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Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.
Art. 137 Bestellung, Widerruf und Wechsel
Bestellung, Widerruf und Wechsel der Verbeiständung richten sich sinngemäss nach den Artikeln 133 und 134.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB220487 | Versuchte schwere Körperverletzung | Privatkläger; Privatklägers; Berufung; Recht; Staat; Rechtsmittel; Staats; Kantons; Frist; Beschuldigte; Privatklägerschaft; Verteidigung; Urteil; Berufungsverfahren; Verfahren; Verfahrens; Obergericht; Oberrichter; Staatsanwaltschaft; Abteilung; Präsidialverfügung; Sicherheitsleistung; Voraussetzung; Prozessführung; Bundesgerichts; Entschädigung; Kammer |
ZH | SF210014 | Ausstandsbegehren | Gesuch; Gesuchsteller; Ausstand; Recht; Verfahren; Gesuchsgegner; Gesuchstellers; Verfahrens; Ausstandsbegehren; Eingabe; Vertreter; Befangenheit; Berufung; Bundesgericht; Frist; Person; Ausstandsgr; Verfahren; Vertretung; Rechtsanwalt; Präsidialverfügung; Bundesgerichts; Berufungsverhandlung; Anschein; Ausstandsgesuch; Umstände; Urteil; Privatkläger; ündet |
Autor | Kommentar | Jahr |
Schmid, Lieber, Jositsch, Riklin | Zürcher Kommentar [ZK] | 2020 |
Schmid, Oberholzer | Praxis, | 2012 |