Obligationenrecht (OR)

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 127 OR vom 2025

Art. 127 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 127 Fristen 1. Zehn Jahre

Mit Ablauf von zehn Jahren verjähren alle Forderungen, für die das Bundeszivilrecht nicht etwas anderes bestimmt.


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Art. 127 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNP210043ForderungBeklagte; Beklagten; Vertrag; Vorinstanz; Berufung; Klage; Forderung; Kündigung; Gericht; Urteil; Parteien; Webseite; Beweis; Vertrags; Leistung; Betreibung; Verjährung; Pflicht; Forderungen; Gerichtskosten; Entscheid; Pflichten; Verzug; Anschluss; Begründung; Leistungen; Mitwirkung; Vorleistungspflicht
ZHHG200244Forderung (URG)Recht; Beklagten; Einschätzung; Klage; Erhebungs; Urteil; Vergütung; Gericht; Forderung; Erhebungsformular; Formular; Bundesgericht; Parteien; Rechnung; Tarif; Bundesgerichts; Handelsgericht; Verfügung; Forderungen; Sinne; Zuständigkeit; Streit; Nutzer; Parteientschädigung; AnwGebV; Rechtsanwältin; Urheber; Frist
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2007.00206Rückerstattung zu viel ausbezahlter AlimentenbevorschussungUnterhalt; Jugend; Alimente; Alimenten; Ehemann; Unterhaltsbeiträge; Anspruch; Leistung; Betreibung; Kinder; Bevorschussung; Alimentenbevorschussung; Leistungen; Entscheid; Unterhaltsleistungen; Bezirks; Jugendsekretariat; Zeitraum; JugendhilfeV; Recht; Vertrauen; Aufstellung; Betrag; Rückerstattung; Zahlung; Ehemannes; Gemeinde; Verfahren; Einzelrichter
ZHVB.2007.00077Sozialhilfe: Verwirkung des Anspruchs einer Gemeinde auf Hilfekostenersatz durch den KantonStaat; Staats; Verwirkung; Regierungsrat; Kanton; Rekurs; Recht; Rückerstattung; Ersatz; Gemeinde; Anspruch; Gesetze; Kantons; Staatsan; Hilfe; Staatsangehörige; Gesetzes; Staatsbeitrag; Regel; Regelung; Sicherheit; Stadt; Mitbeteiligte; Erlass; Verwaltungsgericht; Sicherheitsdirektion; Anspruchs; Kostenersatz
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 78 (4A_295/2020)
Regeste
Art. 127, 330a OR ; Arbeitszeugnis, Verjährung. Klagen auf Ausstellung bzw. Berichtigung eines Arbeitszeugnisses unterliegen der allgemeinen Verjährungsfrist von zehn Jahren gemäss Art. 127 OR (E. 6.2-6.9).
élai; édéral; Arbeit; Conseil; Employé; était; état; étention; Message; éance; été; Tribunal; étation; éances; étentions; Kommentar; évision; Arrêt; Genève; Employeur; érale; REHBINDER/STÖCKLI; être; écité; énéral; écembre; -après:; écision; Action; élivrance
146 III 14 (4A_299/2013) Art. 60 Abs. 1 OR ; Art. 127 i.V.m. Art. 130 Abs. 1 OR ; Schadenersatzansprüche der Erben eines Asbestopfers; Beginn der absoluten Verjährung vertraglicher und ausservertraglicher Ansprüche. Keine Änderung der Rechtsprechung nach dem Urteil des EGMR in Sachen Howald Moor und andere gegen Schweiz vom 11. März 2014 in dem Sinne, dass die absolute Verjährungsfrist nicht zu laufen beginne, solange der Schaden nicht bekannt sei (E. 4). Verjährung; Asbest; Zeitpunkt; Recht; Urteil; Asbestexposition; Handlung; Ansprüche; Schaden; Pflicht; Verhalten; Vorinstanz; Schutzmassnahmen; Bundesgericht; Verjährungsfrist; Einwirkung; Latenzzeit; Howald; Arbeitsverhältnisses; Schadenersatz; Frist; Kontakt; Beginn; Verfahren; Pflichtverletzung; Phase

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5824/2020BundespersonalLohnfortzahlung; Vorinstanz; Recht; Person; Rückforderung; Urteil; Verjährung; Personal; Vertrauen; Berechnung; Lohnfortzahlungen; BVGer; Rückerstattung; Bereicherung; Bundesverwaltung; Lohnfortzahlungsfrist; Bundesverwaltungsgericht; Lohnkürzung; Anspruch; Verfügung; Sinne; Ausgaben; Umstände; Härtefall; Auskunft; Krankheit
B-6825/2018Wirtschaftliche LandesversorgungSchaden; Recht; Beklagten; Pflicht; Bundes; Quot;; Versicherung; Klage; Verjährung; Schadens; Verein; Parteien; Zeitpunkt; Mitglied; Grundstück; Pflichtlagerhaltung; Bundesverwaltungsgericht; Statuten; Beweis; Kanton; Eigenschaden; Forderung; Eintritt; Regulativ; Sanierung; Landes; Haftung; Landesversorgung; Vereins; ändig

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schnyder, Furrer, Wiget, Schweizer Hand zum Schweizer Privatrecht2016
Schnyder, Furrer, Wiget, Schweizer Hand zum Schweizer Privatrecht2016