Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) Art. 132a

Zusammenfassung der Rechtsnorm SchKG:



Das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) ist ein zentrales Gesetz in der schweizerischen Rechtsordnung, das die Verfahren zur Beitreibung von Schulden und zur Abwicklung von Konkursverfahren regelt. Es besteht aus zwei Teilen: dem Schuldbetreibungsrecht, das die Zwangsvollstreckung von Geldforderungen regelt, und dem Konkursrecht, das die Insolvenz von natürlichen und juristischen Personen behandelt. Das SchKG enthält detaillierte Bestimmungen über Verfahrensschritte wie die Betreibung auf Pfändung oder den Konkursantrag, gewährt Gläubigern und Schuldnern klare Rechte und Pflichten und dient der geregelten Abwicklung von Zahlungsunfähigkeitssituationen zur Sicherung von Gläubigerinteressen und zur Wahrung der wirtschaftlichen Stabilität in der Schweiz.

Art. 132a SchKG vom 2025

Art. 132a Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) drucken

Art. 132a Anfechtung
der Verwertung
(1)

1 Die Verwertung kann nur durch Beschwerde gegen den Zuschlag oder den Abschluss des Freihandverkaufs angefochten werden.

2 Die Beschwerdefrist von Artikel 17 Absatz 2 beginnt, wenn der Beschwerdeführer von der angefochtenen Verwertungshandlung Kenntnis erhalten hat und der Anfechtungsgrund für ihn erkennbar geworden ist.

3 Das Beschwerderecht erlischt ein Jahr nach der Verwertung.

(1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 132a Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS170273Zuschlagserteilung und Eintragung ins Grundbuch (Beschwerde über ein Konkursamt)Nichtigkeit; Gläubiger; Konkurs; Betreibung; SchKG; Verfahren; Interesse; Betreibungshandlung; Zuschlag; Verfügung; Recht; Entscheid; Betreibungshandlungen; Streichung; Steigerung; Verfahrens; Vorschrift; Kollokation; Vorinstanz; Kollokationsplan; Auflage; Interessen; Lorandi; Winterthur; Kammer; Steigerungsbedingungen
VDHC/2021/177être; Office; édure; ’Office; ’il; Appel; ères; Adjudication; élai; érêt; ’appel; ’adjudication; éposé; ’au; était; écité; éclaration; Office; Immeuble; Commugny; édé; état; ’immeuble; édéral; écision; éalisation
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