DO Art. 140 -

Einleitung zur Rechtsnorm DO:



Art. 140 Dretg d’obligaziuns (DO) drucken

Art. 140 Surannaziun en cas da dretg da pegn movibel

Tras l’existenza d’in dretg da pegn movibel na vegn la surannaziun d’ina pretensiun betg exclusa. Sch’ella cumenza, n’impedescha quai betg il creditur da far valair il dretg da pegn.


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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
117 IV 429Art. 140 Ziff. 1 Abs. 2 StGB. 1. Ob ein Anklagesachverhalt bundesrechtlich als Veruntreuung zu qualifizieren ist, beantwortet sich unabhängig davon, ob bei einer erweiterten Anklage auf Betrug hätte erkannt werden müssen (E. 2). 2. Eine Forderung ist dem Bevollmächtigten anvertraut, wenn er ohne Mitwirkung des Treugebers über die Werte verfügen kann. Stellungnahme zur Kritik an dieser Rechtsprechung (E. 3b/cc). 3. Ein Gut ist dem Täter auch anvertraut, wenn er sich die Verfügungsmöglichkeit durch eine vorangegangene Täuschung erschlichen hat und sich die Täuschung gerade darauf bezieht, dass der Getäuschte dem Täter die Sache anvertraut hat (E. 3c). Veruntreuung; Verfügung; Beschwerdegegner; Schwyz; Täter; Absatz; Anklage; Check; Vorinstanz; Checks; Gelder; Kantons; Betrug; Kantonalbank; Treugeber; Recht; Rechtsprechung; Täuschung; Konti; Verfügungsbefugnis; Recht; Vertrauen; Forderung; Gericht; Departements
99 Ia 417Art. 20 Abs. 1 und Art. 66 OR. 1. Die Überweisung von Geld, das für Bestechungszwecke bestimmt ist, von einer Gesellschaft auf eine andere mit der Weisung, es einem Dritten zur Verfügung zu halten, macht den Auftrag weder rechtswidrig noch unsittlich. 2. Verstösst der Beauftragte gegen die Weisung, so kann er sich nicht auf Art. 66 OR berufen, um der Schadenersatzforderung des Auftraggebers aus Vertrag oder aus unerlaubter Handlung zu entgehen. Farsura; Betrag; Bundesgericht; Urteil; Weisung; Recht; Vertrag; Entscheid; Firma; Schiedsrichter; Rückforderung; Verfügung; Handlung; Tochtergesellschaft; Erwägungen; Bereicherung; Nigeria; Obergericht; Empfänger; Auftrag; Forderung; Auffassung; Meinung; Zweck; Kassationsgericht; Zuwendung; Gelde

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schweizer, Wohlers Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2010
Sutter, Freiburghaus Kommentar zum neuen Scheidungsrecht, Zürich1999