Strafgesetzbuch (StGB) Art. 145

Zusammenfassung der Rechtsnorm StGB:



Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.

Art. 145 StGB vom 2025

Art. 145 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 145 Veruntreuung und Entzug von Pfandsachen und Retentionsgegenständen

Der Schuldner, der in der Absicht, seinen Gläubiger zu schädigen, diesem eine als Pfand oder Retentionsgegenstand dienende Sache entzieht, eigenmächtig darüber verfügt, sie beschädigt, zerstört, entwertet oder unbrauchbar macht, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 145 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRB220003Revision des Urteils vom 16. Mai 2012 (CG060033) / unentgeltliche RechtspflegeStiftung; Revision; Recht; Verfahren; Handelsregister; Vorinstanz; Beschwerdeführers; Konkurs; Eintrag; Entscheid; Frist; Stiftungsrat; Bezirksgericht; Urteil; Rechtspflege; Gericht; Beschluss; Gesuch; Signatur; Bundes; Frist; Revisionsgr; Eintragung; Verwaltung; Eingabe
ZHRB190032Persönlichkeitsverletzung (unentgeltliche Rechtspflege)Vorinstanz; Entscheid; Beklagten; Verfahren; Bezirksgericht; Klägers; Recht; Schuldbriefe; Klage; Persönlichkeit; Erwägungen; Rechtspflege; Kreuzlingen; Begründung; Ausführungen; Urteil; Bundesgericht; Persönlichkeitsverletzung; Bezirksgerichts; Kammer; Beweismittel; Gesuch; Sinne; Geschäfts-Nr; Frist; Bewilligung; Beschluss; Eingabe
Dieser Artikel erzielt 10 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
130 I 360Art. 26 Abs. 1 i.V.m. Art. 36 Abs. 1 BV, Art. 145 StPO/BE, Art. 58 StGB; Eigentumsgarantie; Vernichtung beschlagnahmten Hanfs während des Untersuchungsverfahrens. Die Bestimmung der Berner Strafprozessordnung über die vorzeitige Verwertung beschlagnahmter Gegenstände bildet keine hinreichende gesetzliche Grundlage für die Anordnung der vorzeitigen Vernichtung beschlagnahmten Hanfs durch den Untersuchungsrichter (E. 14.2). Möglichkeit eines zeitlich vorgezogenen selbständigen Einziehungsverfahrens und entsprechenden Antrages an den dafür zuständigen Richter (E. 14.3). Vernichtung; Untersuchungsrichter; Urteil; Eigentum; Grundlage; Eigentumsgarantie; Hanfpflanzen; Einziehung; Pflanzen; Bundesgericht; Eingriff; Interesse; Verfahren; Gesuch; Beschluss; Anklagekammer; Berner; Kantons; Hanfs; Verwertung; Richter; Verfügung; Unterhalt; Freigabe; ügen
120 Ia 220Art. 88 OG; Legitimation zur staatsrechtlichen Beschwerde wegen Verletzung von Parteirechten. Der Einzelne ist legitimiert, mit staatsrechtlicher Beschwerde zu rügen, er sei in einem kantonalen Strafverfahren zu Unrecht nicht als Geschädigter zugelassen worden (E. 2a). Art. 4 BV; Art. 261 StGB; Begriff des Geschädigten im zürcherischen Strafverfahren. Es ist willkürlich, in einem Strafverfahren wegen Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit (Art. 261 StGB) den in seinen religiösen Überzeugungen Verletzten nicht als Geschädigten gemäss §§ 40 und 395 Abs. 1 Ziff. 2 der Zürcher Strafprozessordnung anzuerkennen (E. 3). Recht; Geschädigte; Recht; Staatsanwaltschaft; Überzeugung; Verfahren; Friede; Glauben; Geschädigten; Überzeugungen; Bundesgericht; Interesse; Frieden; Rechtsgut; Glaubens; Geschädigtenstellung; Verfahren; Rechtsprechung; Kanton; Urteil; Störung; Einstellung; Handlung; Schutz; Entscheid; Kirche

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Cramer, Trechsel, PiethPraxis StGB2018
Trechsel, PiethPraxis StGB2018