SG | FZG 2017/1 | Entscheid Die AHV-Beiträge eines nichterwerbstätigen Ehegatten gelten gemäss Art. 3 Abs. 3 lit. a AHVG als bezahlt, sofern der Ehegatte Beiträge – unter Berücksichtigung derjenigen der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers – von mindestens der doppelten Höhe des Mindestbeitrags bezahlt hat. Solche nichterwerbstätigen Ehegatten werden bei der AHV nicht erfasst und haben keinen Anspruch auf Familienzulagen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 21. September 2017, FZG 2017/1). | Familie; Arbeit; Verfügung; Familienzulagen; Kinder; Einsprache; Kinderzulagen; Ehemann; Beiträge; Leistung; Entscheid; Bundesgesetz; KIESER; Rückforderung; Einspracheentscheid; Frist; Hinweis; Person; AHV-Beiträge; Recht; Gallen; Höhe; ALV-Taggeld; Unrechtmässig; Bundesgesetzes |
SG | AHV 2006/32 | Entscheid Art. 5 Abs. 2 AHVG. Ein vor Arbeitsgericht vergleichsweise festgelegter Betrag ist als massgebender Lohn gemäss Art. 5 Abs. 2 AHVG zu qualifizieren, sofern er der Arbeitnehmerin als Entschädigung oder Zuwendung aus einem bestehenden oder früheren Arbeitsverhältnis ausgerichtet wird und nicht kraft ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift von der Beitragserhebung ausgenommen ist (Erw. 3). Art. 61 lit. a ATSG. Voraussetzungen für die Annahme einer mutwilligen oder leichtsinnigen Prozessführung (Erw. 8) (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 19. April 2007, AHV 2006/32). | Quot; Arbeit; Ausgleichskasse; Betrag; Beiträge; Saldo; Entschädigung; Ansprüche; Zahlung; Vergleich; Sinne; Arbeitgeber; Verfügung; Revision; Arbeitnehmer; Quot;per; Ansprüchequot; Einsprache; Spesen; Recht; Entscheid; Arbeitsverhältnis; Prozessführung; Tatsache; Versicherungsgericht; Arbeitgeberin; Überstunden; Einsprecherin |