BV Art. 127 - Princips da l’imposiziun da taglia

Einleitung zur Rechtsnorm BV:



Art. 127 Constituziun federala da la Confederaziun svizra (BV) drucken

Art. 127 Princips da l’imposiziun da taglia

1 La furmaziun da las taglias, particularmain il circul dals pajataglia, l’object da la taglia e la calculaziun da quella, è da reglar en ses princips en la lescha sezza.

2 Uschenavant ch’il gener da taglia permetta quai, èn d’observar oravant tut ils princips da la generalitad e da la regularitad da l’imposiziun da taglia sco er il princip da l’imposiziun tenor la capacitad economica.

3 L’imposiziun dubla da taglia tranter ils chantuns è scumandada. La Confederaziun prenda las mesiras necessarias.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 127 Constituziun federala da la Confederaziun svizra (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT140033Rechtsöffnung Recht; Gesuchsgegner; Gesuchsteller; Rechtsöffnung; Veranlagung; Nichtigkeit; Entscheid; Veranlagungsverfügung; Kanton; Verfahren; Betreibung; Kantons; Beschwerdegegner; Urteil; Vorinstanz; Gesuchsgegners; Beschwerdeverfahren; SchKG; Bundesgericht; Oberrichter; Steuerverwaltung; Gesuchstellern; Entschädigung; Rechtsöffnungsbegehren; Recte:; Mangel; Rechtsöffnungstitel; Einkommen; ützt
SOSGSTA.2016.90Staats- und Bundessteuer 2013Arbeit; Holdback; Rekurrent; Rekurrenten; Arbeitsverhältnis; Agreement; Leistung; Urteil; Einkommen; Arbeitsverhältnisse; Agreements; Veräusserer; Auszahlung; Arbeitsverhältnisses; Gesellschaft; Bundessteuer; Steuerpflichtigen; Steueramt; Kapitalgewinn; Verhandlung; Gunsten; Kaufpreis; Staats; Holdbacks; Aktien; Rekurs; Solothurn
Dieser Artikel erzielt 25 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB.2019.00018Interkantonale DoppelbesteuerungKanton; KantonG; Verwaltung; Steueramt; Bundesgericht; Domizil; Entscheid; Doppelbesteuerung; Kantons; Verwaltungsgericht; Kammer; Hauptsteuerdomizil; Einsprache; Einschätzungsverfügung; Rekurs; Steuerrekursgericht; Instanzenzug; Person; Steuerhoheit; Büro; Abteilung; Verwaltungsrichterin; Staats; Gemeindesteuern; StadtC; FirmaE; F-Strasse; Steuerperiode; Einspracheentscheid
ZHSB.2018.00030Getrennte Besteuerung des LiquidationsgewinnsLiquidation; Liquidationsgewinn; Steuer; Bundes; Einkommen; Besteuerung; Verlust; Recht; Vorsorge; Liquidationsgewinne; Bundessteuer; Verluste; Bestimmungen; Auslegung; Staats; Gemeindesteuern; Erwerbstätigkeit; Reserven; Einkauf; Kapitalleistung; Gesetzes; USRII; VVO-USR; Gesetzgeber; Einkommens; Kapitalleistungen
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
150 I 31 (9C_102/2023)
Regeste
Art. 127 Abs. 3 BV ; interkantonale Doppelbesteuerung bei der Erbschaftssteuer; Freiheit der Kantone, die Erbmasse nach ihren eigenen Bewertungsregeln zu bestimmen. Vorbehaltlich der Entwicklung der Rechtsprechung zur interkantonalen Aufteilung im Bereich der Erbschaftssteuer (insbesondere der Verpflichtung zur Berücksichtigung der Korrekturfaktoren gemäss Kreisschreiben Nr. 22 der Schweizerischen Steuerkonferenz [vgl. E. 4.3.1, 4.3.2 und 7.2]), bleibt es den Kantonen überlassen, den Begriff der Erbmasse zu definieren, die der kantonalen Erbschaftssteuer unterliegt, und die Vermögenswerte zu bewerten, aus denen sie sich zusammensetzt. Dabei müssen die zugrunde gelegten Werte dem Verkehrswert im Sinne von Art. 14 StHG nahe kommen und die Bewertung hat kohärent zu sein. Bei der Bewertung beweglicher Güter haben sich die Kantone an der Schätzung des Kantons des letzten Wohnsitzes zu orientieren. Schliesslich sind die Kantone befugt, Abzüge von der Nettonachlassmasse zuzulassen (E. 7.3).
épartition; Impôt; édé; édéral; Administration; Tribunal; écision; être; Berne; également; éférences; écembre; -après:; Arrêt; Interdiction; ègles; éjà; étermine; éterminé; Kantone; éritiers; éclamation; érants; éthode; éduit; Immeuble; -part; éterminer; énale; Estimation
150 I 1 (9C_335/2023)
Regeste
Art. 9 und 127 Abs. 1 BV ; Vertrauensschutz; besondere Bedeutung des Legalitätsprinzips im Steuerrecht. Anders als in anderen Rechtsgebieten steht der Schutz des Vertrauens in eine behördliche Auskunft im Steuerrecht nicht unter der Voraussetzung einer zusätzlichen Interessenabwägung (E. 4.1-4.3). Die besondere Bedeutung des Legalitätsprinzips im Steuerrecht ist auf diejenigen Tatbestände und Tatbestandselemente beschränkt, die sich zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger auswirken. Sind die Voraussetzungen des Vertrauensschutzes erfüllt, geht er im Steuerrecht dem Legalitätsprinzip vor (Praxispräzisierung; E. 4.4).
Vertrauen; Steuerrecht; Vertrauens; Legalitätsprinzip; Vertrauensschutz; Interesse; Legalitätsprinzips; Urteil; Auskunft; Voraussetzung; Interessen; Verwaltung; Bürger; Vertrauensschutzes; Bundesgericht; Voraussetzungen; Anspruch; Schutz; Interessenabwägung; Rechtsuchende; Urteile; Person; Rechtsgebieten; Erwägungen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-5797/2020NormenkontrolleStiftung; Stiftungs; Recht; Vorinstanz; Vorsorge; Organ; BVGer; Verfügung; Reglement; Beschlussfassung; Stiftungsrat; Mitglied; Bundes; Organisation; Organisationsreglement; Sitzung; Urteil; Gebühr; BVGer-act; Mitglieder; Verwaltung; Willensbildung; Verfahren; Stiftungsurkunde
A-4520/2020HaushaltsabgabeHaushalt; Recht; Abgabe; Bundes; Haushaltabgabe; Verfahren; Radio; Verfahrens; Vorinstanz; Entscheid; Bundesverwaltungsgericht; Sozialhilfe; Leistung; Verfahrenskosten; Steuer; Person; Abgabebefreiung; Verfügung; Serafe; Befreiung; Leistung; BAKOM; Gesuch; Erhebung; Botschaft; Erstinstanz

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schweizer Kommentar zur BV2008
- Kommentar], Zürich2002