetz2013