StGB Art. 136 -

Einleitung zur Rechtsnorm StGB:



Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.

Art. 136 StGB vom 2025

Art. 136 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 136 Verabreichen gesundheitsgefährdender
Stoffe an Kinder
(1)

Wer einem Kind unter 16 Jahren alkoholische Getränke oder andere Stoffe in einer Menge, welche die Gesundheit gefährden kann, verabreicht oder zum Konsum zur Verfügung stellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

(1) Fassung gemäss Ziff. II des BG vom 20. März 2008, in Kraft seit 1. Juli 2011 (AS 2009 2623, 2011 2559; BBl 2006 8573 8645).

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Art. 136 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB160507Schwere Körperverletzung etc.Beschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Bambus; Augen; Urteil; Privatklägers; Pfeffer; Vorinstanz; Pfefferspray; Aussage; Verletzung; Genugtuung; Angriff; Staatsanwalt; Anklage; Aussagen; Recht; Staatsanwaltschaft; Verteidigung; Bambusstab; Beruf; Stich; Zeuge; Berufung; Gericht
ZHSB160336Einfache Körperverletzung etc.Privatkläger; Beschuldigte; Beschuldigten; Privatklägers; Aussage; Aussagen; Berufung; Vorinstanz; Verletzung; Anklage; Entscheid; Urteil; Vorfall; Berufungsverfahren; Erwägungen; Entschädigung; Faust; Glaubhaft; Körperverletzung; Drohung; Verteidigung; Sachverhalt; Faustschlag; Glaubhaftigkeit; Verfahren; Zeugin; Staat
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2023.14-Beschuldigte; Solothurn; Kanton; Apos; Polizei; Vorhalt; Sachbeschädigung; Recht; Urteil; Marihuana; Beschuldigten; Staat; Freiheits; Freiheitsstrafe; Anklage; Berufung; Verfahren; Betäubung; Betäubungsmittel; Urteils; Sachbeschädigungen; Verfahren; Delikt; Geldstrafe; Täter; Staatsanwaltschaft; Ziffer; Befehl
SOSTBER.2022.98-Beschuldigte; Geschädigte; Beschuldigten; Handlung; Handlungen; Ziffer; Geschädigten; Massnahme; Urteil; Täter; Recht; Freiheit; AnklS; Staat; Freiheitsstrafe; Störung; Versuch; Delikt; Bundesgericht; Nötigung; Beruf; Kinder; Kindern
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
SchweizerPraxis Schweizerische Strafprozessordnung2013
Schweizer, Trechsel, PiethPraxis, Trechsel, Pieth [Hrsg.]2013