Legge federale sull’imposta federale diretta (LIFD)

Zusammenfassung der Rechtsnorm LIFD:



Art. 136 LIFD dal 2025

Art. 136 Legge federale sull’imposta federale diretta (LIFD) drucken

Art. 136 Procedura di riscossione dell’imposta alla fonte Obblighi procedurali

Il contribuente e il debitore della prestazione imponibile devono fornire a richiesta alle autorità di tassazione ogni informazione orale e scritta sugli elementi determinanti ai fini della riscossione dell’imposta alla fonte. Gli articoli 123–129 sono applicabili per analogia.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGI/1-2016/50, 51Entscheid Art. 115 Abs. 1 lit. a und Art. 51 StG (sGS 811.1), Art. 91 und Art. 37 DBG (SR 642.11). Die im Fürstentum Liechtenstein wohnhafte und im Kanton St. Gallen unselbständig tätig gewesene Rekurrentin erhielt aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs einen Nettolohn von 50‘000 Franken zugesprochen. Die Veranlagungsbehörde erfasste diesen mit der Quellensteuer im Monat der Auszahlung mit dem übrigen Monatslohn. Der Antrag der Rekurrentin, die Leistung sei als Genugtuung steuerfrei, ist unbegründet. Unrichtig ist aber die Auffassung der Veranlagungsbehörde, die Leistung sei im Zuflussmonat zu erfassen, weil dies bei der Quellensteuer eine übermässige Progression zur Folge hat. Gegenstand des Vergleichs waren rund zwölf Monatslöhne, weshalb die Vergleichssumme analog der Bestimmungen für die Besteuerung von Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen zu einem privilegierten Steuersatz besteuern ist (Urteil der Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, vom 27. September 2016, VRKE I/1-2016/50, 51). Steuer; Quelle; Quellensteuer; Arbeit; Rekurrentin; Leistung; Tarif; Vergleich; Zahlung; Rekurs; Verfahren; Entschädigung; Arbeitgeber; Verwaltungsgericht; Entscheid; ürzt:; Leistungen; Tarifcode; Arbeitsverhältnis; Einsprache; Kündigung; Steueramt; Vorinstanz; Einspracheentscheid; Kanton; Steuerbehörde; Einkünfte; Erwerbstätigkeit
SGI/1-2012/188, I/1-2012/189Entscheid Art. 119 Abs. 1 und Art. 186 Abs. 1 StG (sGS 811.1), Art. 96 Abs. 1 und Art. 137 Quellensteuer; Steuer; Wohnsitz; Rekurrent; Schweiz; Deutschland; Kapitalleistung; Bundes; Pensionskasse; Rückerstattung; Rekurs; Kanton; Steuerbehörde; Recht; Quellensteuerabzug; Vorsorge; Auszahlung; Steueramt; Leistung; Gallen; Frist; Vorinstanz; Entscheid; Person; Rekurrenten; Kantons; Bundessteuer
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