CPC Art. 127 - Transfer of connected cases

Einleitung zur Rechtsnorm CPC:



Art. 127 CPC from 2024

Art. 127 Civil Procedure Code (CPC) drucken

Art. 127 Transfer of connected cases

1 If factually connected cases are pending before different courts, the subsequently seised court may transfer the case to the court seised first if that court agrees to take over.

2 An objection may be filed against the transfer.


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Art. 127 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNP170033Negative FeststellungsklageFeststellung; Feststellungs; Recht; Klage; Feststellungsklage; Beklagten; Klage; Vorinstanz; Feststellungsinteresse; Berufung; Interesse; Gericht; Ungewissheit; Kläger; Klägers; Klagen; Ansprüche; Partei; Leistungs; Parteien; Schweiz; Auflage; LugÜ; Verfahren; Leistungsklage; Rechtsanwalt; Prozesse
ZHPP170048Negative FeststellungsklageFeststellung; Feststellungs; Recht; Klage; Beklagten; Feststellungsklage; Klage; Vorinstanz; Feststellungsinteresse; Interesse; Gericht; Kläger; Klägers; Ungewissheit; Ansprüche; Klagen; Partei; Parteien; Schweiz; LugÜ; Bundesgericht; Auflage; Leistungs; Leistungsklage; Prozesse; Rechtsanwalt
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO140108Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRechtspflege; Obergericht; Gesuch; Person; Gewährung; Verfahren; Verfahren; Entscheid; Obergerichtspräsident; Kantons; Gericht; Schlichtungsverfahren; Gerichtsschreiber; Oehninger; Rechtsanwalt; Prozessvorbereitung; Zusammenhang; Schadenersatzbegehren; Beurteilung; Einreichung; Klage; Instanz; Notwendigkeit; Bestellung; Mittellos; Hinweisen; Lebenskosten; Frist; Gesuchs
ZHVO140049Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRecht; Gesuch; Gesuchs; Gesuchsteller; Rechtspflege; Unterhalt; Schlichtungsverfahren; Unterhalts; Obergericht; Verfahren; Bestellung; Rechtsbeistand; Abänderung; Gericht; Rechtsbeistandes; Obergerichts; Klage; Kanton; Anspruch; Einkommen; Kantons; Beurteilung; Verhältnisse; Gesuchstellers; Entscheid; Obergerichtspräsident; Bedürftigkeit; Kinder; Kindes
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
142 III 626 (4A_169/2016)Verrechnungserklärung im Prozess. Die Rechtshängigkeit eines Anspruchs steht der Geltendmachung des gleichen Anspruchs durch Verrechnungseinrede in einem anderen Verfahren nicht entgegen (E. 8.4).
Verrechnung; Verrechnungseinrede; Verfahren; Recht; Rechtshängigkeit; Vorinstanz; Forderung; Beschwerdegegner; Beschwerdeführers; Kommentar; Urteil; Anspruchs; Klage; Gericht; Zivilprozessordnung; Geltendmachung; Erstinstanz; Verfahren; Privatklage; Bundesgericht; Schweizerischen; GestG; Gerichtsstand; Verfahrens; Zivilsachen; Erwägungen; Beschwerdegegners; Klageantwort
141 III 549Verrechnungserklärung im Prozess. Eine (eventualiter erhobene) Verrechnungseinrede des Beklagten wird nicht von der Rechtshängigkeit erfasst (E. 6.5). Prozessuales Vorgehen, wenn die identische Forderung in zwei verschiedenen Prozessen zwischen den gleichen Parteien eventualiter zur Verrechnung gestellt wird (E. 6.5 und 6.6). Verrechnung; Verfahren; Bestellerin; Klage; Forderung; Zivilprozess; Verrechnungseinrede; Urteil; Projekt; Unternehmerin; Zivilprozessordnung; Vertrag; Bezirksgericht; Träge; Vorinstanz; Stadion; Recht; Rechtshängigkeit; Wohnsiedlung; Klageantwort; Einrede; Guthaben; Trägen; Verrechnungsforderung; Parteien; Zahlung; ündet