Legge federale su l’assicurazione per la vecchiaia e per i superstiti (LAVS) Art. 13

Zusammenfassung der Rechtsnorm LAVS:



Art. 13 LAVS dal 2025

Art. 13 Legge federale su l’assicurazione per la vecchiaia e per i superstiti (LAVS) drucken

Art. 13 (1) Ammontare del contributo dei datori di lavoro

Il contributo dei datori di lavoro è fissato al 4,35 per cento della somma dei salari determinanti, pagati a persone tenute al versamento dei contributi.

(1) Nuovo testo giusta il n. I 5 della LF del 28 set. 2018 concernente la riforma fiscale e il finanziamento dell’AVS, in vigore dal 1° gen. 2020 (RU 2019 2395 2413; FF 2018 2079).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 13 Legge federale su l’assicurazione per la vecchiaia e per i superstiti (AHVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLC100081Ehescheidung Gesuchsteller; Unterhalt; Unterhalts; Vorinstanz; Recht; Scheidung; Lebens; Beruf; Berufung; Parteien; Gesuchstellers; Unterhaltsbeiträge; Urteil; Rechtskraft; Ehegatte; Einkommen; Vorsorge; Arbeit; Betrag; Ehegatten; Alter; Anspruch; Wohnung; Vermögens; Säule; Teilrechtskraft; Schweiz
VD2019/201-épend; épendant; Caisse; érêt; érêts; écompte; Intimée; émunération; élai; écomptes; Opposition; édéral; également; Indépendant; émunérations; Monsieur; ériode; LAFam; émentaire; éception; Espèce; élément
Dieser Artikel erzielt 7 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGFZG 2017/1Entscheid Die AHV-Beiträge eines nichterwerbstätigen Ehegatten gelten gemäss Art. 3 Abs. 3 lit. a AHVG als bezahlt, sofern der Ehegatte Beiträge – unter Berücksichtigung derjenigen der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers – von mindestens der doppelten Höhe des Mindestbeitrags bezahlt hat. Solche nichterwerbstätigen Ehegatten werden bei der AHV nicht erfasst und haben keinen Anspruch auf Familienzulagen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 21. September 2017, FZG 2017/1). Familie; Arbeit; Verfügung; Familienzulagen; Kinder; Einsprache; Kinderzulagen; Ehemann; Beiträge; Leistung; Entscheid; Bundesgesetz; KIESER; Rückforderung; Einspracheentscheid; Frist; Hinweis; Person; AHV-Beiträge; Recht; Gallen; Höhe; ALV-Taggeld; Unrechtmässig; Bundesgesetzes
SGAHV 2006/32Entscheid Art. 5 Abs. 2 AHVG. Ein vor Arbeitsgericht vergleichsweise festgelegter Betrag ist als massgebender Lohn gemäss Art. 5 Abs. 2 AHVG zu qualifizieren, sofern er der Arbeitnehmerin als Entschädigung oder Zuwendung aus einem bestehenden oder früheren Arbeitsverhältnis ausgerichtet wird und nicht kraft ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift von der Beitragserhebung ausgenommen ist (Erw. 3). Art. 61 lit. a ATSG. Voraussetzungen für die Annahme einer mutwilligen oder leichtsinnigen Prozessführung (Erw. 8) (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 19. April 2007, AHV 2006/32). Quot; Arbeit; Ausgleichskasse; Betrag; Beiträge; Saldo; Entschädigung; Ansprüche; Zahlung; Vergleich; Sinne; Arbeitgeber; Verfügung; Revision; Arbeitnehmer; Quot;per; Ansprüchequot; Einsprache; Spesen; Recht; Entscheid; Arbeitsverhältnis; Prozessführung; Tatsache; Versicherungsgericht; Arbeitgeberin; Überstunden; Einsprecherin
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 V 111Art. 5 Abs. 2 und Art. 9 Abs. 1 AHVG; AHV-rechtliches Beitragsstatut. Die von der Versicherten am Institut X. ausgeübte Tätigkeit als Psychotherapeutin ist als unselbständige Erwerbstätigkeit zu qualifizieren (E. 4-6). Institut; Instituts; Therapie; Erwerbstätigkeit; Beigeladene; Vereinbarung; Recht; Psychotherapeut; Psychotherapeutin; Beigeladenen; Arbeit; Patienten; Infrastruktur; Sitzung; Bundesgericht; Sitzungen; Ausgleichskasse; Klienten; Psychotherapie; Verfügung; Vorinstanz; Stellung; Rechtsprechung; ängig