Code de procédure civile (CPC) Art. 136

Zusammenfassung der Rechtsnorm CPC:



Art. 136 CPC de 2025

Art. 136 Code de procédure civile (CPC) drucken

Art. 136 Notification judiciaire Actes à notifier

Le tribunal notifie aux personnes concernées notamment:

  • a. les citations;
  • b. les ordonnances et les décisions;
  • c. les actes de la partie adverse.

  • Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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    Art. 136 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHPS220201Betreibungen Nrn. ... und ... usw.Recht; Betreibung; Betreibungs; Entscheid; Betreibungsamt; Person; Sinne; SchKG; D-U-N-S; Zustellung; Rechtssicherheit; Kreis; Beschwerde; Rechtsform; Vorinstanz; Befugnisse; Verfahren; Betreibungen; Mängel; Parteien; Kanton; Begründung; Konkurs; Stadt; Sendung; Obergericht
    ZHRU220032Rechtsverweigerung im Verfahren Forderung aus Kaufvertrag / Wandelung / KonsumentenschutzBeklagten; Urteil; Urteilsvorschlag; Vorinstanz; Zustellung; Rechtsverweigerung; Rechtsanwalt; Verfahren; Urteilsvorschlags; Entscheid; Vorladung; Vertretung; Kantons; Bundesgericht; Obergericht; Friedensrichteramt; E-Mail; Nebenakten; Eingabe; Beschwerdeverfahren; Gericht; Urkunde; Adressat; Oberrichterin; Verhandlung; Schlichtungsverhandlung; Eröffnung; Rechtsvertreter
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SOVWBES.2020.9Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts / UnterbringungEntscheid; Kindsmutter; Kindsvater; Aufenthalt; Kindes; Eltern; Beiständin; Vater; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Mutter; Verwaltungsgericht; Antrag; Situation; Familie; Massnahme; Entzug; Unterbringung; Mandatsperson; Platzierung; Verfahren; Beschwerde; Thal-Gäu/Dorneck-Thierstein; Aufenthaltsbestimmungsrechts; Tessin; Kinder; Aufgabe; Urteil
    SGB 2013/263, B 2014/75Entscheid Verfahren, Legitimation der Gemeinde zur Anfechtung des kantonalen Richtplans.Planungsrecht, Weilerzone, Art. 33 RPV und Art. 16bis BauG.Die Gemeinde ist zur direkten Anfechtung des Erlasses einer Richtplananpassung berechtigt, welche ihre Gemeindeautonomie berührt (E. 2.3.1).Die Kleinsiedlung A. tritt wegen Gebäudeabständen von bis zu 70 m nicht als geschlossene Einheit in Erscheinung. Die Aufnahme als Kleinsiedlung in den kantonalen Richtplan wurde zu Recht verneint (E. 4.2).Die Ausscheidung einer Weilerzone ohne Richtplaneintrag ist unzulässig (E. 4.3), (Verwaltungsgericht, B 2013/263 und B 2014/75). Weiler; Richtplan; Regierung; Gemeinde; Beschluss; Recht; Weilerzone; Kleinsiedlung; Verwaltung; Gallen; Vorinstanz; Rekurs; Berneck; Verwaltungsgericht; Kanton; Gebäude; Entscheid; Gebiet; Rechtsmittel; Kantons; Richtplananpassung; Quot;Aquot; Verfahren; Zonen; Bundes; Frist; Verfügung; Gericht
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