LAVS Art. 13 - Taux des cotisations d’employeurs

Einleitung zur Rechtsnorm LAVS:



Art. 13 LAVS de 2024

Art. 13 Loi fédérale sur l’assurance-vieillesse et survivants (LAVS) drucken

Art. 13 (1) Taux des cotisations d’employeurs

Les cotisations d’employeurs s’élèvent 4.35 % du total des salaires déterminants versés des personnes tenues de payer des cotisations.

(1) Nouvelle teneur selon le ch. I 5 de la LF du 28 sept. 2018 relative la réforme fiscale et au financement de l’AVS, en vigueur depuis le 1er janv. 2020 (RO 2019 2395 2413; FF 2018 2565).

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Art. 13 Loi fédérale sur l’assurance-vieillesse et survivants (AHVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLC100081Ehescheidung Gesuchsteller; Unterhalt; Unterhalts; Vorinstanz; Recht; Scheidung; Lebens; Beruf; Berufung; Parteien; Gesuchstellers; Unterhaltsbeiträge; Urteil; Rechtskraft; Ehegatte; Einkommen; Vorsorge; Arbeit; Betrag; Ehegatten; Alter; Anspruch; Wohnung; Vermögens; Säule; Teilrechtskraft; Schweiz
VD2019/201-épend; épendant; Caisse; érêt; érêts; écompte; Intimée; émunération; élai; écomptes; Opposition; édéral; également; Indépendant; émunérations; Monsieur; ériode; LAFam; émentaire; éception; Espèce; élément
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGFZG 2017/1Entscheid Die AHV-Beiträge eines nichterwerbstätigen Ehegatten gelten gemäss Art. 3 Abs. 3 lit. a AHVG als bezahlt, sofern der Ehegatte Beiträge – unter Berücksichtigung derjenigen der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers – von mindestens der doppelten Höhe des Mindestbeitrags bezahlt hat. Solche nichterwerbstätigen Ehegatten werden bei der AHV nicht erfasst und haben keinen Anspruch auf Familienzulagen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 21. September 2017, FZG 2017/1). Familie; Arbeit; Verfügung; Familienzulagen; Kinder; Einsprache; Kinderzulagen; Ehemann; Beiträge; Leistung; Entscheid; Bundesgesetz; KIESER; Rückforderung; Einspracheentscheid; Frist; Hinweis; Person; AHV-Beiträge; Recht; Gallen; Höhe; ALV-Taggeld; Unrechtmässig; Bundesgesetzes
SGAHV 2006/32Entscheid Art. 5 Abs. 2 AHVG. Ein vor Arbeitsgericht vergleichsweise festgelegter Betrag ist als massgebender Lohn gemäss Art. 5 Abs. 2 AHVG zu qualifizieren, sofern er der Arbeitnehmerin als Entschädigung oder Zuwendung aus einem bestehenden oder früheren Arbeitsverhältnis ausgerichtet wird und nicht kraft ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift von der Beitragserhebung ausgenommen ist (Erw. 3). Art. 61 lit. a ATSG. Voraussetzungen für die Annahme einer mutwilligen oder leichtsinnigen Prozessführung (Erw. 8) (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 19. April 2007, AHV 2006/32). Quot; Arbeit; Ausgleichskasse; Betrag; Beiträge; Saldo; Entschädigung; Ansprüche; Zahlung; Vergleich; Sinne; Arbeitgeber; Verfügung; Revision; Arbeitnehmer; Quot;per; Ansprüchequot; Einsprache; Spesen; Recht; Entscheid; Arbeitsverhältnis; Prozessführung; Tatsache; Versicherungsgericht; Arbeitgeberin; Überstunden; Einsprecherin
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 V 111Art. 5 Abs. 2 und Art. 9 Abs. 1 AHVG; AHV-rechtliches Beitragsstatut. Die von der Versicherten am Institut X. ausgeübte Tätigkeit als Psychotherapeutin ist als unselbständige Erwerbstätigkeit zu qualifizieren (E. 4-6). Institut; Instituts; Therapie; Erwerbstätigkeit; Beigeladene; Vereinbarung; Recht; Psychotherapeut; Psychotherapeutin; Beigeladenen; Arbeit; Patienten; Infrastruktur; Sitzung; Bundesgericht; Sitzungen; Ausgleichskasse; Klienten; Psychotherapie; Verfügung; Vorinstanz; Stellung; Rechtsprechung; ängig