LwG Art. 147b - Zugang zu den genetischen Ressourcen und Aufteilung der Vorteile

Einleitung zur Rechtsnorm LwG:



Das schweizerische Landwirtschaftsgesetz regelt die landwirtschaftliche Produktion und Förderung in der Schweiz, legt Grundsätze für nachhaltige Landwirtschaft und Umweltschutz fest, schützt Tiere und Pflanzen, fördert die Qualität landwirtschaftlicher Produkte und sichert die Ernährungssicherheit. Es unterstützt landwirtschaftliche Betriebe, fördert Innovationen und dient der Existenzsicherung von Bauernfamilien sowie dem Erhalt der Kulturlandschaft in der Schweiz.

Art. 147b LwG vom 2023

Art. 147b Landwirtschaftsgesetz (LwG) drucken

Art. 147 b Zugang zu den genetischen Ressourcen und Aufteilung der Vorteile

Soweit internationale Verpflichtungen bestehen, regelt der Bundesrat den Zugang zu den genetischen Ressourcen und die Aufteilung von Vorteilen, die aus der Nutzung solcher Ressourcen entstehen.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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