Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) Art. 146

Zusammenfassung der Rechtsnorm ZPO:



Die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln und Verfahren für Zivilprozesse in der Schweiz festlegt, wie z.B. Streitigkeiten über Verträge, Schadensersatzansprüche oder Familienrecht. Sie regelt die Zuständigkeit der Gerichte, den Ablauf des Verfahrens, die Beweisführung, die Urteilsfindung und die Vollstreckung von Urteilen, um den Parteien ein faires Verfahren zu gewährleisten und Rechtsansprüche durchzusetzen. Die ZPO ist ein wichtiges Instrument zur Regelung von Streitigkeiten und zur Sicherung der Rechtsordnung in der Schweiz.

Art. 146 ZPO vom 2024

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Art. 146 Wirkungen des Stillstandes

1 Bei Zustellung während des Stillstandes beginnt der Fristenlauf am ersten Tag nach Ende des Stillstandes.

2 Während des Stillstandes der Fristen finden keine Gerichtsverhandlungen statt, es sei denn, die Parteien seien einverstanden.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 146 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLY230028Ehescheidung (vorsorgliche Massnahmen)Rechtsmittel; Entscheid; Massnahme; Verfahren; Berufung; Kanton; Partei; Obergericht; Kantons; Rechtsanwältin; Beschwerdegegner; Parteien; Ehescheidung; Massnahmen; Unterhalt; Monats; Getrenntlebens; Vorinstanz; Gericht; Urteil; Beklagten; Unterhaltsbeiträge; Ehescheidungsverfahren; Anträge; Abänderung; Geschäfts-Nr; Gesuch
ZHLB210039Forderung (örtliche Zuständigkeit)Gericht; Gerichtsstand; Berufung; Beklagten; Anwalt; Geschäft; Recht; Geschäftssitz; Parteien; Kollektivgesellschaft; Bezirksgericht; Klage; Gerichtsstands; Verfahren; Rechtsanwälte; Vorinstanz; Mandat; Gerichtsstandsklausel; Berufungskläger; Anwaltskanzlei; Kanton; Kantons; Verfahrens; Vollmacht; Klausel; Anwaltsbüro; -strasse
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2020.32 (AG.2021.48)ScheidungBerufung; Ehemann; Frist; Zivilgericht; Entscheid; Zustellung; Rechtsmittel; Zivilgerichts; Gericht; Ehefrau; Honorar; Verfügung; Appellationsgericht; Berufungsverfahren; Parteien; Berufungskläger; Basel; Rechtsvertreterin; Sendung; Gerichtsurkunde; Einreichung; Rechtspflege; Auftrag; Rechtsmittelbelehrung; Regel
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 III 194 (4A_180/2020)
Regeste
Art. 228 ff. ZPO ; Hauptverhandlung; Videokonferenz. Die Parteien haben Anspruch auf rechtskonforme Abhaltung der Hauptverhandlung, soweit sie nicht gemeinsam auf eine solche verzichten. Es fehlt im Anwendungsbereich der ZPO an einer rechtlichen Grundlage, die Hauptverhandlung ohne Einverständnis aller Parteien im Rahmen einer Videokonferenz durchzuführen (E. 3). Hinweis auf die in casu nicht anwendbare Verordnung vom 16. April 2020 über Massnahmen in der Justiz und im Verfahrensrecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19-Verordnung Justiz und Verfahrensrecht) (E. 4).
Hauptverhandlung; Video; Zivil; Verfahren; Videokonferenz; Parteien; Bundes; Gericht; Verfahrens; Zivilprozessordnung; Verordnung; Justiz; Bundesrat; Verhandlung; Handelsgericht; Schweiz; Verfahrensrecht; Schweizerische; Urteil; Botschaft; Person; Einverständnis; COVID-; Eingabe; Vizepräsidentin
138 III 610 (4A_297/2012)Rechtshängigkeit bei fehlender Zuständigkeit; Frist zur Einreichung bei dem zuständigen Gericht (Art. 63 Abs. 1 ZPO). Tritt ein Gericht auf eine Klage zufolge fehlender Zuständigkeit nicht ein und wird gegen diesen Entscheid kein Rechtsmittel ergriffen, so beginnt die Monatsfrist, in der nach Art. 63 Abs. 1 ZPO die Klage zur Erhaltung der Rechtshängigkeit beim zuständigen Gericht neu einzureichen ist, bereits mit der Zustellung des Nichteintretensentscheides zu laufen, nicht erst mit dessen Rechtskraft (E. 2).
Recht; Nichteintretensentscheid; Frist; Gericht; Rechtsmittel; Nichteintretensentscheides; Frist; Schweizerische; Zustellung; Zivilprozessordnung; Monatsfrist; Klage; Rechtskraft; Kommentar; Rechtshängigkeit; Einreichung; Eingabe; Berufung; Auffassung; Schweizerischen; Gerichtsstand; Zivilsachen; Zuständigkeit; Verfahren; Eröffnung; Gesetzgeber; Regel; Botschaft