Art. 139 Anzeige an
die Beteiligten (1)
Das Betreibungsamt stellt dem Gläubiger, dem Schuldner, einem allfälligen dritten Eigentümer des Grundstücks und allen im Grundbuch eingetragenen Beteiligten ein Exemplar der Bekanntmachung durch uneingeschriebenen Brief zu, wenn sie einen bekannten Wohnsitz oder einen Vertreter haben.
(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS190215 | Grundpfandverwertungsverfahren (Beschwerde über ein Betreibungsamt) | Beschwerde; Schwerdeführer; Beschwerdeführer; Betreibungsamt; Entscheid; Vorinstanz; Aufsicht; Grundstück; Recht; SchKG; Aufsichtsbehörde; Beschwerdeführerin; Verfahren; Grundstücke; Steigerung; Verfügung; Schätzung; Bundesgericht; Lastenverzeichnis; Experte; Kantonale; Experten; Beschwerdeverfahren; Versteigerung; Kammer; Erwägung; Obere; Vorinstanzlichen; Partei; Erwägungen |
ZH | PS180039 | Verwertung (Beschwerde über ein Betreibungsamt) | Schwerde; Beschwerde; Schuld; Betreibung; Schuldner; Betreibungs; Verwertung; Betreibungsamt; SchKG; Miteigentum; Miteigentumsanteil; Wetzikon; Verfügung; Gläubiger; E-Mail; Verfahren; Schuldners; Auflage; Miteigentumsanteils; Pfändete; Ersteigerer; Gepfändet; Aufsichtsbehörde; Pfändung; Kanton; Beschluss; Hinwil; Bezirksgericht; Gepfändeten; Wäre |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
100 III 35 | Kollokationsklage; Art. 250 SchKG. Die Kantone können vorsehen, dass dem Kollokationsprozess ein Vermittlungsverfahren vorauszugehen habe. Machen sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so ist es auch ihnen überlassen, innerhalb des Bezirkes des Konkursgerichts das für das Vermittlungsverfahren zuständige Vermittleramt zu bezeichnen (Erw. 2). Art. 139 OR Diese Bestimmung verpflichtet den unzuständigen Richter nicht, dem Kläger eine Nachfrist anzusetzen. Die Frage der Anwendbarkeit von Art. 139 OR stellt sich erst, wenn die zurückgewiesene Klage beim zuständigen Richter bzw. in verbesserter Form neu eingereicht wird (Erw. 3). | Vermittler; Klage; Zuständig; Vermittleramt; Frist; Vermittlung; Vorinstanz; Gericht; Zuständige; Konkurs; Berufung; Unzuständig; Vermittlungsverfahren; Richter; Frist; Recht; Urteil; SchKG; Kantone; Unzuständigen; Oberbüren; Kollokationsklage; Leitschein; Kantons; Einzutreten; Bundesgericht; Bundesrecht; Forderung; Beklagten; Einschreibefrist |