VTS Art. 133 - Zulassung, Ladefläche (1)

Einleitung zur Rechtsnorm VTS:



Das schweizerische Gesetzbuch über die Verordnung technischer Strassenfahrzeuge legt die Anforderungen und Standards fest, die Fahrzeuge erfüllen müssen, um in der Schweiz zugelassen zu werden. Es zielt darauf ab, die Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Qualität der Fahrzeuge durch technische Vorschriften wie Bremsen, Beleuchtung, Abgasemissionen und Reifen zu gewährleisten. Die Verordnung soll die Verkehrssicherheit erhöhen und Umweltauswirkungen minimieren, indem sie regelmässige Kontrollen und Inspektionen zur Einhaltung der Vorschriften vorsieht.

Art. 133 VTS vom 2025

Art. 133 Verordnung technische Strassenfahrzeuge (VTS) drucken

Art. 133 Traktoren Zulassung, Ladefläche (1)

1 Die Zulassung von Traktoren, die den Anforderungen an land- und forstwirtschaftliche Traktoren entsprechen, richtet sich nach Artikel 161 Absatz 5. (2)

2 … (3)

3 Für die Anforderungen an Ladeflächen von Traktoren gilt Anhang XXVIII der Delegierten Verordnung (EU) 2015/208. Die Beschränkung von Länge und Breite der Ladefläche gilt nicht für aufgebaute und vom Fahrzeug angetriebene Geräte wie Ladewagen, Mistzetter und dergleichen. (4)

(1) Fassung gemäss Ziff. I der V vom 2. März 2012, in Kraft seit 1. Mai 2012 (AS 2012 1825).
(2) Fassung gemäss Ziff. I der V vom 17. Dez. 2021, in Kraft seit 1. April 2022 (AS 2022 14).
(3) Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 2. März 2012, mit Wirkung seit 1. Mai 2012 (AS 2012 1825).
(4) Fassung gemäss Ziff. I der V vom 22. Dez. 2023, in Kraft seit 1. April 2024 (AS 2024 30).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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