Obligationenrecht (OR)

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 146 OR vom 2025

Art. 146 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 146 Persönliche Handlung des Einzelnen

Ein Solidarschuldner kann, soweit es nicht anders bestimmt ist, durch seine persönliche Handlung die Lage der andern nicht erschweren.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 146 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB140036Aktienrechtliche Verantwortlichkeit/Schadenersatz (Kosten- und Entschädigungsfolgen)Recht; Vorinstanz; Gesuch; Entscheid; Verfahren; Beschluss; Gericht; Rechtsmittel; Liquidation; Forderung; Haftung; SchKG; Abtretung; Rechtspflege; Konkurs; Liegenschaft; Klage; Frist; Prozessführung; ZPO/ZH; Hinweis; Parteien; Kostenfolge; Entschädigungsfolgen; Horgen; Mitteilung; Abtretungsgläubiger
SGHG.1999.54 und HG.1999.55Entscheid Art. 41, 754 und 755 OR (SR 220). Aktienrechtliche Verantwortlichkeit, direkter Gläubigerschaden (Handelsgericht, 25. Februar 2005, HG.1999.54 und HG.1999.55). Quot; Verkauf; Versicherung; -HGK:; Beklagten; Verkaufsgespräch; Produkt; Sorbarix; Kissen; Versicherungen; Preis; Vertrag; Beweis; Depositär; Vertrags; Geschäft; Aussage; Kläg; Kläger; Wasser; Recht; Aussagen; Kunde; Kunden; Verkaufsgespräche; Verkäufe

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGHG.1999.54 und HG.1999.55Entscheid Art. 41, 754 und 755 OR (SR 220). Aktienrechtliche Verantwortlichkeit, direkter Gläubigerschaden (Handelsgericht, 25. Februar 2005, HG.1999.54 und HG.1999.55). Quot; Verkauf; Versicherung; -HGK:; Beklagten; Verkaufsgespräch; Produkt; Sorbarix; Kissen; Versicherungen; Preis; Vertrag; Beweis; Depositär; Vertrags; Geschäft; Aussage; Kläg; Kläger; Wasser; Recht; Aussagen; Kunde; Kunden; Verkaufsgespräche; Verkäufe
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
116 II 512Abtretung der Miete; Solidarität. Unmöglichkeit der Vertragserfüllung. Kündigung aus wichtigem Grund. Die Schliessung des Mietlokals, um polizeilichen Auflagen zu entgehen, bewirkt weder eine Unmöglichkeit im Sinne von Art. 119 Abs. 2 OR noch eine Befreiung des alten Mieters, der sich für die Vertragserfüllung einer Hilfsperson bedient, nach Art. 146 OR (E. 2). Nach Abtretung der Miete steht die Berufung auf einen wichtigen Grund (Art. 269 OR) ausschliesslich dem neuen Mieter zu (E. 3). Vertrag; Spielsalon; Miete; Betrieb; Berufung; Mieter; Vertragserfüllung; Schliessung; Mietzins; Spielsalons; Klage; Urteil; Unmöglichkeit; Sinne; Vermieterin; Mietvertrag; Beklagten; Obergericht; Bundesgericht; Vorinstanz; Betriebsschliessung; Abtretung; Solidarität; Kündigung; Hilfsperson; Verpflichtungen; Vertrages; Mietzinse

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2013.47Assistenza giudiziaria internazionale in materia penale all'Italia. Consegna di mezzi di prova (art. 74 AIMP): doppia punibilità Apos;; Apos;art; Tribunal; Tribunale; Corte; Apos;organizzazione; Apos;assistenza; Confederazione; Svizzera; Apos;autorità; Italia; Berna; Accordo; Ministero; Apos;ambito; Convenzione; Apos;attività; -svizzero; Apos;applicazione; Consiglio; Corboz; Codice; Apos;avv; Apos;Accordo; Apos;esposto; Recht; Apos;arricchimento; Apos;applicabilità; Rapporto; RSPPF

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schweizer Kommentar Schweizerischen Strafprozessordnung, Zürich2007
Schweizer Kommentar Schweizerischen Strafprozessordnung, Zürich2007