Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) Art. 14

Zusammenfassung der Rechtsnorm SchKG:



Das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) ist ein zentrales Gesetz in der schweizerischen Rechtsordnung, das die Verfahren zur Beitreibung von Schulden und zur Abwicklung von Konkursverfahren regelt. Es besteht aus zwei Teilen: dem Schuldbetreibungsrecht, das die Zwangsvollstreckung von Geldforderungen regelt, und dem Konkursrecht, das die Insolvenz von natürlichen und juristischen Personen behandelt. Das SchKG enthält detaillierte Bestimmungen über Verfahrensschritte wie die Betreibung auf Pfändung oder den Konkursantrag, gewährt Gläubigern und Schuldnern klare Rechte und Pflichten und dient der geregelten Abwicklung von Zahlungsunfähigkeitssituationen zur Sicherung von Gläubigerinteressen und zur Wahrung der wirtschaftlichen Stabilität in der Schweiz.

Art. 14 SchKG vom 2024

Art. 14 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) drucken

Art. 14 Geschäftsprüfung und
Disziplinarmassnahmen

1 Die Aufsichtsbehörde hat die Geschäftsführung jedes Amtes alljährlich mindestens einmal zu prüfen.

2 Gegen einen Beamten oder Angestellten können folgende Disziplinarmassnahmen getroffen werden: (1)

  • 1. Rüge;
  • 2. (1) Geldbusse bis zu 1000 Franken;
  • 3. Amtseinstellung für die Dauer von höchstens sechs Monaten;
  • 4. Amtsentsetzung.
  • (1) (2)
    (2) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).

    Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Art. 14 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHPS220120Pfändung (Beschwerde über das Betreibungsamt)Betreibung; Betreibungs; Pfändung; Betreibungsamt; SchKG; Vorinstanz; Beschwerdeführer; Schuld; Beschwerdeführers; Pfändungs; Entscheid; Betreibungsbeamte; Aufsichtsbehörde; Urteil; Recht; Betreibungsamtes; Beschwerdeverfahren; Ziffer; Kammer; Beschwerdeantrag; Verfahren; Vorbringen; Konkurs; Volketswil; Kanton; Obergericht; Schuldbetreibung; Sinne
    ZHVB210012AufsichtsbeschwerdeAnzeige; Beschwerde; Anzeigeerstatterin; Verfahren; Aufsicht; Bezirk; Bezirksgericht; Aufsichts; Beschwerdegegner; Betreibung; Betreibungs; Recht; Aufsichtsbeschwerde; Obergericht; Beamten; Geschäfts-Nr; Obergerichts; Kantons; Beschluss; Verwaltungskommission; Urteil; Aufsichtsbehörde; Rechtsverzögerung; Verhalten; ührt
    Dieser Artikel erzielt 116 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
    Hier geht es zur Registrierung.
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHVB190008Aufsichtsbeschwerde gegen eine FriedensrichterinObergericht; Aufsicht; Bezirksgericht; Aufsichts; Friedensrichter; Gemeinde; Aufsichtsbehörde; Meilen; Recht; Massnahme; Massnahmen; Obergerichts; Gericht; Zuständigkeit; SchKG; Verfahren; Amtsenthebung; Verwaltungskommission; Beschluss; Kantons; Friedensrichteramt; Anordnung; Instanz; Hauser/Schweri; Entscheid; Kommentar; Instanzenzug
    ZHVB120002Beschwerde Betreibungs; Pflichtverletzung; SchKG; Sanktion; Vorinstanz; Pflichtverletzungen; Betreibungsbeamte; Beschwerdeführers; Verfehlung; Schuldner; Verfehlungen; Amtseinstellung; Vertrauen; Massnahme; Anordnung; Schwere; Recht; Inspektion; Entscheid; Verwaltung; Gemeinde; Obergericht; Daten; Verfahren; Verfahren; Betreibungsinspektor
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    147 III 358 (5A_446/2020)
    Regeste
    Art. 68, Art. 80 Abs. 2 Ziff. 2, Art. 149 SchKG ; Betreibungskosten im Verlustschein. Für ausgewiesene Kosten im Verlustschein einer öffentlich-rechtlichen Forderung kann definitive Rechtsöffnung erteilt werden (E. 2 und 3).
    Betreibung; Recht; Rechtsöffnung; SchKG; Pfändungsverlustschein; Betreibungskosten; Schuldner; Forderung; Basel-Stadt; Gläubiger; Kanton; Verlustschein; Betreibungsamt; Vorinstanz; Verfügung; Rechtsöffnungstitel; Schuldners; Urteil; Verfahren; Rechtsvorschlag; -rechtliche; Betreibungsamtes; Kantons; Hinweis; Schuldbetreibung; Konkurs; Zivilgericht; Entscheid; Schuldanerkennung
    144 III 360 (5A_375/2017)Art. 80 f., Art. 149a Abs. 1 SchKG; definitive Rechtsöffnung, Verjährung der im Verlustschein verurkundeten Forderung. Verjährungsfrist einer in einem ausländischen Schiedsurteil zugesprochenen Forderung, für welche ein Verlustschein ausgestellt wurde (E. 3). SchKG; Recht; Verlust; Verjährung; Verlustschein; Forderung; Betreibung; Rechtsöffnung; Schuldner; Urteil; Zwangsvollstreckung; Verjährungsfrist; Betreibungs; Forderung; Forderungen; Gläubiger; Verlustforderung; Pfändung; Kommentar; Konkurs; Schiedsurteil; Gesuch; Verlustscheines; Schuldbetreibung; Zwangsvollstreckungsrecht; Betrag; Obergericht; Kantons

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    A-5649/2017MehrwertsteuerSteuer; Recht; MWSTG; Urteil; Verfahren; Steuern; Unternehmen; Mehrwertsteuer; BVGer; Steuerumgehung; Steuernachfolge; Vorinstanz; Verfahrens; Sachverhalt; Fahrzeuge; Hinweis; Unternehmens; Gesellschaft; Steuerpflicht; Übertragung; Ermessen; Bundesverwaltungsgericht; Person; Aktiven; Voraussetzung; Einsprache; önne

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    BB.2018.121Entscheid über die beschlagnahmten Vermögenswerte (Art. 267 StPO).Vermögenswerte; Beschlag; Beschlagnahme; Einziehung; Pfändung; Verfahren; Verfügung; Anleger; Geschädigte; Betreibungs; Beschwerdekammer; Schaden; Konkurs; Bundesstrafgericht; Apos;; Konten; Gesetze; Parteien; Bern-Mittelland; SchKG; Geschädigten; Bundesstrafgerichts; Urteil; Gericht; Ersatzforderung; Pfändungsgruppe
    BP.2018.56Entscheid über die beschlagnahmten Vermögenswerte (Art. 267 StPO). Aufschiebende Wirkung (Art. 387 StPO). Unentgeltliche Rechtspflege im Beschwerdeverfahren (Art. 29 Abs. 3 BV).Vermögenswerte; Beschlag; Beschlagnahme; Einziehung; Pfändung; Apos;; Verfahren; Verfügung; Anleger; Geschädigte; Konkurs; Betreibungs; Beschwerdekammer; Schaden; Entscheid; Konten; Mittelland; Gesetze; Bundesstrafgericht; Parteien; Bern-Mittelland; SchKG; Geschädigten; Höhe; Urteil; Gericht

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Jolanta Kren Kostkiewicz SchKG, Zürich2020
    Jolanta Kren Kostkiewicz SchKG, Zürich2020