Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)

Zusammenfassung der Rechtsnorm DBG:



Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer ist ein wichtiges Gesetz in der Schweiz, das die Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen regelt. Es legt die Grundlagen für die Erhebung der direkten Bundessteuer fest, basierend auf Einkommen und Vermögen, und definiert Steuerpflichtige, Steuerbemessung, Steuersätze sowie Verfahren zur Festsetzung, Erhebung und Kontrolle der Steuer. Das Gesetz wird regelmässig aktualisiert, um Änderungen in der Steuerpolitik und der wirtschaftlichen Situation zu berücksichtigen, und zielt darauf ab, eine gerechte und transparente Besteuerung sicherzustellen sowie die Einnahmen des Bundes zu sichern.

Art. 13 DBG vom 2025

Art. 13 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) drucken

Art. 13 Haftung und Mithaftung für die Steuer

1 Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, haften solidarisch für die Gesamtsteuer. Jeder Gatte haftet jedoch nur für seinen Anteil an der Gesamtsteuer, wenn einer von beiden zahlungsunfähig ist. Ferner haften sie solidarisch für denjenigen Teil an der Gesamtsteuer, der auf das Kindereinkommen entfällt.

2 Bei rechtlich oder tatsächlich getrennter Ehe entfällt die Solidarhaftung auch für alle noch offenen Steuerschulden.

3 Mit dem Steuerpflichtigen haften solidarisch:

  • a. die unter seiner elterlichen Sorge stehenden Kinder bis zum Betrage des auf sie entfallenden Anteils an der Gesamtsteuer;
  • b. die in der Schweiz wohnenden Teilhaber an einer einfachen Gesellschaft, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft bis zum Betrage ihrer Gesellschaftsanteile für die Steuern der im Ausland wohnenden Teilhaber;
  • c. Käufer und Verkäufer einer in der Schweiz gelegenen Liegenschaft bis zu 3 Prozent der Kaufsumme für die vom Händler oder Vermittler aus dieser Tätigkeit geschuldeten Steuern, wenn der Händler oder der Vermittler in der Schweiz keinen steuerrechtlichen Wohnsitz hat;
  • d. die Personen, die Geschäftsbetriebe oder Betriebsstätten in der Schweiz auflösen oder in der Schweiz gelegene Grundstücke oder durch solche gesicherte Forderungen veräussern oder verwerten, bis zum Betrage des Reinerlöses, wenn der Steuerpflichtige keinen steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz hat.
  • 4 Mit dem Steuernachfolger haften für die Steuer des Erblassers solidarisch der Erbschaftsverwalter und der Willensvollstrecker bis zum Betrage, der nach dem Stand des Nachlassvermögens im Zeitpunkt des Todes auf die Steuer entfällt. Die Haftung entfällt, wenn der Haftende nachweist, dass er alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat.


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    Art. 13 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHLE210056EheschutzGesuch; Gesuchsgegner; Kinder; Unterhalt; Unterhalts; Parteien; Eltern; Einkommen; Recht; Woche; Gesuchsgegners; Über; Unterhaltsbeiträge; Elternteil; Vorinstanz; Kindes; Beruf; Tochter; Obhut; Schweiz; Berufung; Kontakt; Ferien; Deutschland; Wochen; Besuch; Überschuss; Arbeit; ähig
    ZHPS160127Pfändung (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Betreibung; Pfändung; Ehemann; Betreibungsamt; SchKG; Ehemannes; Miteigentum; Bundes; Verwertung; Staat; Miteigentumsanteil; Schuldner; Zollikon; Staats; Gläubiger; Nichtig; Gemeinde; Versteigerung; Vorinstanz; Vermögens; Zahlung; Liegenschaft; Nichtigkeit; Aufsichtsbehörde; Betreibungsamtes; Gemeindesteuern; Bundessteuer; Akten
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SOSGSTA.2021.19-Rekurrent; Rekurrenten; Mithaftung; Solidarhaft; Solidarhaftung; Zahlungsunfähigkeit; Bundessteuer; Staats; Steuerpflicht; Steuergericht; Steuerpflichtigen; Steuerperiode; Staatssteuer; Staatssteuern; Mithaftungsverfügung; Entscheid; Konkurs; Ehegatte; Recht; Bundessteuern; Ehegatten; Steueramt; Einsprache; Verfahren; Aufhebung; Gesuch; Vorinstanz; ällt
    SOSGSTA.2021.9-Steuer; Rekurrent; Zahlung; Steuergericht; Bundessteuer; Zahlungen; Ehegatte; Ehegatten; Steuerperiode; Ehefrau; Rekurrenten; Staat; Recht; SGSTA; Staats; Aufhebung; Solidarhaft; Apos; Entscheid; Steueramt; Solidarhaftung; Vorinstanz; Rekurs; Umzug; Steuerpflicht; Mithaftung; Müller; Akten; Steuerperioden
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    142 II 283 (2C_390/2015)Art. 19 Abs. 1 lit. b DBG; Betriebserfordernis für steuerneutrale Umstrukturierungen. Die steuerneutrale Umstrukturierung einer Personenunternehmung in eine juristische Person bedarf der Übertragung eines Betriebs oder eines Teilbetriebs (E. 3.1). Begriff des (Teil-)Betriebs im Sinne von Art. 19 Abs. 1 lit. b DBG (E. 3.2). Nicht jedes Geschäftsvermögen einer Personenunternehmung erfüllt das Betriebserfordernis (E. 3.3). Auch Personenunternehmungen im Bereich Immobilienverwaltung und -handel müssen Betriebsqualität aufweisen, damit eine Umstrukturierung steuerneutral erfolgen kann (E. 3.4). Betrieb; Person; Umstrukturierung; Steuer; Immobilien; Erwerb; Erwerbstätigkeit; Personen; Sinne; Liegenschaft; Liegenschaften; Betriebserfordernis; Verwaltung; Personenunternehmung; Bundessteuer; Kollektivgesellschaft; Kommentar; Urteil; Steuerrecht; Geschäftsvermögen; Schweiz; Übertragung; Bundesgesetz; übertragen
    141 II 318 (2C_309/2014)Art. 3 Abs. 3 Satz 1 StHG; Zusammenrechnung von Einkommen und Vermögen der Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben; gemeinsame Steuerpflicht am Nebensteuerdomizil. Wenn Eheleute in ungetrennter Lebensgemeinschaft leben und am Hauptsteuerdomizil der Haushaltsbesteuerung unterliegen, so drängt sich für ein solches Ehepaar eine gemeinsame Steuerpflicht der Gatten am Nebensteuerdomizil auf, und zwar auch für den Fall, dass nur einer der beiden Partner dort wirtschaftliche Anknüpfungspunkte hat (E. 2). Steuer; Kanton; Steuerpflicht; Einkommen; Nebensteuerdomizil; Gatte; Gatten; Ehegatte; Gallen; Partner; Ehepaar; Rechtsprechung; Ehegatten; Eheleute; Hauptsteuerdomizil; Zugehörigkeit; Vermögens; Auffassung; Vorinstanz; Steuerharmonisierung; Steueramt; Liegenschaft; Kantonale; Steuerperiode; Bundesgesetz; änkte

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    A-7570/2009MehrwertsteuerBeweis; Abrechnung; Bundesverwaltungsgericht; Urteil; Steuer; Abrechnungen; Mehrwertsteuer; Bundesverwaltungsgerichts; Kontrolle; Recht; Urteile; MWSTG; Ermessen; Sachverhalt; Beweislast; Verfahren; Steuerpflicht; Bundesgericht; Bundesgerichts; Steuerpflichtigen; Hinweisen; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; Vorsteuer; Tatsache; Entscheid; ähnte
    A-1597/2006MehrwertsteuerMehrwertsteuer; Quot;; Mehrwertsteuerpflicht; Bundes; MWSTG; Steuerzahllast; MWSTV; Beweis; Vorsteuer; Investition; Bundesverwaltungsgericht; Urteil; Verwaltung; Investitionen; Entscheid; Einsprache; Mehrwertsteuerpflichtig; Mehrwertsteuerpflichtige; Recht; Tatsache; Steuerpflicht; Berechnung; Einspracheentscheid; Sachverhalt; Verfahren; Bundesgericht; ühre

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Marti Kommentar zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer2022
    Peter Kommentar zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer2020