Obligationenrecht (OR)

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 139 OR vom 2025

Art. 139 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 139 Verjährung des Regressanspruchs (1)

Haften mehrere Schuldner solidarisch, so verjährt der Regressanspruch jenes Schuldners, der den Gläubiger befriedigt hat, mit Ablauf von drei Jahren vom Tage an gerechnet, an welchem er den Gläubiger befriedigt hat und den Mitschuldner kennt.

(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 15. Juni 2018 (Revision des Verjährungsrechts), in Kraft seit 1. Jan. 2020 (AS 2018 5343; BBl 2014 235).

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Art. 139 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB150054Klagebewilligung als Prozessvoraussetzung.Klage; Recht; Berufung; Beklagten; Verfahren; Klagebewilligung; Vorinstanz; Friedensrichter; Entscheid; Parteien; Dietikon; Eingabe; Kanton; Schlichtungsverhandlung; Verfahrens; Rechtsbegehren; Friedensrichterin; Gericht; Parteientschädigung; Testament; Schlichtungsbehörde; Bundesgericht; Urteil; Stadt; Testaments; Mangel
ZHAA060132Anerkennung eines ausserkantonalen Sühnausweises, Einreichung der WeisungRecht; Klage; GestG; Gericht; Leitschein; Frist; Erstinstanz; Bundesgericht; Zuständigkeit; Sühnverfahren; Entscheid; Vorinstanz; Obergericht; Verfahren; Einreichung; Vermittler; Kantons; Parteien; Vermittleramt; Messmer; Rechtsprechung; Verfahrens; Vermittleramtes; Frist; Berufung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2007.00075Sozialhilfe: Verjährung einer Rückerstattungsforderung.Verjährung; Rückerstattung; Verjährungs; Verjährungsfrist; Forderung; Recht; Rückerstattungsforderung; Regel; Beschwerdeführenden; Sozialhilfe; Asylfürsorgeverordnung; Rekurs; Rückerstattungsanspruch; Entscheid; Sozialbehörde; Sicherheitskonto; Rückforderung; Bezirksrat; Verbindung; Leistungen; Regelung; Verwaltungsgericht; Höhe; Verfahren
BSZB.2014.50 (AG.2015.533)ForderungBerufung; Berufungsbeklagte; Berufungsklägerin; Recht; Berufungsbeklagten; Entscheid; Gericht; Verfahren; Parteien; Verkauf; Klage; Zivilgericht; Verfahrens; Zivilgerichts; Zuständig; Eheleute; Zuständigkeit; Berufungsbegründung; Verwirkungsfrist; Basel-Stadt; Chesa; Bundesgericht; Streitwert; Berufungsverfahren; Appellationsgericht; Liegenschaft; Vorinstanz
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
86 II 340Anfechtung der Enterbung wegen Unrichtigkeit der Grundangabe (Art. 479 Abs. 2 ZGB). Natur der Klage. Passivlegitimation des Willensvollstreckers? Herabsetzungsklage; Verjährung (Art. 533 ZGB). Verjährung oder Verwirkung? (Frage offen gelassen). Die Fristen des Art. 533 ZGB können nur durch Einleitung der Klage gewahrt werden. Die Vorschriften von Art. 137 Abs. 1 und Art. 139 Abs. 1 OR, die eine Verjährung während des Prozesses zulassen, sind auf die Herabsetzungsklage nicht anwendbar. Klage; Verjährung; Urteil; ültig; Verfügung; Herabsetzung; Vorschriften; Herabsetzungsklage; Ungültigkeits; Einrede; Recht; Frist; Enterbung; Willensvollstrecker; Sinne; Obergericht; Parteien; Bundesgericht; Ember; Fristen; üsse; Berufung; ähre; Schaffner; Anfechtung; Verfügungen; Erblasser; Vorinstanz; Bestimmungen; Klagerechts

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schmid, JositschPraxis StPO2018
Donatsch, Hans, Schweizer, Hansjakob, Lieber, Wohlers Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2014