Militärstrafgesetz (MStG) Art. 144a

Zusammenfassung der Rechtsnorm MStG:



Das schweizerische Militärstrafgesetz (MStG) legt die strafrechtlichen Regeln für Angehörige der schweizerischen Armee fest, einschliesslich Vergehen wie Fahnenflucht und Befehlsverweigerung. Es definiert strafbare Handlungen und die entsprechenden Sanktionen, um Disziplin und Ordnung in der Armee aufrechtzuerhalten und die Effektivität der Streitkräfte zu gewährleisten. Das MStG ist ein zentraler Bestandteil des schweizerischen Militärrechts und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Soldaten und militärischer Führung.

Art. 144a MStG vom 2025

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Art. 144a (1)

(1) Eingefügt durch Ziff. II 1 Abs. 25 des BG vom 21. März 2003 (AS 2006 3389; BBl 1999 1979). Aufgehoben durch Ziff. I 2 des BG vom 19. Juni 2015 (Änderungen des Sanktionenrechts), mit Wirkung seit 1. Jan. 2018 (AS 2016 1249; BBl 2012 4721).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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