ZGB Art. 131a -

Einleitung zur Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 131a ZGB vom 2025

Art. 131a Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 131a Vorschüsse (1)

1 Dem öffentlichen Recht bleibt vorbehalten, die Ausrichtung von Vorschüssen zu regeln, wenn die verpflichtete Person ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommt.

2 Soweit das Gemeinwesen für den Unterhalt der berechtigten Person aufkommt, geht der Unterhaltsanspruch mit allen Rechten auf das Gemeinwesen über.

(1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 20. März 2015 (Kindesunterhalt), in Kraft seit 1. Jan. 2017 (AS 2015 4299; BBl 2014 529).

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Art. 131a Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLE180033EheschutzRecht; Unterhalt; Gesuch; Gesuchsgegner; Berufung; Parteien; Vorinstanz; Liegenschaft; Ziffer; Beiträge; Verfügung; Begehren; Antrag; Prozesskosten; Entscheid; Urteil; Unterhaltsbeiträge; Eventualiter; Getrenntleben; Dispositiv; Nichterwerbstätigen-Beiträge; Verfahren; Getrenntlebens; Gericht; Gesuchsgegners; Anträge
VDHC/2021/1055’en; Appel; ’intimé; ’appel; Entretien; ’intimée; ’appelant; ’entretien; écision; éré; Enfant; édure; érêt; ’il; ’enfant; Office; ’office; ’intervention; égal; égime; ’Etat; ’arriéré; égale; ’au; ’union; ’art
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2018.152AlimentenbevorschussungRecht; Oberamt; Unterhalt; Gesuch; Alimente; Fragebogen; Unterlagen; Alimentenbevorschussung; Anspruch; Bevorschussung; Thal-Gäu; Urteil; Verwaltungsgericht; Rechtspflege; Beschwerde; Kindes; Lüthi; Verfahren; Sachbearbeiterin; Unterhaltsbeiträge; Steuerveranlagung; Rechtsanwalt; Verfügung
SOVWBES.2018.124AlimentenbevorschussungScheidung; Unterhalt; Recht; Eheschutz; Alimente; Scheidungsurteil; Bevorschussung; Unterhaltsbeiträge; Kindes; Schweiz; Alimentenbevorschussung; Oberamt; Verfügung; Olten-Gösgen; Verwaltungsgericht; Kindesunterhalt; Eheschutzmassnahme; Urteil; Mazedonien; Scheidungsverfahren; Gericht; Beschwerde; Tochter; Kanton; Solothurn; Vorinstanz; Kinder; Schweizerische
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