Art. 129 OR vom 2024
Art. 129 Unabänderlichkeit der
Fristen
Die in diesem Titel aufgestellten Verjährungsfristen können durch Verfügung der Beteiligten nicht abgeändert werden.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
BGE | Regeste | Schlagwörter |
142 V 20 (9C_563/2015) | Art. 35a Abs. 2 BVG; Art. 135 OR; Verjährung des Rückforderungsanspruchs. Die relative einjährige und die fünfjährige Frist zur Geltendmachung des Rückforderungsanspruchs betreffend zu Unrecht ausgerichteter Leistungen der beruflichen Vorsorge sind Verjährungsfristen im obligationenrechtlichen Sinne (E. 3). | Vorsorge; Verjährung; Frist; Recht; Rückforderung; Leistung; Rückforderungsanspruch; Beschwerde; Verwirkungsfrist; Verjährt; Berufliche; Urteil; Bundes; Relative; Einjährige; Leistungen; Beruflichen; Klage; Verjährungsfrist; Wortlaut; AArt; Fristen; Publica; Rückforderungsanspruchs; Sinne; Teilzahlung; Betreibung; Bereich; Vorsorgeeinrichtung; Vorsorge |
133 V 579 | Art. 56 und Art. 39 Abs. 1 lit. e KVG; Art. 25 Abs. 1 und 2 ATSG; Wirtschaftlichkeit der Behandlung; Rückforderungsanspruch; Verwirkung. Der Rückforderungsanspruch der Krankenversicherer gegenüber einem Spital, welches mehr Betten als gemäss kantonaler Spitalplanung zulässig betrieben hat, wird im Grundsatz bejaht (E. 3). Wo kein obligatorisches Schlichtungsverfahren besteht und demzufolge direkt Klage beim Gericht zu erheben ist, wird die Verwirkungsfrist gewahrt mit einem vorangehenden Akt, mit welchem der Gläubiger (Krankenversicherer) seine Forderung (auf Rückerstattung der Leistungen) gegenüber dem Schuldner (Leistungserbringer) in geeigneter Weise geltend macht (E. 4).
| Leistung; Urteil; Spital; Rückforderung; Frist; Verwirkung; Leistungen; Eidg; Versicherungsgericht; Recht; Klage; Publ; Verwirkungsfrist; Rückerstattung; AArt; Verjährung; Leistungserbringer; Versicherungsgerichts; Wahrt; Betten; Gewahrt; Krankenversicherung; Zugelassen; Obligatorische; Beschwerdeführer; Rückforderungsanspruch; Krankenversicherer; Spitalliste; Erbracht |