Strafgesetzbuch (StGB) Art. 137

Zusammenfassung der Rechtsnorm StGB:



Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.

Art. 137 StGB vom 2025

Art. 137 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 137 Strafbare Handlungen gegen das Vermögen. Unrechtmässige Aneignung

1.Wer sich eine fremde bewegliche Sache aneignet, um sich oder einen andern damit unrechtmässig zu bereichern, wird, wenn nicht die besonderen Voraussetzungen der Artikel 138–140 zutreffen, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2.Hat der Täter die Sache gefunden oder ist sie ihm ohne seinen Willen zugekommen,handelt er ohne Bereicherungsabsicht oderhandelt er zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen,so wird die Tat nur auf Antrag verfolgt.


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Art. 137 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB230061Verweisungsbruch etc.Beschuldigte; Verteidigung; Beschuldigten; Rucksack; Berufung; Verfahren; Urteil; Vorinstanz; Freiheitsstrafe; Geschädigte; Verteidigerin; Gericht; Recht; Entscheid; Aneignung; Entschädigung; Geschädigten; Verweis; Berufungsverfahren; Dispositiv; Verweisungsbruch; Punkt; Bundesgericht; Sinne; Dispositivziffer; Schweiz; Lande
ZHUE210270NichtanhandnahmeBeschwerdegegner; Nichtanhandnahme; Staatsanwaltschaft; Recht; Bundesgericht; Nichtanhandnahmeverfügung; Verfahren; Bundesgerichts; Bestellung; See/Oberland; Leistung; Urteil; Rechtspflege; Aneignung; Verhalten; Sachverhalt; Verfahrens; Beschwerdeverfahren; Obergericht; Oberrichter; Flury; Verfügung; Sachen; Vereinbarung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2024.5-Beschuldigte; Fahrrad; Recht; Beschuldigten; Verfahren; Täter; Verfahren; Beruf; Berufung; Beweis; Urteil; Verteidigung; Freiheit; Aussage; Verfahrens; Freiheitsstrafe; Gericht; Diebstahl; Entschädigung; Staat; Person; Apos; Berufungsverfahren; Recht; ässig
SOSTBER.2023.61-Beschuldigte; Beschuldigten; Apos; Urteil; Recht; Kosovo; Betrug; Staat; Anklage; Quittung; Landes; Urteils; Swisslos; Schweiz; Gewinn; Geldwäscherei; Quittungen; Beweis; Freiheitsstrafe; Vorhalt; Aussage; Berufung; Landesverweis; Anklageziffer
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 IV 297 (6B_841/2016)Art. 138 Ziff. 1 Abs. 1 StGB; Veruntreuung eines geleasten Fahrzeugs. Bei der Verfügungsmacht des Treuhänders handelt es sich um ein faktisches, nicht rechtliches Verhältnis. Bestätigung der Rechtsprechung, wonach es unerheblich ist, ob der Täter die Sache vom Verletzten oder von einem Dritten erhalten hat. Ein faktisches oder tatsächliches Vertrauensverhältnis genügt (E. 1.4). Fahrzeug; Beschwerdegegner; Dodge; Veruntreuung; Vorinstanz; Garage; Leasingnehmer; Leasingnehmerin; Geschäftsführer; Leasinggeberin; Aneignung; Verfügung; Hinweis; Fahrzeugs; Verfügungsmacht; Freiheitsstrafe; Obergericht; Schuldspruch; Leasingvertrag; Treugeber; Recht; Angestellte; Urteil; Kantons; Sachverhalt; Regionalgericht
134 IV 210 (6B_4/2008)Erfordernis der Stoffgleichheit beim Betrug; Leasingvertrag. Beim Betrugstatbestand hat der Schaden als Vermögensnachteil der Bereicherung als Vermögensvorteil zu entsprechen (Prinzip der Stoffgleichheit; E. 5.3). Der Leasingnehmer, welcher das Leasingfahrzeug der Versicherungsgesellschaft, bei der er eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, fälschlicherweise als gestohlen meldet, um sich hierdurch gegenüber dem Leasinggeber von seiner Verpflichtung zur Bezahlung der Leasingraten zu befreien, macht sich nicht des Betrugs gemäss Art. 146 StGB, sondern - allenfalls - der arglistigen Vermögensschädigung gemäss Art. 151 StGB schuldig (E. 5.4). Versicherung; Betrug; Vermögens; Bereicherung; Versicherungsgesellschaft; Leasinggeber; Betrugs; Stoffgleichheit; Schaden; Leasingraten; Fahrzeug; Schlüssel; Recht; Sachen; Leasingfahrzeug; Vermögensschädigung; Vorinstanz; Diebstahl; Urteil; Kantons; Thurgau; Leasingvertrag; Betrugsversuchs; Beschwerdeführers; Bereicherungsabsicht; Schweizerisches; Versicherungsleistung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-6074/2019AmtshilfeInformationen; Amtshilfe; Behörde; Person; Recht; Staat; Amtshilfeersuchen; Urteil; Vorinstanz; Patienten; Übermittlung; Verfahren; CH-AT; BVGer; StAhiG; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; Akten; Zusammenhang; Personen; Ersuchen; Schlussverfügung; Rechnung; Umsätze; Sachverhalt; Berufsgeheimnis
A-6079/2019AmtshilfeInformationen; Person; Amtshilfe; Behörde; Recht; Staat; Urteil; Amtshilfeersuchen; Übermittlung; Vorinstanz; Patienten; CH-AT; Verfahren; BVGer; StAhiG; Zusammenhang; Personen; Ersuchen; Sachverhalt; Rechnung; Schlussverfügung; Umsätze; Berufsgeheimnis; Stellung; Erheblichkeit; Rechtsprechung; Einkommen

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2019.283Nichtanhandnahmeverfügung (Art. 310 i.V.m. Art. 322 Abs. 2 StPO).Beschwerdekammer; Bundesanwalt; Bundesanwaltschaft; Recht; Beschluss; Bundesstrafgericht; Nichtanhandnahme; Verfahren; Anzeige; Bundesstrafgerichts; Verfahrens; Rechtsanwälte; Verfahren; Berufungskammer; Tribunal; Nichtanhandnahmeverfügung; Eingabe; Verfahrensakten; Ordner; Lasche; Bundesstrafrichter; Gerichtsschreiberin; Datum; Triesen/FL; Vaduz/FL; Revision; Beschlusses; Ausstand
SK.2015.53AWiderrufBundes; Beschuldigte; Widerruf; Probezeit; Urteil; Gericht; Freiheit; Bundesstrafgericht; Freiheitsstrafe; Verfahren; Vollzug; Bundesstrafgerichts; Verfahrens; Kammer; Beschuldigten; Geldes; Staat; Verteidigung; Vollzug; Betäubungsmittel; Bern-Laupen; Bundesanwaltschaft; Untersuchungshaft; Verfahrenskosten; Prognose; Betäubungsmittelgesetz; Verfahren; Vollzugs; Delikte; Fürsprecher

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Andreas Donatsch 21. überarbeitete Auflage 2022
Andreas Donatsch 21. überarbeitete Auflage 2022