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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 146 StGB vom 2024

Art. 146 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 146 Betrug

1 Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, jemanden durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen arglistig irreführt oder ihn in einem Irrtum arglistig bestärkt und so den Irrenden zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selbst oder einen andern am Vermögen schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2 Handelt der Täter gewerbsmässig, so wird er mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. (1)

3 Der Betrug zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen wird nur auf Antrag verfolgt.

(1) Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 17. Dez. 2021 über die Harmonisierung der Strafrahmen, in Kraft seit 1. Juli 2023 (AS 2023 259; BBl 2018 2827).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 146 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB230012Urkundenfälschung etc.Schuldig; Beschuldigte; Privatkläger; Schuldigten; Beschuldigten; Unterschrift; Privatklägers; Zahlungsvereinbarung; Dokument; Gericht; Anklage; Mietzins; Zeuge; Verteidigung; Betreibung; Berufung; Wohnung; Beweis; Recht; Aussage; Verfahren; Urteil; Betrug; Schung; Schulde; Wonach; Amtlich; Bezirksgericht; Amtliche
ZHUE220236Nichtanhandnahme / AusstandBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Beschwerdegegnerin; Staatsanwalt; Staatsanwalts; Recht; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Bundesgericht; Untersuchung; Beschwerdeführers; Bundesgerichts; Arglist; Nichtanhandnahme; Abtreibung; Schen; Vorliegen; Ausstand; Lüge; Gesuch; Gericht; Vorliegende; Geltliche; Aufgr; Recht; Entscheid; Urteil; Überprüfung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVV150005Ablehnungsbegehren gegen eine Bezirksrichterin betr. Ehescheidung
ZHVR140007Rekurs gegen den Beschluss der Fachgruppe Dolmetscherwesen (KB140010) vom 25. Juni 2014
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 73 (6B_572/2020)
Regeste
Art. 146 Abs. 1 StGB ; Betrug; Entgelt für sexuelle Dienstleistungen; Täuschung über die Zahlungsbereitschaft; Arglist; Vermögensschaden. Die Vorspiegelung der Zahlungsbereitschaft ist als Täuschung über innere Tatsachen grundsätzlich arglistig. Dass das Täuschungsopfer im konkreten Fall die sexuellen Dienstleistungen erbracht hat, ohne auf Vorauszahlung des vereinbarten Entgelts zu bestehen, führt nicht zu seiner alleinigen, die Strafbarkeit des Täuschenden ausschliessenden Verantwortung für den erlittenen Schaden (E. 3.3 und 4.2).
Recht; Privatklägerin; Recht; Beschwerde; Beschwerdeführer; Urteil; Richt; Leistung; Täuschung; Prostitution; Dienstleistung; Vorinstanz; Zahlungs; Möge; Rechtsprechung; Rechtlich; Person; Opfer; Hinweis; Betrug; Arglist; Leistung; Sitten; Sexuellen; Entgelt; Verhalten; Aufl; Dienstleistungen; Recht
147 IV 36 (6B_895/2019)
Regeste
Art. 400 Abs. 3 lit. b und Art. 401 StPO ; Art. 15 Abs. 2 StBOG ; Umwandlung der Berufung in eine Anschlussberufung. Die gleichen Anträge einer Partei können nicht parallel Gegenstand einer Berufung und einer Anschlussberufung zur Berufung einer anderen Partei sein. Eine Berufung kann nach Ablauf der Frist für die Anschlussberufung gemäss Art. 400 Abs. 3 lit. b StPO daher nicht mehr gültig in eine Anschlussberufung umgewandelt werden (E. 2).
Anschlussberufung; Berufung; Beschwerde; Beschwerdegegner; Partei; Hauptberufung; Umwandlung; Recht; Rückzug; Beschwerdegegners; Urteil; Frist; Gültig; Beschwerdeführerin; Nichteintreten; Vorinstanz; Anträge; Bundes; Sinne; Rechtsmittel; StBOG; Berufungserklärung; Erhoben; Parteien; Läge; Mehrfachen; Qualifizierten; Erklärte; Unzulässig; Erstinstanzliche

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-3145/2018Nichtigerklärung der erleichterten EinbürgerungBeschwerde; Beschwerdeführer; Einbürgerung; Ehefrau; Erleichtert; Erleichterte; Ex-Ehefrau; Vorinstanz; Recht; Schweiz; Ehegatte; Trennung; Nichtigerklärung; Erleichterten; Ehegatten; Beschwerdeführers; Behörde; Vermutung; ABüG; Zeitpunkt; Bürger; Beweis; Eheliche; Verfahren; Person; Urteil; Ausbildung; Pakistan; Verfügung; Zustimmung
E-3391/2018AsylwiderrufBeschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Verwerflich; Sinne; Asylwiderruf; Taten; Bundesverwaltungsgericht; Verwerfliche; Handlung; Bedingte; Flüchtling; Mehrfachen; Bedingten; Vorinstanz; Verfügung; Begangen; Amtliche; Schweiz; Urteil; Rechtsbeistand; Verfahren; Interesse; Beschwerdeführers; Betrug; Freiheit; Gericht; Verletzung; Freiheitsstrafe; Geldstrafe

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CN.2022.2Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Recht; Kontakt; Berufung; Sicherheit; Besuch; Kammer; Telefon; Sicherheitshaft; Person; Urteil; Verf?gung; Verfahren; Bundes; Besuche; Personen; Filter; Hinzuf?gen; ?ffnen; Verfahren; Haftanstalt; Entscheid; Stiefsohn; Untersuchung; Untersuchungs; Berufungskammer; Mutter
BG.2021.54Kanton; Gesuch; Kantons; Verfahren; Betrug; Hinzuf?gen; ?ffnen; Filter; Schuldig; Entscheid; Delikt; Staatsanwaltschaft; Verfahrens; Oberstaatsanwaltschaft; Entscheide; Ver?bt; Taten; Mitt?ter; Beschwerdekammer; Gerichtsstand; Verfahrensakten; Betrugs; T?ter; Beh?rden; Gesuchsgegner; Beschuldigte; BStGer; Bundesstrafgericht; Gewerbsm?ssig

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Trechsel, Crameri Praxiskommentar, 3. Aufl.2018
Trechsel, CrameriPraxiskommentar, 3. A.2018
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