AIG Art. 13 - Bewilligungs- und Anmeldeverfahren

Einleitung zur Rechtsnorm AIG:



Das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Einreise, den Aufenthalt und die Integration von Ausländern in der Schweiz regelt. Es trat 2008 in Kraft und ersetzt das frühere Ausländergesetz. Das AIG legt die Bedingungen für die Einreise von Ausländern fest, wie Visumspflicht und Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen, sowie deren Rechte und Pflichten während ihres Aufenthalts, einschliesslich Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Sozialleistungen. Zudem enthält das Gesetz Bestimmungen zur Förderung der Integration von Ausländern in die schweizerische Gesellschaft, wie Sprachkurse und Integrationsprogramme.

Art. 13 AIG vom 2025

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Art. 13 Bewilligungs- und Anmeldeverfahren

1 Ausländerinnen und Ausländer müssen bei der Anmeldung ein gültiges Ausweispapier vorlegen. Der Bundesrat bestimmt die Ausnahmen und die anerkannten Ausweispapiere.

2 Die zuständige Behörde kann einen Strafregisterauszug aus dem Herkunfts- oder Heimatstaat sowie weitere für das Verfahren notwendige Dokumente verlangen.

3 Die Anmeldung darf erst erfolgen, wenn alle von der zuständigen Behörde bezeichneten, für die Bewilligungserteilung notwendigen Dokumente vorliegen.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2022.57-Aufenthalt; Schweiz; Aufenthalts; Beschwerde; Portugal; Aufenthaltsbewilligung; Ausländer; Beschwerdeführer; Ausweispapier; Reisedokument; Verwaltungsgericht; Verlängerung; Frist; Beschwerdeführers; Recht; EU/EFTA; Beschaffung; Behörden; Niederlassungsbewilligung; Wegweisung; Migrationsdienst; Gesuch; Erteilung; Mitwirkung
SOVWBES.2020.236-Aufenthalt; Identität; Aufenthalts; Recht; Ausländer; China; Ausweis; Ethnie; Schweiz; Migration; Kanton; Vorbereitung; Heirat; Ausweispapier; Person; Verwaltungsgericht; Aufenthaltsbewilligung; Personen; Reisedokument; Urteil; Migrationsamt; Volksrepublik; Eheschliessung; Schriftenlosigkeit
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-499/2018Reisedokumente für ausländische Personen (Übriges)Reise; Vorinstanz; Ausstellung; Person; Gesuch; Identität; Staat; Schweiz; Bundesverwaltungsgericht; Verfügung; Behörde; Botschaft; Dokument; Behörden; Recht; Reisepass; Dokumente; Identitätskarte; Entscheid; Reisedokumente; Staatsangehörige; Vertretung; Personen; önliche
F-7306/2017Reisedokumente für ausländische Personen (Übriges)Vorinstanz; Indien; Person; Reisedokument; Ausstellung; Recht; Bundesverwaltungsgericht; Schweiz; Behörde; Personen; Behörden; Reisedokumente; Urteil; Verfügung; Reisepass; Herkunft; Identität; Botschaft; Vertretung; Migration; Entscheid; Tibet; Reisedokumenten; Voraussetzung; Beschwerdeführers