Obligationenrecht (OR) Art. 137

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 137 OR vom 2024

Art. 137 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 137 Beginn einer neuen Frist a. Bei Anerkennung und Urteil

1 Mit der Unterbrechung beginnt die Verjährung von neuem.

2 Wird die Forderung durch Ausstellung einer Urkunde anerkannt oder durch Urteil des Richters festgestellt, so ist die neue Verjährungsfrist stets die zehnjährige.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 137 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHWP210005Feststellung der Nachzahlungspflicht nach Art. 123 ZPO (LB060090)Gesuch; Zahlung; Gesuchsgegner; Gericht; Obergericht; Verfahren; Inkasso; Gesuchsteller; Inkassostelle; Parteien; Kanton; Zentrale; Zahlungspflicht; Recht; Mitwirkungspflicht; Zivilkammer; Gerichte; Frist; Zahlungsverfahren; Bundesgericht; Kantons; Oberrichterin; Obergerichts; Prozessführung; Rechtspflege; Sinne; Parteientschädigung
ZHRT190080RechtsöffnungVorinstanz; Gesuch; Rechtsmittel; Frist; Gesuchsgegner; Entscheid; Urteil; Bundesgericht; Rechtsöffnung; Forderung; Verjährung; Partei; Betreibung; Parteien; Beschwerdeverfahren; Beschwerdeschrift; Erwägungen; Oberrichter; Entscheidgebühr; Parteientschädigung; Eingabe; Beschwerdefrist; Rechtsmittelinstanz; Frist; Verjährungsfrist; Anträge; Schweiz; Obergericht
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GLVG.2017.00010Alters- und Hinterlassenenversicherung: Schadenersatzforderung nach Art. 52 AHVGSchaden; Schadenersatz; Apos; Schadenersatzverfügung; Recht; Verfahren; Verjährung; Konkurs; Schadens; Verfügung; Verjährungsfrist; Einsprache; Verwaltungsgericht; Höhe; Abschreibung; Frist; Schadenersatzforderung; Betrag; Forderung; Sozialversicherung; Unterlagen; Lohnsumme; Einspracheentscheid; Abschreibungsliste
BSAH.2017.6 (SVG.2018.46)Verjährung einer Schadenersatzforderung gemäss Art. 52 AHVG verneint, Verrechnung mit AHV-Rente gemäss Art. 20 Abs. 2 AHVG ist zulässig.(BGer 9C_235/2018 Urteil vom 2.7.18)Schaden; Schadenersatz; Schadenersatzforderung; Bundes; Verjährung; Verrechnung; Verfügung; Sozialversicherung; Rente; Beschwerdeführers; Einsprache; Ausgleichskasse; AHV-Rente; Verjährungsfrist; Basel; Einspracheentscheid; Höhe; Bundesgericht; Sozialversicherungsgericht; Basel-Stadt; Unterbrechung; Hinweis; Recht; Tilgungsplan; Hinweisen; Schadenersatzverfügung; Vollstreckungsfrist; Bundesgesetzes
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 419 (4A_428/2020)
Regeste
Art. 138 Abs. 1 OR ; Unterbrechung der Verjährung durch Schlichtungsgesuch, Klage oder Einrede; Beginn einer neuen Frist; Abschluss des Rechtsstreits vor der befassten Instanz. Wird die Verjährung durch Schlichtungsgesuch, Klage oder Einrede unterbrochen, so beginnt mit Abschluss des Rechtsstreits vor der befassten Instanz eine neue Frist (E. 5.3.2).
Verjährung; Instanz; Rechtsstreit; Klage; Urteil; Rechtsmittel; Abschluss; Entscheid; Forderung; Bundesgericht; Rechtskraft; Endentscheid; Revision; Verjährungsfrist; Berufung; Rechtshängigkeit; Verfahren; Rechtsstreits; Verfahrens; BERGAMIN; Vorentwurf; Verjährungsrecht; Unterbrechung; Einrede; Auslegung; Instanzenzug; Verjährungsrechts
141 V 487Art. 52 Abs. 3 AHVG; Art. 135 ff. OR; Verjährung des Schadenersatzanspruchs, Unterbrechung. Die Verjährung des Schadenersatzanspruchs gegenüber dem Arbeitgeberorgan kann nur durch Rechtsakte unterbrochen werden, welche sich auf die Schadenersatzforderung selber beziehen. Rechtshandlungen hinsichtlich der Beitragsforderung gegenüber dem Arbeitgeber kommt keine fristunterbrechende Wirkung zu (E. 4). Schaden; Schadenersatz; Arbeitgeber; Verjährung; Konkurs; Ausgleichskasse; Recht; Beitrags; Schadenersatzforderung; SchKG; Urteil; Beitragsforderung; Verfahren; Forderung; Schadenersatzanspruch; Versicherungsgericht; Haftung; Verjährungsfrist; Lassvertrag; Mitverpflichtete; Arbeitgeberorgan; Konkursverfahren; Organ; Eintritt; Verfahrensvorschrift; Arbeitgebers; Schuldner; Handlung; Gläubiger; Unterbrechung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-349/2019Beitragsverfügung der Auffangeinrichtungügung; Anschluss; Auffangeinrichtung; Arbeitgeber; Recht; Anschlussverfügung; Bundes; Arbeitgeberin; Verfügung; Urteil; Vorinstanz; Verjährung; Bundesverwaltungsgericht; Vorsorge; BVGer; Forderung; Beitragsforderung; Verfahren; Eröffnung; Beiträge; Entscheid; Zeitpunkt; Beitragsforderungen; Beitragsverfügung; Verzugszins; Vorsorgeeinrichtung
A-4018/2018Beitragsverfügung der AuffangeinrichtungBeitrags; Betreibung; Recht; Urteil; Beiträge; Verzug; Vorinstanz; Verzugszins; Bundes; Verfahren; Zahlung; Auffangeinrichtung; Verfügung; Verzugszinse; Verzugszinsen; Betrag; Bundesverwaltungsgericht; Mahnung; Arbeitgeber; Höhe; BVGer; Beweis; Gericht; Verfahrens; Beitragsverfügung; Betreibungsamt; Einleitung; Zahlungen; Verwaltung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2024.21Urteil; Urteils; Kammer; Apos;; Bundesanwaltschaft; Berufung; Urteilsvollzug; Verteidigung; Entscheid; Schuld; Bundesstrafgerichts; Verfahren; Verhältnisse; Person; Einzelrichterin; Vollzug; Gesuch; Bedürftigkeit; Kommentar; Forderung; Ruckstuhl; Behörde; Tribunal; Rückzahlungspflicht; Dispositiv; Eidgenossenschaft; Rechtskraft; Formular; Vollzugsbehörde

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schmid, Schweizer, JositschPraxis, 3. Aufl., Zürich2018
Sutter-Somm, Hasenböhler, Staehelin, Brunner, Leuenberger, Gasser, Schwander, Schweizer Kommentar ZPO, Zürich2016