Art. 14 CPS de 2024
Art. 14 3. Actes licites et culpabilité
Quiconque agit comme la loi l’ordonne ou l’autorise se comporte de manière licite, même si l’acte est punissable en vertu du présent code ou d’une autre loi.
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Art. 14 Code pénal suisse (StGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | UE210316 | Nichtanhandnahme | Beschwerdegegner; Recht; Richt; Rechtsanwalt; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Beschwerdegegners; E-Mail; Äusserung; Gericht; Verfahren; Bezug; Interesse; Rechtsvertreter; Äusserungen; Beschwerdeführer; Interessen; Verhalten; Androhung; Bundesgericht |
ZH | UE230216 | Nichtanhandnahme | Beschwerdegegner; Staatsanwaltschaft; Nichtanhandnahme; Recht; Verfahren; Anzeige; Bundesgericht; Verhalten; Verfügung; Nichtanhandnahmeverfügung; E-Mail; Anzeige; Beschwerdegegners; Akten; Gemeinde; Drohung; Beschwerdeführers; Frist; Bundesgerichts; Beschwerdeverfahren; Anschuldigung; Rechtspflege; Entscheid; Verfahren; Polizei; Sachverhalt; Kantons |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | BKBES.2024.83 | - | Beschuldigte; Verfahren; Recht; Äusserung; Staat; Staatsanwaltschaft; Stellung; Stellungnahme; Einstellung; Äusserungen; Verfahrens; Verfahren; Frist; Beschuldigten; Entschädigung; Bundesgericht; Beschwerdekammer; Eingabe; Sachverhalt; Urteil; Einstellungsverfügung; Rechtsanwalt; Solothurn; Verleumdung; Entscheid; Bundesgerichts; Schlichtungsverfahren; Beschwerdeverfahren |
SO | BKBES.2023.91 | - | Beschuldigte; Beschuldigten; Staatsanwaltschaft; Kinder; Gutachterin; Recht; Einstellung; Beschwerdeführers; Gutachten; Ausführungen; Einstellungsverfügung; Aussage; Verfahren; Äusserung; Verfahren; Verfahrens; Sachverhalt; Kindern; Verhalten; Gespräch; Rechtsanwalt; Verfügung; Akten; Parteien; Gericht; Täter; Tatbestand |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 IV 73 (6B_572/2020) | Regeste Art. 146 Abs. 1 StGB ; Betrug; Entgelt für sexuelle Dienstleistungen; Täuschung über die Zahlungsbereitschaft; Arglist; Vermögensschaden. Die Vorspiegelung der Zahlungsbereitschaft ist als Täuschung über innere Tatsachen grundsätzlich arglistig. Dass das Täuschungsopfer im konkreten Fall die sexuellen Dienstleistungen erbracht hat, ohne auf Vorauszahlung des vereinbarten Entgelts zu bestehen, führt nicht zu seiner alleinigen, die Strafbarkeit des Täuschenden ausschliessenden Verantwortung für den erlittenen Schaden (E. 3.3 und 4.2). | Privatklägerin; Recht; Urteil; Leistung; Täuschung; Recht; Prostitution; Dienstleistung; Richt; Vorinstanz; Zahlungs; Rechtsprechung; Person; Opfer; Hinweis; Betrug; Arglist; Leistung; Sitten; Entgelt; Verhalten; Dienstleistungen; Täter; Vertrag; Sittenwidrig; Beschwerdeführers; Feststellung; ähig |
146 IV 136 (1B_6/2020) | Art. 221 Abs. 1 lit. c StPO ; Untersuchungshaft, Wiederholungsgefahr, erhebliche Sicherheitsgefährdung. Drohen vom Beschuldigten Vermögensdelikte, welche die Geschädigten besonders hart bzw. ähnlich treffen wie ein Gewaltdelikt, ist die erhebliche Gefährdung der Sicherheit anderer zu bejahen und kommt damit Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr in Betracht. Massgeblich sind die Umstände. Im zu beurteilenden Fall erhebliche Sicherheitsgefährdung verneint bei einem Beschuldigten, der bereits zahlreiche Betrüge begangen hat, jedoch nie jemanden besonders schwer geschädigt hat und nie wegen Gewalt auffällig geworden ist (E. 2). | Sicherheit; Vermögensdelikt; Sicherheitsgefährdung; Vermögensdelikte; Wiederholungsgefahr; Gewalt; Beschuldigte; Person; Geschädigt; Untersuchungshaft; Geschädigte; Geschädigten; Urteil; Delikte; Vermögensdelikten; Betrug; Taten; Beschuldigten; Gewaltdelikt; Haftgr; Deliktsbetrag; Kreditkarten; Verbrechen; Vergehen; Bejahung |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
D-6524/2019 | Asyl und Wegweisung | Wegweisung; Vorinstanz; Vollzug; SEM-Akte; Herkunft; Verfügung; Schweiz; Beschwerdeführers; Identität; Sachverhalt; Libyen; Heimat; Staat; Gericht; Algerien; Person; Verfahren; Anhörung; Bundesverwaltungsgericht; Eltern; Sinne; Recht; Entscheid; Akten; Aussage; Flüchtling |
C-3518/2018 | Alters- und Hinterlassenenversicherung (Übriges) | Vorinstanz; Recht; Schweiz; Akten; Einsprache; Recht; Verwirkung; Rückerstattung; Rückforderung; Witwenrente; Verfügung; Zivilstand; Sachverhalt; Leistung; Urteil; Anspruch; Verfahren; Verwirkungsfrist; Wohnsitz; Sozialversicherung; Entscheid; Hinweis; Einspracheentscheid; Schweizer; Sozialversicherungs |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BE.2024.6, BP.2024.37 | Kanton; Kantons; Vertrag; Vertrags; Beschuldigte; Gerichtsstand; Betrug; Sinne; Veruntreuung; Beschuldigten; Beschwerdekammer; Obwalden; Eigentum; Oberstaatsanwalt; Gerichtsstands; Verfahren; Gesuch; Behörde; Käufer; Oberstaatsanwaltschaft; Staatsanwaltschaft; Behörden; Parteien; Beurteilung; Betrugs; Verkäufer; Verfahrens; Verfolgung | |
BV.2024.19, BV.2024.20 | Kanton; Gesuch; Gesuchs; Kantons; Luzern; Staatsanwaltschaft; Gerichtsstand; Verfahrensakten; Frist; Beschwerdekammer; Gesuchsgegner; Bundesstrafgerichts; Oberstaatsanwalt; Oberstaatsanwaltschaft; Apos;; Darlehen; Gesuchsteller; Behörde; Stellungnahme; Beschuldigte; Meinungsaustausch; Beschuldigten; Gesuchsgegners; Beschluss; Parteien; Betrag; Uhren |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Donatsch, Heim, Weder, Heimgartner, Isenring | 20. Auflage, Zürich | 2018 |
Trechsel | Praxis StGB | 2017 |