SCC Art. 143 -

Einleitung zur Rechtsnorm SCC:



Art. 143 SCC from 2024

Art. 143 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 143 Unauthorised obtaining of data

1 Any person who for his own or for another'"s unlawful gain obtains for himself or another data that is stored or transmitted electronically or in some similar manner and which is not intended for him and has been specially secured to prevent his access shall be liable to a custodial sentence not exceeding five years or to a monetary penalty.

2 The unauthorised obtaining of data to the detriment of a relative or family member is prosecuted only on complaint.


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Art. 143 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220184Falsche Anschuldigung etc.Beschuldigte; Beschuldigten; Anklage; Privatkläger; Recht; Vorinstanz; Urkunde; Sinne; Verteidigung; Verfahren; Urteil; Gericht; Urkunden; Berufung; Urkundenfälschung; Sachverhalt; E-Mail; Prozess; Rechtsanwalt; Verfahren; Dossier; Entschädigung; Akten; Recht; Aussage; Gerichtskasse; Beweis; Verteidiger; Staatsanwaltschaft
ZHSB170474Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem (Rückweisung des Schweizerischen Bundesgerichtes)Beschuldigte; Verfahren; Beschuldigten; Beruf; Berufung; Versicherung; Bundesgericht; Beschluss; Berufungsverfahren; Gericht; Verfahrens; Urteil; Antrag; Entscheid; Einbusse; Verfahren; Entschädigung; Prozessentschädigung; Einkommen; Versicherungsvermittler; Schaden; Sinne; Dispositiv; Arbeit; Kammer; Dispositivziffer; Phase
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2022.56-Beschuldigte; Daten; Beschuldigten; Zugang; Zugriff; Planung; Beweis; Berufung; Firma; Laufwerk; Arbeit; Montag; Computer; Server; Verfahren; Aussage; Montage; Recht; Urteil; Apos; Sachverhalt; Aussagen
BSBES.2019.214 (AG.2019.915)Beschwerde gegen Nichtanhandnahmeverfügung vom 25.09.19 [...]Daten; Staatsanwaltschaft; Basel; Verfügung; Nichtanhandnahme; Anzeige; Person; Basel-Stadt; Sachverhalt; Nichtanhandnahmeverfügung; Verfahren; Appellationsgericht; Einzelgericht; Betreiber; Webseite; Datenbeschaffung; Verbindung; Tatbestand; Entscheid; Erwägungen; Verfahren; Anzeige; Rechte; Bestimmungen; Bundesgericht; Schweiz
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 IV 185 (6B_1207/2018)Art. 143bis Abs. 1 StGB; unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem. Das unbefugte Einloggen in den mit einem Passwort geschützten Gmail-Account des getrennt lebenden Ehemannes erfüllt den Tatbestand von Art. 143bis Abs. 1 StGB, auch wenn die Täterin das auf einem Notizzettel notierte Passwort nur zufällig in einer Schublade im früheren gemeinsamen Büro in der ehelichen Wohnung aufgefunden hat (E. 2). Daten; Datenverarbeitung; Passwort; Datenverarbeitungssystem; Zugang; Urteil; Ehemann; Account; Eindringen; WEISSENBERGER; Recht; Tatbestand; Botschaft; Täter; Gmail; Eindringens; Vorinstanz; Sinne; Datenverarbeitungsanlage; Beschwerdegegner; Sicherung; Kantons; Ehemannes; Büro; Wohnung; Zugriff
141 IV 155Verkauf von Bankkundendaten; wirtschaftlicher Nachrichtendienst (Art. 273 Abs. 2 StGB); Einziehung des Verkaufserlöses (Art. 70 Abs. 1 StGB). Die Veräusserung von Daten von Kunden einer Schweizer Bank mit Wohnsitz oder Sitz in Deutschland durch eine nicht bei der Bank angestellte Person an deutsche Steuerbehörden erfüllt den Tatbestand des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes im Sinne von Art. 273 Abs. 2 StGB. Schweizerisches Recht ist auch anwendbar, soweit Tathandlungen im Ausland durchgeführt wurden. Die Veräusserung von Bankkundendaten ist nach dem massgebenden schweizerischen Recht mangels Rechtfertigungsgründen rechtswidrig. Der noch vorhandene Verkaufserlös ist nach dem Ableben des Verkäufers während des Strafverfahrens zu Lasten der Erben einzuziehen (E. 2-4).
Regeste b
Art. 16 Abs. 3 des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt; Art. 17 Abs. 3 des Abkommens zwischen der Schweiz und Deutschland über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt, Briefwechsel vom 3. Juli/15. August 2013 zwischen der Schweiz und Deutschland zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Tätigkeiten im Finanzbereich. Aus Art. 16 Abs. 3 des schweizerisch-österreichischen Abkommens ergibt sich nicht, dass in dem zu beurteilenden Fall auf die Einziehung des Verkaufserlöses zu verzichten ist, soweit er auf Konten bei österreichischen Banken überwiesen wurde. Im Falle des Verkaufs von Daten von Bankkunden mit Sitz oder Wohnsitz in Deutschland bestimmt sich ein allfälliger Verzicht auf die Einziehung des Verkaufserlöses nach dem schweizerisch-deutschen Abkommen, welches jedoch nicht in Kraft getreten ist (E. 5).
ögen; Vermögenswert; Abkommen; Einziehung; Bankkunden; Vermögenswerte; Schweiz; Steuer; Daten; Verkauf; Recht; Bankkundendaten; Abkommens; Österreich; Person; Sinne; Deutschland; Verfahren; Kunden; Bundesanwaltschaft; Zusammenarbeit; Behörden; Vorinstanz; Richtendienst; Ausland; Verfahren; Verhalten; Recht

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-4462/2014EinreiseverbotEinreise; Einreiseverbot; Vorinstanz; Verfügung; Sicherheit; Interesse; Quot;; Beschwerde; Beschwerdeführers; Urteil; Verfahren; Urteil; Begründung; Gefahr; Schweiz; BVGer; Behörde; Einreiseverbots; Hinweis; Verfahren; Person; Bundes; Daten; Fernhaltemassnahme; Massnahme; Interessen; Verfahrens; Verurteilung; Behörden; Akten

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2023.101Verfahren; Kanton; Gesuch; Zürich-Limmat; Daten; Täter; E-Mail; Gerichtsstand; Täterschaft; Verfahrensakten; Zuständigkeit; Gesuchsteller; Kantons; Akten; Behörden; Behörde; Beschwerdekammer; Anzeige; Verfahrensübernahme; Behörden; Gerichtsstands; Erhebung; Gesuchsgegner; Staatsanwaltschaft; Genf/GE; Erhebungen; Person; Gesuchstellers
BG.2021.41Kanton; Verfahren; Verfahrens; Unternehmen; Verfahrensakten; Schwyz; Ordner; Gericht; Frauenfeld; Kantons; Gesuch; Gerichtsstand; Unternehmens; Behörde; Person; Thurgau; Staatsanwaltschaft; Anzeige; Behörden; Taten; Betrug; Betrugs; Entscheid; Lasche; Verfolgung; Bezug; Behörden

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
WeissenbergerBasler Kommentar 2019
Philippe WeissenbergerBasler Kommentar zum StGB I2018