Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) Art. 144

Zusammenfassung der Rechtsnorm DBG:



Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer ist ein wichtiges Gesetz in der Schweiz, das die Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen regelt. Es legt die Grundlagen für die Erhebung der direkten Bundessteuer fest, basierend auf Einkommen und Vermögen, und definiert Steuerpflichtige, Steuerbemessung, Steuersätze sowie Verfahren zur Festsetzung, Erhebung und Kontrolle der Steuer. Das Gesetz wird regelmässig aktualisiert, um Änderungen in der Steuerpolitik und der wirtschaftlichen Situation zu berücksichtigen, und zielt darauf ab, eine gerechte und transparente Besteuerung sicherzustellen sowie die Einnahmen des Bundes zu sichern.

Art. 144 DBG vom 2025

Art. 144 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) drucken

Art. 144 Kosten

1 Die Kosten des Verfahrens vor der kantonalen Steuerrekurskommission werden der unterliegenden Partei auferlegt; wird die Beschwerde teilweise gutgeheissen, so werden sie anteilmässig aufgeteilt.

2 Dem obsiegenden Beschwerdeführer werden die Kosten ganz oder teilweise auferlegt, wenn er bei pflichtgemässem Verhalten schon im Veranlagungs- oder Einspracheverfahren zu seinem Recht gekommen wäre oder wenn er die Untersuchung der kantonalen Steuerrekurskommission durch trölerisches Verhalten erschwert hat.

3 Wenn besondere Verhältnisse es rechtfertigen, kann von einer Kostenauflage abgesehen werden.

4 Für die Zusprechung von Parteikosten gilt Artikel 64 Absätze 1–3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968 (1) sinngemäss.

5 Die Höhe der Kosten des Verfahrens vor der kantonalen Steuerrekurskommission wird durch das kantonale Recht bestimmt.

(1) SR 172.021

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 144 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSGSTA.2019.57Staats- und Bundessteuer 2015Option; Rekurrent; Mitarbeiter; Rekurrenten; Optionen; Aktie; Ausübung; Entschädigung; Optionsrecht; Aktien; Recht; Kaufrecht; Verzicht; Mitarbeiteroption; Besteuerung; Kapitalgewinn; Mitarbeiterbeteiligung; Mitarbeiteroptionen; Betrag; Nichtausübung; Rekurs; Veranlagung; Mitarbeiterbeteiligungen; Erwerb; Zusammenhang; Einsprache; Kreisschreiben; Leistung; ändig
SOSGSTA.2018.27Staats- und Bundessteuer 2015ändig; Rekurrent; Rekurrenten; Recht; Punkt; Buchhaltung; Einsprache; Nebenerwerb; Kassabuch; Rechtsmittel; Ermessen; Veranlagung; Erwerbstätigkeit; Steuergericht; Landwirt; Abschreibung; Aufrechnung; Bundessteuer; Einkommen; Abzug; Auslagen; Rekurs; Vorinstanz; Einnahmen; ändiger
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB.2022.00015Einnahmen in der Höhe von Fr. ... aus dem Verkauf einer Beteiligung an einer künftig zu gründenden Lizenzgesellschaft, welche den Vertrieb eines durch den Beschwerdeführenden selbst entwickelten Patents als Zweck haben soll, sind ihm als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit anzurechnen.Pflichtige; Pflichtigen; Recht; Erwerb; Erwerbstätigkeit; Einkommen; Aktie; Verwaltung; Lizenzgesellschaft; Aktien; Kapital; Bundessteuer; Einkünfte; Richner; Vermögens; Kapitalgewinn; Entwicklung; Vertrag; Leistung; Pfand; Einkommens; Staats; Gemeindesteuern; Person; Leistung; Erfindung
ZHSR.2019.00003Verfahrensabschreibung infolge entfallenem Rechtsschutzinteresse.Steuer; Steuerhoheit; Verfahren; Steueramt; Verwaltungsgericht; Kanton; Bundessteuer; Verfahrens; Pflichtige; Rechtsmittel; Kantons; Verfügung; Staats; Gemeindesteuer; Gemeindesteuern; Parteientschädigung; Steuerhoheitsverfahren; Richner; Kommentar; Einstellung; Felix; Einspracheentscheid; Rekurs; Steueramts; Beanspruchung; Steuerverwaltung; Verfahrenskosten; Rekursgegner; ährend
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Felix Richner Kommentar zum Zürcher Steuergesetz2013
Felix Richner, Walter Frei, Stefan Kaufmann, Hans, Ulrich Hand zum DBG2009