Art. 133 Wirkung auf Nebenansprüche
Mit dem Hauptanspruche verjähren die aus ihm entspringenden Zinse und andere Nebenansprüche.
BGE | Regeste | Schlagwörter |
128 III 198 | Schriftliches Steigerungsangebot (Art. 58 Abs. 4 VZG). Ein schriftliches Steigerungsangebot kann bis zu seiner Bekanntgabe bei Beginn der Steigerung zurückgezogen werden (E. 3). | Steigerung; Angebot; Schriftlich; Schriftliche; Beschwerde; Schuldbetreibungs; Betreibungsamt; Beschwerdeführerin; Zuschlag; Offerte; Angebote; Steigerungsangebot; Verwertung; Bestimmt; Betreibungsrechtliche; Versteigerung; Bietende; Bedingungen; Schriftlichen; Urteil; Bekanntgabe; Beginn; Zurückgezogen; Erwägungen; Grundstücke; SchKG; Angeordnet; Gebunden; Kaufvertrag; Abschluss |
85 I 180 | Besoldung des Bundesbeamten. Nachforderung des zu Unrecht darauf angerechneten Betrages einer Militärversicherungsrente. 1. Verjährung. Frist: 5 Jahre. Beginn. Unterbrechung. 2. Verzugszins. Eintritt des Verzuges. Zinssatz. | Verjährung; Bundes; Verzug; Ansprüche; Urteil; Anspruch; Klägers; Klage; Bundesgericht; Besoldung; Verzugszins; Begehren; Verjährungsfrist; Forderung; Recht; Militärversicherung; Generaldirektion; Zahlen; Betrage; Unterbrochen; Verzugszinsen; Bundesbeamten; öffentlichrechtliche; Zahlung; Monatlich; Müller; Erhob; Zahlung; Beträge; Liegenden |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
E-4231/2016 | Asylwiderruf | Beschwerde; Beschwerdef?hrer; Verf?gung; Beschwerdef?hrers; Asylwiderruf; Akten; Rechtsvertreter; Vollmacht; Verwerflich; Urteil; Verfahren; Migration; Bundesverwaltungsgericht; Angefochtene; Sachverhalt; Geh?r; Migrationsamt; Gericht; Taten; Akten; Verwerfliche; Handlung; Eingabe; Vorinstanz; Rechtlich; Begangen; Verf?gt; Fl?chtling; AArt |