SCC Art. 147 -

Einleitung zur Rechtsnorm SCC:



Art. 147 SCC from 2025

Art. 147 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 147 Computer fraud

1 Any person who with a view to his own or another'"s unlawful gain, by the incorrect, incomplete or unauthorised use of data, or in a similar way, influences the electronic or similar processing or transmission of data and as a result causes the transfer of financial assets, thus occasioning loss to another, or immediately thereafter conceals such a transfer shall be liable to a custodial sentence not exceeding five years or to a monetary penalty.

2 If the offender acts for commercial gain, a custodial sentence of from six months to ten years shall be imposed. (1)

3 Computer fraud to the detriment of a relative or family member is prosecuted only on complaint.

(1) Amended by No I 1 of the FA of 17 Dec. 2021 on the Harmonisation of Sentencing Policy, in force since 1 July 2023 (AS 2023 259; BBl 2018 2827).

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Art. 147 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB230144Betrug etc. und WiderrufBeschuldigte; Schweiz; Frankreich; Beschuldigten; Recht; Sozialhilfe; Urteil; Geldstrafe; Beruf; Kinder; Staat; Sinne; Berufung; Lebensmittel; Lebensmittelpunkt; Vorinstanz; Bezug; Befehl; Freiheitsstrafe; Privat; Privatkläger; Bundesgericht; Leistungen; Verteidigung; Dienste; Delikt; Interesse; ässige
ZHSB230165Mehrfacher betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage etc. und WiderrufBeschuldigte; Vorinstanz; Staatsanwaltschaft; Freiheitsstrafe; Beschuldigten; Über; Waffe; Recht; Massnahme; Urteil; Waffen; Berufung; Verteidigung; Gericht; Tatschwere; Waffengesetz; Privatkläger; Sinne; Genugtuung; Gerichtskasse; Busse; Verfahren; Überhaft; Brand; Dossier; Vollzug; Geldstrafe; Widerhandlung; Daten; Missbrauch
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2023.61-Beschuldigte; Beschuldigten; Apos; Urteil; Recht; Kosovo; Betrug; Staat; Anklage; Quittung; Landes; Urteils; Swisslos; Schweiz; Gewinn; Geldwäscherei; Quittungen; Beweis; Freiheitsstrafe; Vorhalt; Aussage; Berufung; Landesverweis; Anklageziffer
SOSTBER.2021.69-Beschuldigte; Richt; Beschuldigten; Urteil; Betrug; Explorand; IV-Stelle; Recht; Beweis; Staat; Apos; Ausführung; Ausführungen; Solothurn; Akten; Verhalten; Betrugs; Beruf; Gutachten; Staatsanwalt; Mutter; Berufung; Staatsanwaltschaft
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
135 IV 87 (6B_538/2008)Verwertung entfernter Strafregistereinträge; Art. 369 Abs. 7 StGB. Verurteilungen, die aus dem Strafregister entfernt wurden, dürfen in einem neuen Strafverfahren bei der Strafzumessung und beim Entscheid über den Strafaufschub nicht mehr verwertet werden. Bei einer neuen Begutachtung können die einer entfernten Verurteilung zugrunde liegenden Taten jedoch berücksichtigt werden (E. 2).
Regeste b
Entfernung altrechtlicher Jugendstrafen; Ziff. 3 Abs. 2 Schlussbestimmungen. Die Entfernung von unter altem Recht eintragungspflichtigen Jugendstrafen aus dem Strafregister führt nicht ohne Weiteres zur Unverwertbarkeit der zugrunde liegenden Verurteilungen. Diese sind vielmehr zu behandeln wie nicht eintragungpflichtige Strafen (E. 3).
Regeste c
Verwertbarkeit nicht eintragungspflichtiger Verurteilungen. Für Verurteilungen, die nicht im Strafregister einzutragen sind, gelten die Verwertungsfristen von Art. 369 StGB sinngemäss. Solange diese Fristen laufen, dürfen die Vorstrafen dem Betroffenen angelastet werden. Nach Fristablauf werden die Verurteilungen unverwertbar (E. 4).
Recht; Urteil; Register; Entfernung; Jugendstrafen; Verurteilung; Vorstrafen; Zumessung; Verurteilungen; Eintrag; Verwertung; Eintragung; Recht; Begutachtung; Massnahme; Frist; Vorinstanz; Urteile; Gutachten; Verwertungsverbot; Entfernungsfrist; Unverwertbarkeit; Ablauf; Freiheitsstrafe
129 IV 315Art. 147 Abs. 1 StGB; betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage. Wer mit einem dem Berechtigten abhanden gekommenen Mobiltelefon Gespräche führt, die dem Berechtigten von der Telefongesellschaft automatisch in Rechnung gestellt werden, erfüllt den Tatbestand des betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage (E. 2). Daten; Datenverarbeitung; Telefon; Datenverarbeitungsanlage; Botschaft; Mobiltelefon; Verwendung; Vermögensverschiebung; Tatbestand; SIM-Chipkarte; Recht; Sinne; Missbrauch; Betrug; Telefongesellschaft; Computer; Urteil; Missbrauchs; Vorinstanz; Rechner; Manipulation; Datenübermittlung; Konto; Recht; Rechnung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-4462/2014EinreiseverbotEinreise; Einreiseverbot; Vorinstanz; Verfügung; Sicherheit; Interesse; Quot;; Beschwerde; Beschwerdeführers; Urteil; Verfahren; Urteil; Begründung; Gefahr; Schweiz; BVGer; Behörde; Einreiseverbots; Hinweis; Verfahren; Person; Bundes; Daten; Fernhaltemassnahme; Massnahme; Interessen; Verfahrens; Verurteilung; Behörden; Akten
E-1246/2012Asyl und WegweisungSchweiz; Wegweisung; Beschwerde; Grosseltern; Bundesverwaltungsgericht; Verfügung; Vollzug; Freiheit; Herkunft; Vorinstanz; Vater; Freiheitsstrafe; Sinne; Verfahren; Akten; Beschwerdeführern; Person; Verfahrens; Ausländer; Kosovo; Montenegro; Heimatstaat; Identität; Zumutbarkeit; Staat; Sicherheit

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2021.54Kanton; Gesuch; Verfahren; Kantons; Gesuchs; Betrug; Filter; Entscheid; Delikt; Oberstaatsanwaltschaft; Staatsanwaltschaft; Verfahrens; Entscheide; Taten; Mittäter; Beschwerdekammer; Verfahrensakten; Gerichtsstand; BStGer; Gesuchsgegner; Beschuldigte; Betrugs; Behörden; Täter; Bundesstrafgericht
CN.2021.12Bundes; Berufung; Anschlussberufung; Kammer; Privatkläger; Berufungskammer; Privatklägers; Bundesgericht; Bundesstrafgericht; Dispositiv-Ziffer; Tribunal; Urteil; Bundesstrafgerichts; Rückzug; Beschuldigte; Anschlussberufungsverfahren; Beschluss; Gerichtsschreiber; Rechtsanwalt; Andrea; Janggen; Bundesanwaltschaft; Staatsanwalt; Carlo; Bulletti; Berufungsgegner; Anschlussberufungsführer; Entscheide; BStGer; Filter

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Cramer, Schweizer, Trechsel, PiethPraxis, 3. Aufl., Zürich2018
Schweizer, Wohlers, Stratenwerth Hand, 3. Aufl.2013